++ 1. Präsentation Kommunale Wärmeplanung ++ Rechtsaufsichtliche Prüfung und Würdigung „Erster Nachtragshaushalt 2025“ ++ Kündigung Bestattungsvertrag ++ Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses ++ Genehmigung der Haushaltsentwürfe 2026 der Kindertagesstätten ++ Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2026 der Johanniter für die Offene Ganztagsschule ++ Schülerbeförderung – überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 ++ Fortführung der Erhöhung des Volumens der leistungsorientierten Bezahlung für das Jahr 2026 ++ Veranstaltungs- und Kultursommerprogramm Abrechnung 2025 und Ausblick 2026 ++
BEKANNTGABEN
1. Präsentation Kommunale Wärmeplanung
Hallbergmoos ist durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sowie die entsprechenden bayerischen Regelungen verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser Plan soll der Gemeinde als strategische Grundlage dienen, um die zukünftige Wärmeversorgung nachhaltig auszurichten und die Nutzung fossiler Energieträger schrittweise zu verringern. Dabei handelt es sich nicht um eine Vorgabe zum sofortigen Austausch bestehender Heizungen, sondern um eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Investoren. Der Wärmeplan zeigt auf, welche klimafreundlichen Wärmetechnologien – wie Wärmepumpen, Nahwärmenetze oder individuelle Lösungen – in den verschiedenen Ortsteilen langfristig sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden können. In der Sitzung wurde die ausgearbeitete Kommunale Wärmeplanung von Mitarbeitern der erniergi.concept.bayern (epc) vorgestellt. Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung wird vom 15. Dezember 2025 bis zum 23. Januar 2026 auf der Website der Gemeinde Hallbergmoos veröffentlicht. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, Anregungen und Stellungnahmen entweder schriftlich einzureichen oder während der Dienstzeiten persönlich zur Niederschrift abzugeben. Die Erstellung der Wärmeplanung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einer Förderquote von 90 Prozent unterstützt (Förderkennzeichen 67K26734). Der Bewilligungszeitraum für diese Förderung läuft bis zum 31. März 2026.
Rechtsaufsichtliche Prüfung und Würdigung „Erster Nachtragshaushalt 2025“
Das Landratsamt Freising hat am 7. November 2025 als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die erste Nachtragshaushaltssatzung sowie den zugehörigen Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde überprüft. Im Ergebnis stellt die Behörde fest, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine Bestandteile enthält, die nach Art. 67 Abs. 4 oder Art. 71 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung einer ausdrücklichen Genehmigung bedürfen. Damit liegen keine rechtlichen Hinderungsgründe vor. Nach der ordnungsgemäßen Ausfertigung und der amtlichen Bekanntmachung ist der erste Nachtragshaushalt 2025 nun offiziell wirksam und freigegeben.
Kündigung Bestattungsvertrag
Der Bestattungs- und Friedhofsdienstleistungsvertrag für die Friedhöfe Hallbergmoos und Goldach wurde von Seiten des Dienstleisters fristgerecht zum 31.03.2026 gekündigt. Die Verwaltung bemüht sich mittels einer Ausschreibung um einen neuen Dienstleister beziehungsweise um eine alternative Lösung.
BESCHLÜSSE
Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 1970/85 am Erchinger Weg 19 hat am 16.07.2025 einen Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und einer Tiefgarage eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits am 09.09.2025 durch den Bau- und Planungsausschuss erteilt. Im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung kam das Landratsamt Freising jedoch zu dem Ergebnis, dass sich das geplante Gebäude hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Ausschlaggebend dafür ist insbesondere das geplante dritte Vollgeschoss in Form eines Staffelgeschosses. Die Gemeinde verweist darauf, dass für dieses Grundstück bereits mehrere Planungsentwürfe vorlagen, die aufgrund hoher oberirdischer Versiegelung und aus Sicht der Verwaltung mangelnder Einfügung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht akzeptabel waren. Der nun vorliegende Entwurf wird hingegen als deutlich besser integriert bewertet: Das zurückversetzte Staffelgeschoss schwächt die Massivität des Baukörpers ab, und die gewählte Dachform (Flachdach mit Staffelgeschoss) entspricht zwar nicht unmittelbar der bestehenden Umgebungsbebauung, wurde aber mittlerweile an anderen Stellen im Gemeindegebiet realisiert, zuletzt bei drei genehmigten Stadthäusern in der Siegfriedstraße. Die Bauweise führt bauordnungsrechtlich dazu, dass das oberste Geschoss stets als Vollgeschoss gilt, da mindestens zwei Drittel der Grundfläche über 2,30 m Höhe aufweisen. Am 30.10.2025 trat eine wesentliche Änderung des Bauplanungsrechts in Kraft: Der sogenannte Bauturbo im Innenbereich wurde eingeführt. Durch die Erweiterung des § 34 BauGB soll dringend benötigter Wohnraum schneller und unbürokratischer geschaffen werden. Neu ist insbesondere § 34 Abs. 3b BauGB, der es ermöglicht, mit Zustimmung der Gemeinde vom strengen Erfordernis des Einfügens in die Umgebung abzuweichen. Voraussetzung ist, dass ein Wohngebäude errichtet werden soll und das Vorhaben – unter Berücksichtigung nachbarlicher Belange – mit öffentlichen Interessen vereinbar bleibt. Im vorliegenden Fall sieht die Gemeinde keine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen: Die Abstandsflächen liegen vollständig auf dem Baugrundstück, zudem wurden sowohl die Firsthöhe als auch die Grundfläche des Hauptgebäudes im Vergleich zu einem früher genehmigten Vorbescheidsentwurf reduziert. Auf dieser Grundlage kann der Bauantrag für das Mehrfamilienhaus nach § 34 Abs. 3b BauGB befürwortet werden. Da die gemeindliche Geschäftsordnung noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurde, liegt die Entscheidungszuständigkeit derzeit beim Gemeinderat. Dieser stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.
Genehmigung der Haushaltsentwürfe 2026 der Kindertagesstätten
Die Träger der Kindertageseinrichtungen in Hallbergmoos – BRK, AWO, Diakonie und Rappelkiste – haben ihre Haushaltsplanungen für das Jahr 2026 vorgelegt. Diese wurden durch das Sachgebiet S4 und die Kämmerei geprüft, wobei das Ziel darin besteht, eine möglichst hohe Vergleichbarkeit und Transparenz zwischen allen Einrichtungen sicherzustellen. Aus diesem Grund werden die Planungen in strukturierter Tabellenform sowie in einer vertraulichen Detailanlage dargestellt. In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Hallbergmoos umfassende Maßnahmen ergriffen, um dem bestehenden Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesstätten entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen sollen sowohl die Bindung des vorhandenen Personals als auch die Gewinnung neuer Fachkräfte unterstützen. Dazu zählen die befristete Beschäftigung zusätzlicher nichtpädagogischer Kräfte, die zeitweise Aufhebung der Begrenzung von Ausbildungsplätzen, die Einführung einer Arbeitsmarktzulage sowie die Bereitstellung eines verbesserten Anstellungsschlüssels. Diese Schritte haben sich als wirksame Werkzeuge erwiesen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zuverlässig erfüllen zu können. Die Haushaltsentwürfe für 2026 weisen Gesamterträge in Höhe von 7,97 Millionen Euro aus, während die Personalkosten etwa 10 Millionen Euro betragen. Hinzu kommen weitere sonstige Ausgaben und Gebäudekosten von rund 1,1 Millionen Euro. Die Gemeinde beteiligt sich an der Finanzierung sowohl über ihren Anteil an der BayKiBiG-Förderung als auch über einen umfangreichen Defizitausgleich. In diesem Ausgleich sind unter anderem die Kosten für zusätzliche Hilfskräfte, Küchenpersonal, Ausbildungsförderung und die Arbeitsmarktzulage enthalten. Insgesamt belaufen sich die finanziellen Beiträge der Gemeinde zur Kinderbetreuung auf rund 6,06 Millionen Euro, was etwa 54,7 Prozent der Gesamtkosten entspricht. Die Eltern tragen über Gebühren ungefähr 1,3 Millionen Euro, was einem Anteil von rund 12 Prozent entspricht. Nicht eingerechnet sind hierbei die Kosten für Gebäude, Hausmeister und Reinigungsdienst. Während der Prüfung der Haushaltspläne ergaben sich jedoch zahlreiche Unklarheiten. Diese betreffen unter anderem Unterschiede in der Berechnung von Verwaltungskosten, Abweichungen bei einzelnen Haushaltspositionen wie Investitionen und Fortbildungen, die uneinheitliche Erfassung des Küchenpersonals sowie variierende Angaben zu Gebäudekosten. Aufgrund fehlender Daten und hoher Arbeitsbelastung in der Kämmerei konnten viele dieser Punkte noch nicht abschließend geklärt werden. Teilweise sind auch Vertragsänderungen notwendig, da bestehende Verträge nicht in allen Punkten eindeutig formuliert sind. Deshalb können die Haushaltsentwürfe derzeit nicht vollständig genehmigt werden. Zumindest die geprüften Personalausgaben sollen jedoch freigegeben werden, um den Betrieb der Einrichtungen sicherzustellen. Die übrigen Ausgabenbereiche, insbesondere Fortbildungen, Sachkosten und Gebäudeausgaben, bleiben vorerst unter einem Genehmigungsvorbehalt, bis das Sachgebiet S4 eine detaillierte Prüfung vorgenommen hat. Bis dahin erfolgt die Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat empfohlen, auch weiterhin alle geplanten Neu- und Ersatzbeschaffungen im Rahmen der Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen und jährlich einen Rundgang mit dem Sachgebiet S4 durchzuführen, um den tatsächlichen Bedarf vor Ort zu prüfen. Ziel ist es, eine gleichwertige Ausstattung in allen Einrichtungen sicherzustellen und langfristig auch im Bereich der Fortbildungen ein vergleichbares Niveau zu erreichen. Die Jahresabrechnungen werden weiterhin jährlich im Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt. Im Hinblick auf die finanzielle Entwicklung werden die erwarteten Kosten in die Budgetplanungen für 2026 aufgenommen. Das erwartete Gesamtdefizit kann leicht reduziert werden, und es ist davon auszugehen, dass zusätzliche Landeszuschüsse dieses Defizit weiter senken. Gleichwohl weist die Verwaltung darauf hin, dass die Gemeinde bereits heute zahlreiche freiwillige Leistungen erbringt, die jedoch wesentlich sind, um die gesetzliche Pflichtaufgabe der Kinderbetreuung sicher erfüllen zu können. Dank dieser Leistungen verfügt Hallbergmoos über ausreichend pädagogisches Personal, sodass im Gegensatz zu vielen umliegenden Städten und Gemeinden heute sowohl der allgemeine Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz als auch der Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllt werden können. Gleichzeitig wird angeregt, über mögliche Erhöhungen der Elternbeiträge nachzudenken, da diese bislang nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Betriebskosten abdecken. In der mittelfristigen Finanzplanung ist vorgesehen, die Kosten für Ausbildungsförderung und zusätzliche Hilfskräfte ab 2028 nicht mehr zu berücksichtigen, was zu jährlichen Einsparungen von rund einer Million Euro führen wird. Bevor das Gremium dem Beschlussvorschlag zustimmte, betonte Dr. Marcus Mey (CSU), dass die Gemeinde sehr viel für die Kinder mache und dass dies bei manchen Teilen der Bevölkerung noch nicht angekommen sei.
Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2026 der Johanniterfür die Offene Ganztagsschule
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat den Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 zur Durchführung der Offenen Ganztagsschule (oGTS) an der Mittelschule in Hallbergmoos übermittelt. Dieser Entwurf basiert auf der Betreuung von 24 Schülern der fünften bis siebten Klassen, wobei die Betreuung von Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr und freitags bis 15:00 Uhr erfolgt. Für die pädagogische Arbeit stehen eine Fachkraft mit 25 Wochenstunden sowie eine ergänzende pädagogische Kraft mit 20 Wochenstunden zur Verfügung. Die geplanten Einnahmen für das Jahr 2026 belaufen sich auf 42.931 Euro, während die Ausgaben 97.138 Euro betragen, was ein Defizit von 54.207 Euro zur Folge hat. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 steigen die Ausgaben aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und höherer Personalkosten. Für das Jahr 2026 sind Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 54.000 Euro vorgesehen, verteilt auf vier Raten zu je 13.500 Euro. Das Projekt orientiert sich an den Zielen des Gemeindeentwicklungsprogramms (GEP), insbesondere an sozialen Aspekten wie der Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Altersgruppen, der Förderung der Kinderrechte sowie der Bereitstellung geeigneter Einrichtungen und Angebote für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen der oGTS werden bei den Budgetplanungen für 2026 berücksichtigt und für die Folgejahre entsprechend aktualisiert. Dem Haushaltsentwurf 2026 wurde zugestimmt.
Schülerbeförderung – überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2025
Für die Kostenstelle 241101 waren im Haushaltsplan 2025 ursprünglich 300.000 Euro eingeplant. Mit der Begleichung der Rechnung des Busunternehmens für den Monat Oktober 2025 wurde dieses Budget bereits um 12.000 Euro überschritten, wobei dieser Betrag durch Ausgleich über andere Kostenstellen im eigenen Verantwortungsbereich gedeckt werden konnte. Für die noch ausstehenden Rechnungen des Busunternehmens für November und Dezember 2025 werden zusätzlich etwa 53.500 Euro benötigt. Bei der Planung des Haushalts 2025 waren die genauen Kosten aufgrund der Neuausschreibung der Schülerbeförderung noch nicht vollständig absehbar. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, in welchem Umfang der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in die Schülerbeförderung eingebunden werden kann. Dabei steht die Verwaltung in engem Austausch mit der Referentin für Schulen und Kindertageseinrichtungen, Silvia Edfelder (CSU). Erste Rückmeldungen vom Landratsamt sind positiv, sodass für den kommenden Haushalt eine mögliche Kostenreduzierung erwartet wird. Zusätzlich wurde eine Abrechnung der Stadt Freising in Höhe von 18.300 Euro erhalten, die die Schülerbeförderung für eine Schülerin aus Hallbergmoos betrifft, die in Freising eine spezielle Inklusionsklasse besucht. Diese Kosten waren im Haushaltsplan 2025 nicht vorgesehen und erklären den zu geringen Ansatz auf der Kostenstelle. Der überplanmäßige Aufwand von 71.800 Euro wurde genehmigt.
Fortführung der Erhöhung des Volumens der leistungsorientierten Bezahlung für das Jahr 2026
Am 19. Dezember 2023 beschloss der Gemeinderat, das Volumen der leistungsorientierten Bezahlung gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD (VKA) für das Kalenderjahr 2025 freiwillig auf vier Prozent der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres zu erhöhen. Diese Regelung wurde am 20. November 2025 für das Jahr 2025 verlängert. Grundlage dafür war ein Beschluss des Hauptausschusses des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern, der es Arbeitgebern ermöglicht, das Gesamtvolumen des Leistungsentgeltes bis maximal vier Prozent zu steigern, sofern ein betrieblich vereinbartes System zur Leistungsdifferenzierung und -bewertung existiert. Zwei Prozent des Volumens wurden in ein Budget nach § 18a TVöD umgewidmet und zur Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität genutzt. Die Dienststelle und der Personalrat vereinbarten dazu eine Dienstvereinbarung zur Einführung eines Alternativen Entgeltanreiz-Systems (DV-AEZ), das bis zum 31. Dezember 2025 gilt. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden zwei Sachbezug- Maßnahmen angeboten: die Hallbergcard im Wert von monatlich 50 Euro oder eine Mitgliedschaft bei EGYM-Wellpass mit einem Arbeitgeberzuschuss von 34,35 Euro monatlich, ergänzt durch einen Sachbezug in Form der Hallbergcard in Höhe von 15 Euro monatlich. Die regulären zwei Prozent des Volumens bleiben für die leistungsorientierte Bezahlung gemäß § 18 TVöD vorgesehen, wobei die Auszahlung der Leistungsprämien jeweils im April des Folgejahres erfolgt. Für das Jahr 2025 wurden im April 2025 Leistungsprämien in Höhe von 94.815,53 Euro ausgeschüttet. Für die Fortführung der Erhöhung des Gesamtvolumens nach § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD beschloss der Gemeinderat für das Kalenderjahr 2026 eine freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens der leistungsorientierten Bezahlung auf 3,75 Prozent. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass der Anteil in Höhe von 1,75 Prozent in ein Budget nach § 18a TVöD umgewidmet wird und die Mittel zur Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität verwendet werden. Dazu vereinbaren die Dienststelle und der Personalrat, die bestehende Dienstvereinbarung zur Regelung eines Alternativen Entgeltanreiz- Systems für die Dauer eines Jahres bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
Veranstaltungs- und Kultursommerprogramm: Abrechnung 2025 und Ausblick 2026
Am 6. Januar 2025 beschloss der Gemeinderat die Fortführung des Kultur- und Veranstaltungsangebotes für das Jahr 2025, wobei aufgrund der bestehenden Einsparvorgaben der Bereich Kultur und Veranstaltungen neu gedacht werden muss. Für das Jahr 2025 konnte die Abrechnung bislang nicht final abgeschlossen werden, da noch Rechnungen ausstehen. Eine tagesaktuelle Übersicht der verursachten Kosten zeigt jedoch, dass nach derzeitiger Berechnung nach Abzug der Einnahmen Gesamtkosten von 106.835,84 Euro entstanden sind, im Vergleich zu 142.570,29 Euro im Jahr 2025 ohne Berücksichtigung des Volksfestes und ohne Einnahmenabzug. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf 32.924,64 Euro, leicht über dem Wert von 31.771,40 Euro im Vorjahr. Die wichtigsten Veranstaltungen im Jahr 2025 waren der Indoor Cup, die Hallberger Wiesn, „Über den Wolken“, der Kultursommer allgemein sowie Kreaktiv. Während die Hallberger Wiesn mit rund 24.000 Besuchern erneut das größte Event darstellte, lagen die Besucherzahlen insgesamt bei etwa 25.114 Personen, etwas unter den 28.347 Personen im Jahr 2025. Für das Kultur- und Veranstaltungsprogramm 2026 schlägt das Sachgebiet B4 vor, die bewährten Bestandteile der vergangenen Jahre fortzuführen, insbesondere den Indoor Cup, die Hallberger Wiesn und den Tag der Vereine. Aufgrund der Einsparungen liegt der Schwerpunkt auf dem Volksfest sowie auf zwei Unterstützungen für externe Veranstalter und Vereine im Kulturbereich. Weitere Veranstaltungen wie erstKlassiK mit Master Classes, Kunst am Zaun, die School’s Out Party, Konzerte der Musikschule, Theaterprojekte von udei, Lesungen und Firmenfeiern sollen entweder über Arbeitskreise oder separat durch das Sachgebiet B4 abgedeckt werden. Für das geplante Kulturprogramm 2026 ist ein Budget von 150.000 Euro vorgesehen, das sich auf den Hallberger Kultursommer mit 40.000 Euro, den Indoor Cup mit 5.000 Euro, das Volksfest mit 85.000 Euro sowie udei und erstKlassiK mit 20.000 Euro verteilt. Dieses Budget liegt unter dem Vorjahreswert von 200.000 Euro, um den aktuellen Einsparvorgaben gerecht zu werden. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Nächste Gemeinderatssitzung:
Di., 13.01.2026,18:30 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal
Für Sie berichtete Mooskurier.







