Gemeinderatssitzung vom 18.11.25.

Kategorie: Gemeinderat

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++ Arbeitsstand Planungen Dornierstraße Süd (GE/MU) inkl. Freiraumkonzeption ++ Zuschuss Wallfahrerverein ++ Werbepaket Surftown 2026 ++ Fahrradstraße beim S-Bahnhof ++ Aufstellung von Sitzbänken ++ Sanierung der Ludwigstraße ++ Aufhebung des Haushaltsbeschlusses zur Sanierung der Außenanlage des Kindergartens Sonnenschein ++ Schaffung/Besetzung von Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2026 ++ Kommunalwahl 2026 – Erfrischungsgeld ++

BEKANNTGABEN

Arbeitsstand Planungen Dornierstraße Süd (GE/MU) inkl. Freiraumkonzeption
Der Investor Maximilian von der Leyen (Vorstand der Allgemeine Südboden Grundbesitz AG) und das Planungsbüro 03 Arch, vertreten durch Marc Hoffmann und Roland Schafroth, stellten in der öffentlichen Gemeinderatssitzung den aktuellen Planungsstand für das Gebiet Dornierstraße Süd vor und wiesen darauf hin, dass die Rahmenplanungen auf der Zielgeraden sind. Seit dem letzten Bericht im Mai 2025, in dem die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans vom urbanen Gebiet zum Gewerbegebiet im nördlichen Teil thematisiert worden war, wurde das Konzept weiter ausgearbeitet. Das 17,5 Hektar große Areal ist inzwischen in einen nördlichen Bereich als Gewerbegebiet und einen südlichen Bereich als Urbanes Gebiet gegliedert, die durch einen großen zusammenhängenden Freiraum miteinander verbunden werden. Beide Bereiche werden städtebaulich eng verzahnt und integrativ entwickelt. Auch das Freiraumkonzept ist so weit in der Planung fertig. Für Dezember 2025 ist vorgesehen, den Bebauungsplanentwurf mitsamt Begründung dem Bau- und Planungsausschuss zur ersten Billigung und anschließenden öffentlichen Auslegung vorzulegen. Die Präsentation diente dazu, den Gemeinderat umfassend auf diesen Schritt vorzubereiten. Der Vortrag der Stadtplaner behandelte die Fortschreibung des städtebaulichen Konzepts, den finalen Testentwurf der Nutzungen, die Planung von Hochpunkten, exemplarische Stadtbausteine, das prozessuale Wachstum, das Freiraumkonzept sowie den Ausblick auf die nächsten Schritte im Bebauungsplanverfahren. Die Entwicklung des Gebiets soll über einen längeren Zeitraum in drei Phasen erfolgen. Zunächst wird in einem Zeitraum von bis zu vier Jahren der nördliche Teil als Gewerbegebiet realisiert. In der zweiten Phase, die bis zu sechs Jahre dauern kann, ist die bauliche Komplettierung des Areals vorgesehen. Die dritte Phase umfasst schließlich eine notwendige Transformation des Gesamtgebiets. Im Ausblick wurde erläutert, dass die planerischen Arbeiten inzwischen umfassend ausgearbeitet und mit konkreten Inhalten unterlegt wurden „planerisch alles mit Leben gefüllt wurde“. In diesem Zusammenhang fand eine enge Abstimmung mit einer Vielzahl an Fachgutachtern, dem Landratsamt und den zuständigen Behörden statt, um alle relevanten Themen fachlich abzusichern. Über alle Parteien hinweg stößt das Projekt auf große Zustimmung. Die Ratsmitglieder äußerten sich durchweg positiv und bezeichneten es als „beeindruckend“, „sehr gelungen“ und sogar als „Meilenstein für die Gemeinde“. Diskussionsbedarf gab es jedoch bei den geplanten, als Projekthighlight vorgesehenen zwei Hochhäusern. Die geplante Höhe dieser Gebäude liegt zwischen 27 und 40 Metern, mit einer vorgesehenen Anzahl von elf bis zwölf Geschossen. Ein weiteres Thema war der erwartete Bevölkerungszuwachs. Laut den Projektverantwortlichen wird mit einem sukzessiven Anstieg der Bewohnerzahl von etwa 500 bis 600 gerechnet, wobei dieser Zuwachs auch von der Größe der geplanten Wohnungen abhängt.

Zuschuss Wallfahrerverein
Laut der Zuschussrichtlinie der Gemeinde haben Vereine die Möglichkeit, eine Zuwendung zu erhalten. Voraussetzung dafür ist die Einreichung entsprechender Belege durch die Antragsteller. Der Wallfahrerverein Hallbergmoos- Goldach hat nun die noch ausstehenden Unterlagen im Rathaus abgegeben. Laut Bürgermeister Henn steht die Auszahlung der Zuwendung daher kurz bevor.

BESCHLÜSSE

Werbepaket Surftown 2026
Am 08.10.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, der Verlängerung der Rahmenvereinbarung mit der planworx AG aus München bis zum 31.12.2025 zuzustimmen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Werbemaßnahmen der Surftown GmbH auch im Jahr 2025 fortführen zu können. Die derzeit bestehende Rahmenvereinbarung mit der planworx AG läuft jedoch zum 31.12.2025 aus, weshalb eine Verlängerung notwendig ist, um die kontinuierliche Durchführung der Werbemaßnahmen sicherzustellen. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde ein Überblick über die bereits umgesetzten Werbemaßnahmen für das Jahr 2025 gegeben. Darüber hinaus wurde ein Ausblick auf die geplanten Maßnahmen für das Jahr 2026 präsentiert. Auf dieser Grundlage sollte der Gemeinderat nun über ein neues Werbebudget entscheiden, das für die Werbung bei O2 Surftown MUC für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 zur Verfügung gestellt wird. Romy Nonnenmacher aus dem Partnership-Team von Surftown berichtete, dass im Premierenjahr insgesamt 2,5 Millionen surfbegeisterte Menschen die Location besucht haben, darunter 20.000 Anfänger. Die Gemeinde Hallbergmoos war bei mehreren Veranstaltungen als Co-Partner beteiligt, was sich für beide Seiten als vorteilhaft erwiesen hat. Die Präsenz in den sozialen Medien zeigt positive Entwicklungen, mit kontinuierlich steigenden Zahlen. Auch die Zugriffszahlen auf die Website erreichen inzwischen den Millionenbereich. Besonders hervorzuheben ist das positive Feedback zum Nachbarschaftsengagement: Die Hallbergmooser Bürgerinnen und Bürger nutzen das Angebot eines 50-prozentigen Rabatts auf Besuchertickets sehr gut. Ein weiterer wichtiger Aspekt für Nonnenmacher ist, dass es eine Reihe von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Vereinen und Organisationen gab, bei denen zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr kostenfrei surfen konnte. Es wurde vorgesehen, die Beauftragung der Werbeleistungen für 2026 in einer Direktvergabe an O2 Surftown MUC vorzunehmen. Das geplante Werbebudget für 2026 wurde auf maximal 50.000 Euro brutto festgelegt. Der Gemeinderat stimmte einem Werbebudget von netto 42.000 Euro zu und genehmigte die Beauftragung der entsprechenden Werbeleistungen für das Kalenderjahr 2026.

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Fahrradstraße beim S-Bahnhof
Die SPD beantragt, die östliche Zufahrt zum S-Bahnhof Hallbergmoos als Fahrradstraße zu widmen, um eine nachhaltige, sichere und klimafreundliche Verkehrsentwicklung zu fördern. Eine Fahrradstraße soll den Radverkehr priorisieren, die Sicherheit erhöhen und das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel stärken. Die Stellungnahme der Abteilung S weist jedoch darauf hin, dass der betroffene Abschnitt keine öffentliche Straße ist, sondern Privatbesitz. Bereits jetzt sind Kraftfahrzeuge dort – mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichem Verkehr – verboten, und es gibt keine Unfallproblematik. Bevor eine Umwidmung zur Fahrradstraße möglich wäre, müssten Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeiten und rechtliche Voraussetzungen geprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Eigentümer, dem Landratsamt und dem staatlichen Bauamt zu führen, um die Fahrradstraße zum S-Bahnhof zu bewerkstelligen.

Aufstellung von Sitzbänken
Die Freien Wähler beantragen die Prüfung der Aufstellung zusätzlicher Sitzbänke in mehreren stark frequentierten Straßen des Gemeindegebiets – darunter Kochstraße, Ludwigstraße, Maximilianstraße, Im Jägerfeld und Mathildenstraße. Ziel ist es, fehlende Sitzmöglichkeiten zu ergänzen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Die Verwaltung soll prüfen, ob geeignete Standorte vorhanden sind und ob auch in anderen Teilen des Gemeindegebiets weiterer Bedarf besteht, insbesondere für ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Familien. Zudem soll die Bürgerschaft in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, um konkrete Wünsche und Bedürfnisse zu erfassen. Die Kosten sind von der Verwaltung zu ermitteln und dem Gemeinderat vorzulegen. Für die erste Standort- und Kostenermittlung wird ein Verwaltungsaufwand von etwa 30 bis 40 Stunden veranschlagt. In der Aussprache zu diesem Punkt wurde zudem angeregt, bei der Planung auch Abfalleimer zu berücksichtigen und die entstehenden Kosten im Blick zu behalten. Dabei wurde betont, dass das Aufstellen einer Sitzbank bestimmten Anforderungen genügen muss, insbesondere im Hinblick auf Stabilität und Sicherheit. Eine Bank kann nicht einfach ohne Weiteres platziert werden, sondern erfordert beispielsweise ein geeignetes Fundament. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in den genannten Straßen geeignete Standorte für die Aufstellung von Sitzbänken vorhanden sind und ob darüber hinaus im gesamten Gemeindegebiet weitere Bereiche identifiziert werden können, an denen Sitzgelegenheiten für alle Bürgerinnen und Bürger sinnvoll und wünschenswert wären. Im Zuge dieser Prüfung sollen auch die Bürgerschaft einbezogen und die Notwendigkeit zusätzlicher Abfalleimer berücksichtigt werden. Die entstehenden Kosten sind von der Verwaltung zu ermitteln und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Sanierung der Ludwigstraße
Die Freien Wähler haben am 11.10.2025 einen Antrag auf Sanierung der Ludwigstraße eingereicht. Die Ludwigstraße befindet sich seit Jahren in einem stark beschädigten Zustand, der sich kontinuierlich weiter verschlechtert. Auch die Straßenbeleuchtung ist veraltet und soll im Zuge der Sanierung auf LED-Technik umgestellt werden. In früheren Haushalten wurden bereits vier Millionen Euro für die Sanierung vorgesehen, die jedoch mehrfach verschoben wurde. Die Fraktion der Freien Wähler hält eine Umsetzung der Sanierung im Jahr 2027 für überfällig. Für die Durchführung soll ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt werden. Dabei soll geprüft werden, ob die Sanierung zeitgleich mit dem Bau des Wohnquartiers FMG Ludwigstraße erfolgen kann oder ob es sinnvoller ist, die Sanierungsmaßnahmen zumindest in Teilbereichen unabhängig vom Wohnquartier durchzuführen. Zudem soll die Verwaltung mögliche Fördermöglichkeiten prüfen. Die Ludwigstraße ist eine zentrale Haupteinfallstraße mit Durchgangsverkehr vom Gewerbegebiet Richtung Erding, was die Dringlichkeit der Sanierung unterstreicht. Für die Umsetzung wird ein Aufwand vergleichbar mit dem Ausbau der FS 12 erwartet, einschließlich der Beantragung und Umsetzung eines kompletten Wasserrechts mit allen Auflagen. Die Bauzeit wird bei mehreren Bauabschnitten auf etwa zwei Jahre geschätzt, während der Planungs- und Ausführungsphase voraussichtlich ein Mitarbeiter rund 40 % seiner Arbeitszeit eingebunden ist. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, für den Haushalt 2026 einen Betrag von 100.000 Euro einzustellen, um die Planungen für die Sanierungsmaßnahmen in der Ludwigstraße vorzunehmen. Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob für diese Maßnahmen Fördermittel beantragt werden können. Darüber hinaus ist eine Aufstellung aller sanierungsbedürftigen Straßen im Gemeindegebiet zu erstellen.

Aufhebung des Haushaltsbeschlusses zur Sanierung der Außenanlage des Kindergartens Sonnenschein
Am 4. November 2025 hat der Bau- und Planungsausschuss (BPA) der Grundlagenermittlung und Vorplanung für die Sanierung des Außenbereichs des Kindergartens Sonnenschein zugestimmt. Die geschätzten Herstellungskosten ohne Planung betragen rund 456.000 Euro, die Planungskosten belaufen sich auf 120.000 Euro. Da im Haushalt 2025 bislang nur 450.000 Euro eingeplant waren, wurden die Planungskosten überplanmäßig genehmigt. Die Umsetzung des Beschlusses ist jedoch an die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. Februar 2025 gebunden, da im Rahmen der Haushaltsberatungen das Budget für die Sanierung von ursprünglich 720.000 Euro auf 450.000 Euro gekürzt wurde. Dadurch soll zunächst nur die kleinste Sanierungsvariante umgesetzt werden, die den Abbruch der Holzpalisaden, die Entfernung defekter Spielgeräte, den Einbau eines Wasserspiels mit Edelstahlrinne, die Herstellung der Spielflächen sowie Plattenstreifen entlang des Gebäudes umfasst. Da die Stelle des Landschaftsarchitekten derzeit unbesetzt ist, wird die Planung durch einen externen Architekten erfolgen, was zusätzliche Kosten von etwa 70.000 Euro verursacht. Vor der Beauftragung sollen Abstimmungen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit stattfinden, der Honorarvertrag geprüft werden und Gespräche mit den zuständigen Sachgebieten geführt werden, um gegebenenfalls Positionen des Angebots zu überarbeiten oder zu verbessern.

„Kuhhandel in der Haushaltsitzung“
Für großes Unverständnis sorgte dieser Antrag bei Wolfgang Reiland (Einigkeit), der nicht nachvollziehen kann, warum eine vereinbarte Obergrenze nicht eingehalten werden konnte. Thomas Henning (Freie Wähler) erklärte, dass die Maßnahme ursprünglich zu optimistisch gerechnet worden sei, da man annahm, der vorhandene Ansatz würde ausreichen. Dennoch müsse das Projekt so umgesetzt werden, um eine Gefährdung der Kinder zu vermeiden. Er räumte ein, dass die Zahlen falsch eingeschätzt und zu wenig Mittel eingeplant worden seien, was er als Verantwortung des Gemeinderats bezeichnete. Damian Edfelder (CSU) stimmte seinem Vorredner zu und sprach sogar von einem „Kuhhandel in der Haushaltssitzung“, wobei Kämmerer Thomas Grüning dem widersprach und betonte, dass es sich lediglich um die Minimalvariante handele. Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme, den Beschluss vom 11.02.2025 aufzuheben.

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Schaffung/Besetzung von Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2026
Im Rahmen der Herbstklausur hat der Gemeinderat die zukünftige Personalsituation sowie die Entwicklung der Personalkosten beraten. Um bereits vor dem Stellenplan 2026 mit den notwendigen Stellenbesetzungsverfahren beginnen zu können, sollen mehrere Stellen geschaffen beziehungsweise besetzt werden. Bis auf die Stelle des Abwassermeisters können alle Positionen im aktuellen Stellenplan 2025 abgebildet werden. Für die Kläranlage soll eine zusätzliche Vollzeitstelle eines Abwassermeisters (EG 8 TVöD) geschaffen werden, um die langfristige und gesetzlich geforderte Sicherstellung der Betriebsleitung zu gewährleisten. Die frühzeitige Besetzung ist aufgrund der komplexen Abläufe und der notwendigen Einarbeitung unerlässlich. Die entstehenden Kosten werden über die Gebühren der kostenrechnenden Einrichtung gedeckt. In der Abteilung Finanzen (Kämmerei) soll eine Vollzeitstelle für einen Verwaltungsfachwirt oder eine vergleichbare Qualifikation (EG 9c TVöD) eingerichtet werden. Diese dient insbesondere der Aufarbeitung fehlender Jahresabschlüsse sowie der Vorbereitung auf strukturelle Veränderungen durch die geplante Organisationsanalyse. Für die Gemeindebücherei soll der Stellenumfang der Leitungsstelle aufgrund gestiegener fachlicher Anforderungen und der veränderten Rolle moderner Büchereien von 14 auf 25 Wochenstunden erhöht werden. Im regionalen Vergleich zeigt sich, dass die Personalausstattung bislang unterdurchschnittlich war. Zudem stellten die Freien Wähler einen Antrag zur Prüfung der Notwendigkeit der Stelle B4 „Sportparkmanager/Veranstaltungsmanager“. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stelle der Sachgebietsleitung im Bereich Sport, Kultur, Freizeit und Vereine seit Januar 2025 unbesetzt ist und aus Spargründen nicht nachbesetzt wurde. Die daraus resultierende fehlende zentrale Ansprechperson beeinträchtigt die Zusammenarbeit mit den Vereinen deutlich. Zudem kann das vorhandene Personal die Organisation und Betreuung von Veranstaltungen nur noch eingeschränkt leisten, und eine Verlagerung der Aufgaben auf andere Bereiche ist nicht möglich, da dort bereits zusätzliche Belastungen bestehen. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Sachgebietsleitungsstelle mit einem Umfang von 30 Wochenstunden wieder zu besetzen.

„… müssten das Volksfest absagen!“
In der Debatte wurde das Dilemma des Gremiums deutlich: Einerseits ist die Nachbesetzung der Stellen dringend notwendig, weil die anstehenden Aufgaben bewältigt werden müssen und die bestehende Mehrbelastung bereits zu gesundheitlichen Problemen bei Mitarbeitenden führt. Andererseits sind die finanziellen Spielräume begrenzt, zumal der Haushalt für 2026 noch nicht beschlossen ist. Während die Schaffung der Stelle für den Abwassermeister, die Ergänzung in der Kämmerei sowie die Erhöhung der Stunden in der Bücherei weitgehend unumstritten blieben, sorgte die vorgesehene Besetzung der Stelle B4 „Sportparkmanager/Veranstaltungsmanager“ für intensive Diskussionen. Seit dem Amtsantritt von Bürgermeister Benjamin Henn ist diese Position unbesetzt, wodurch den Vereinen ein zentraler Ansprechpartner fehlt, die Liegenschaften im Sportpark ohne Führung sind und Veranstaltungen nur eingeschränkt organisiert werden können. Die Debatte kulminierte in der Aussage des Bürgermeisters, dass ohne eine Besetzung dieser Stelle das Volksfest 2026 abgesagt werden müsse. Gesprächsbedarf bestand zudem hinsichtlich des Stellenumfangs – ob die Position in Vollzeit mit 39 Stunden oder in Teilzeit mit 30 Stunden besetzt werden soll – sowie bezüglich einer möglichen Befristung. Darüber hinaus wurde angeregt, auch die Stelle des Klimaschutzmanagers neu zu besetzen, was in die Beschlussvorlage aufgenommen wurde. Bei der Abstimmung erzielten die Schaffung der Stellen des Abwassermeisters und des Mitarbeiters in der Kämmerei einstimmige Ergebnisse. Die Erhöhung auf 30 Wochenstunden in der Bücherei wurde mit 13:8 Stimmen mehrheitlich beschlossen. Für die Stelle des Sportparkmanagers/Veranstaltungsmanagers setzte sich die 30-Stunden-Variante ohne Befristung mit 17:4 Stimmen durch, ebenso wie die Neubesetzung der Stelle des Klimaschutzbeauftragten, die mit 18:3 Stimmen angenommen wurde.

Kommunalwahl 2026 – Erfrischungsgeld
Am 8. März 2026 findet die Kommunalwahl in Hallbergmoos statt. Für die Durchführung der Wahl werden zahlreiche ehrenamtliche Helfer in den zehn Urnen- und zwölf Briefwahllokalen benötigt, wobei jedes Wahllokal mit acht Helfern besetzt wird. Diese erhalten eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. Bei der Kommunalwahl 2026 werden der Gemeinderat, der Landrat und der Kreistag gewählt. Aufgrund der fehlenden Auszählung einer Bürgermeisterwahl und der Tatsache, dass bei einer Stichwahl nur der Landrat gewählt wird, wird das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer 2026 niedriger ausfallen als 2020. Damals erhielten die Helfer 150 Euro für die Hauptwahl und 80 Euro für die Stichwahl. Der Wahlleiter schlägt vor, jedem Helfer für den Wahltag am 8. März 2026 ein Erfrischungsgeld von 125 Euro und für den Fall einer Stichwahl am 22. März 2026 ein Erfrischungsgeld von 50 Euro zu zahlen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.

Nächste Gemeinderatssitzung:
Di., 09.12., 18:30 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal

Für Sie berichtete Heinz Geiger.

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