Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2024

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++  Neues Häuschen an der Bushaltestelle Freisinger Straße  ++  Plakatwände freigegeben ++  Podiumsdiskussion am 19. September  ++  Neujahrsempfang 2025 ++  ÖPNV; Buslinien 692 und 698; Anschlussausschreibung ab Dez. 2025  ++  Carsharing in Hallbergmoos  ++  Ausschreibung Schülerbeförderung ab Schuljahr 2024/2025  ++  Beschaffung Pager zur Alarmierung für die gemeindlichen Feuerwehren  ++  Änderung der Mittagsbetreuungssatzung  ++  Sanierung Feldwege im Bereich der Gemeinde Oberding  ++  Umbau und Erweiterung Rathaus: Verlegung der Poststelle  ++  Bezuschussung Jubiläum Budo Sportverein Hallbergmoos e.V.  ++  Bestellung eines Kassenverwalters  ++  Richtlinie zur Gewährung von Vorschüssen an die Beschäftigten der Gemeinde Hallbergmoos  ++

BEKANNTGABEN

Neues Häuschen an der Bushaltestelle Freisinger Straße
Laut Rathausverwaltung ist das Häuschen bestellt und soll in Kürze aufgebaut werden.

Plakatwände freigegeben
Ab sofort sind die Plakatwände für Wahlplakate freigegeben.

Podiumsdiskussion am 19. September
Die geplante Podiumsdiskussion zur vorgezogenen Bürgermeisterwahl finden am 19. September in der Dreifach-Turnhalle statt.

Neujahrsempfang 2025
Der Neujahrsempfang 2025 findet am Mittwoch, den 22. Januar, statt. Bei diesem Empfang sollen überwiegend die Mitglieder der verschiedenen Hallbergmooser Arbeitskreise und die Helferinnen und Helfer, die im Hochwassereinsatz im Juni aktiv dabei waren, eingeladen werden.

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Beschlüsse

ÖPNV; Buslinien 692 und 698; Anschlussausschreibung ab Dez. 2025
In der Sitzung des Gemeinderats vom 26.03.2024 wurde das Thema bereits behandelt. Im dortigen Sachverhalt wurde auf den Grund der Behandlung eingegangen (Neuvergabe der Konzessionen für die Buslinien 692 und 698 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025; Vorschlag veränderter Linienführungen) Der Gemeinderat hat einer Veränderung aufgrund der augenscheinlich großen Kostenerhöhung nicht zugestimmt. Das Ergebnis der Beratung und des Beschlusses wurde dem Landratsamt Freising und dem MVV mitgeteilt. Das Landratsamt und der MVV haben im Nachgang um einen weiteren verwaltungsinternen Besprechungstermin gebeten, da aus Ihrer Sicht nicht die richtigen Schlüsse aus der Kostenübersicht gezogen wurden. Die Gemeindeverwaltung hat darum gebeten, dass das vorgeschlagene Konzept hinsichtlich der vom Gemeinderat aufgeworfenen Fragen ergänzend erläutert wird.
Vereinfacht formuliert sind zwei Möglichkeiten auf dem Tisch. Das bisherige Konzept inklusive des MABP-Verstärkers ist mit Mehrkosten von 765.000 Euro verbunden und beläuft sich dann auf 1,5 Millionen Euro. Diese drastische Erhöhung wird unter anderem damit begründet, dass seit 2017 die Kosten nicht mehr angepasst wurden. Für „nur“ 300.000 Euro mehr bietet der MVV an, eine zusätzliche gegenläufige Ringlinie einzurichten (ebenfalls im 20-Minuten-Takt). Bei diesen genannten Summen sind eventuelle Zuschüsse des Landkreises und die Fahrgasteinnahmen nicht enthalten. In einer ausführlichen Diskussion, in der zunächst die vorgelegten Zahlen mehr verwirrten als zur Entscheidungsfindung beitrugen, kristallisierte sich heraus, dass am Verstärkerbus zum MABP nicht zu rütteln ist, und dass sich Hallbergmoos die zusätzliche gegenläufige Linie nicht leisten kann. Diesen Eindruck bestätigte die Abstimmung, wo mehrheitlich, bei sechs Gegenstimmen, für die bisherige Variante gestimmt wurde. Allerdings ist dieser Beschluss vorbehaltlich der Genehmigung im Nachtragshaushalt.

Carsharing in Hallbergmoos
In der Sitzung vom 21.05.2024 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für Abstellmöglichkeiten von Carsharing-Fahrzeugen zu erarbeiten. Carsharing spielt unter anderem eine Rolle im Mobilitätskonzept für die O2 Surftown MUC. Die Abteilung S als örtliche Verkehrsbehörde und die Wirtschaftsförderung schlagen folgende Standorte vor: Messerschmittstr. 1 Parkbucht (= 3 Stellplätze) im Bereich des neuen Parkplatzes beziehungsweise des Fußwegs zur Lilienthalstraße; Lilienthalstraße 2 Stellplätze neben den Stellplätzen für die Elektroladesäulen; Freiherr-von-Hallbergplatz 2 Stellplätze neben den Stellplätzen für die Elektroladesäulen; P+R S-Bahnhaltepunkt 2 Stellplätze im näheren Umkreis zum Bahnsteigzugang. Die Stellplätze werden mit der Positivbeschilderung „Parken“ Vz 314 und „Carsharingfahrzeuge frei“ Zz 1024-21 beschildert.

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Auf den so beschilderten Parkplätzen gilt dann eine angeordnete Zonenbeschilderung mit den Beschränkungen auf Pkw und der maximalen Parkdauer von 24 Stunden nicht mehr. Ebenso muss beim Parken dann auch keine Parkscheibe mehr eingelegt werden. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Orte wurden einstimmig beschlossen. In den Straßen, in denen derzeit noch die Parkzonenbeschränkung angeordnet ist, gilt diese dann, nach der Aufstellung der Positivbeschilderung für die Carsharing-Fahrzeuge, nicht mehr.

Ausschreibung Schülerbeförderung ab Schuljahr 2024/2025
Die Schülerbeförderung von berechtigten Schülern der Grund- und Mittelschule in Hallbergmoos wird in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben werden. Für die kommenden Schuljahre 2024/2025 – 2027/2028 hat das Sachgebiet S 4 mit externer Unterstützung eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung erfolgte am 11.06.2024 mit einer Abgabefrist der Angebote bis zum 12.07.2024. Das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag. Der Ausschreibung hat ergeben, dass der Haushaltsansatz für 2024 zu niedrig angesetzt war, weil die höheren Kosten ab dem 4. Quartal 2024 noch nicht bekannt waren. Der Gemeinderat genehmigte einstimmig eine Erhöhung des Haushaltsansatzes 2024 um 95.000 Euro (überplanmäßige Ausgabe). Die Mehrausgaben werden im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Den Zuschlag erhielt die Firma Hadersdorfer.

Beschaffung Pager zur Alarmierung für die gemeindlichen Feuerwehren
Bisher erfolgte die Alarmierung der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden der beiden gemeindlichen Feuerwehren mittels analoger Technik auf tragbare Funkmeldeempfänger sogenannte Alarmpiepser. Im Zuge der Digitalisierung im Funkbereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wurde schon vor einigen Jahren die analoge Technik die Kommunikation mit der Einsatzleitstelle und an der Einsatzstelle auf den sogenannte Digitalfunk umgestellt. Dafür wurden damals für die gemeindlichen Feuerwehren Digitalfunkgeräte beschafft. Die Umstellung der Alarmierung auf Digitaltechnik hat sich von Seiten der dafür zuständigen staatlichen Stellen zeitlich verzögert. Der Landkreis Freising ist jetzt dabei die digitale Alarmierung zu forcieren. Dafür müssen die Feuerwehrdienstleistenden mit Digitalen Meldeempfängern (DME) sogenannten Pagern ausgestattet werden. Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hallbergmoos werden 75 Stück benötigt, für die Freiwillige Feuerwehr Goldach 65 Stück. Pro Gerät sind etwa 650 Euro anzusetzen. Für die Ausstattung beider Feuerwehren werden somit etwa 91.000 Euro benötigt. Eventuelle Zuschüsse sind nicht mit eingerechnet. Der Gemeinderat genehmigt zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern für die Feuerwehrdienstleistenden der beiden örtlichen Feuerwehren die außerplanmäßige Ausgabe einstimmig.

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Änderung der Mittagsbetreuungssatzung
Dem Gemeinderat wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2024 bekannt gegeben, dass mit Wirkung ab 01.08.2024 ein neuer Liefervertrag zwischen der Gemeinde Hallbergmoos und Christian Ascher Catering über die Lieferung des Mittagessens für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Hallbergmoos (und der Offenen Ganztagsschule der Mittelschule Hallbergmoos) geschlossen wurde. In der Mittagsbetreuungsgebührensatzung vom 24.08.2016, zuletzt geändert am 14.04.2021, ist eine Gebühr in Höhe von 3,20 Euro festgesetzt. Durch den neuen Vertrag erhöht sich dieser Betrag auf 3,80 Euro. Die Satzung der Gemeinde Hallbergmoos muss zur Änderung der Mittagsbetreuungsgebührensatzung vom 24.08.2016 angepasst werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Satzungsänderung.

Sanierung Feldwege im Bereich der Gemeinde Oberding
Wegen Sperrung der Hauptstraße wurden durch den Umleitungsverkehr die angrenzenden Feldwege als „Schleichwege“ genutzt und dadurch zusätzlich beschädigt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde die Gemeinde Hallbergmoos von dem Oberdinger Bürgermeister Bernhard Mücke gebeten, sich an den Kosten für die Sanierung zur Hälfte zu beteiligen. Die Arbeiten (Auflockern, Grädern und Verdichten) wurden durch die Gemeinde Oberding organisiert und beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 25.000 Euro. Nach Vorlage der Rechnung müsste die Gemeinde dann die Hälfte an die Gemeinde Oberding überweisen. Über diese Feldwege fahren auch viele Hallbergmoos und Goldacher Landwirte zu ihren Feldern. Es profitieren somit auch Hallbergmoos und Goldacher Bürger von dieser Sanierung. Der Beschlussvorlage zur Kostenbeteiligung von 12.500 Euro stimmten alle zu.

Umbau und Erweiterung Rathaus: Verlegung der Poststelle
Derzeit laufen die Arbeiten zum Umbau und zur Erweiterung des Rathauses. Der Ausbau der Büroerweiterung sowie der neue Müllraum in der Tiefgarage sind fertig, die Arbeiten am Kopfbau 1. OG sind abgeschlossen. Der Umbau des Bürgerbüros ist gestartet, ebenso haben an der Fassade die Arbeiten im Sockelbereich begonnen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 01.12.2020 wurde im Rahmen der dort beschlossenen Kostenreduzierungen auch der Umbau der Ladeneinheit 3 in eine Poststelle gestrichen. Trotz des Ausbaus der Büroerweiterung ist die Bürosituation im Rathaus weiterhin angespannt. Aus diesem Grund soll die Poststelle aus dem Hausmeisterbüro herausgenommen und im Laden 3 untergebracht werden. Bei der geplanten Aufteilung der Hausmeister-/Poststelle könnte somit auch eine räumliche Trennung geschaffen werden. Durch die Verschiebung der Poststelle wird ein Büro im Hausmeisterbereich frei, dieses könnte das dringend benötigte zusätzliche Büro der IT-Abteilung werden. Da der Laden 3 auch eine Teeküche und eine Toilette hat, könnte endlich für alle Kollegen und Kolleginnen im EG eine Teeküche geschaffen werden. Eine zusätzliche Personaltoilette würde aufgrund der Überschneidung mit der öffentlichen Toilette im EG für eine Entspannung sorgen. Durch den Umbau des Laden 3 in eine Poststelle und für Abtrennung der beiden Büros „Haustechnik/Poststelle entstehen Schätzkosten in Höhe von rund 40.000 Euro brutto. Der Beschlussvorgabe „Die Poststelle soll wie vorgeschlagen in den Laden 3 verschoben werden. Das freiwerdende Büro im Haustechnikbereich wird der IT zugeschlagen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Verträge zur Umsetzung der Maßnahmen abzuschließen“ stimmten die Gemeinderäte ohne Gegenstimme zu.

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Änderung der Mittagsbetreuungssatzung
Dem Gemeinderat wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2024 bekannt gegeben, dass mit Wirkung ab 01.08.2024 ein neuer Liefervertrag zwischen der Gemeinde Hallbergmoos und Christian Ascher Catering über die Lieferung des Mittagessens für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Hallbergmoos (und der Offenen Ganztagsschule der Mittelschule Hallbergmoos) geschlossen wurde. In der Mittagsbetreuungsgebührensatzung vom 24.08.2016, zuletzt geändert am 14.04.2021, ist eine Gebühr in Höhe von 3,20 Euro festgesetzt. Durch den neuen Vertrag erhöht sich dieser Betrag auf 3,80 Euro. Die Satzung der Gemeinde Hallbergmoos muss zur Änderung der Mittagsbetreuungsgebührensatzung vom 24.08.2016 angepasst werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Satzungsänderung.

Sanierung Feldwege im Bereich der Gemeinde Oberding
Wegen Sperrung der Hauptstraße wurden durch den Umleitungsverkehr die angrenzenden Feldwege als „Schleichwege“ genutzt und dadurch zusätzlich beschädigt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde die Gemeinde Hallbergmoos von dem Oberdinger Bürgermeister Bernhard Mücke gebeten, sich an den Kosten für die Sanierung zur Hälfte zu beteiligen. Die Arbeiten (Auflockern, Grädern und Verdichten) wurden durch die Gemeinde Oberding organisiert und beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 25.000 Euro. Nach Vorlage der Rechnung müsste die Gemeinde dann die Hälfte an die Gemeinde Oberding überweisen. Über diese Feldwege fahren auch viele Hallbergmoos und Goldacher Landwirte zu ihren Feldern. Es profitieren somit auch Hallbergmoos und Goldacher Bürger von dieser Sanierung. Der Beschlussvorlage zur Kostenbeteiligung von 12.500 Euro stimmten alle zu.

Umbau und Erweiterung Rathaus: Verlegung der Poststelle
Derzeit laufen die Arbeiten zum Umbau und zur Erweiterung des Rathauses. Der Ausbau der Büroerweiterung sowie der neue Müllraum in der Tiefgarage sind fertig, die Arbeiten am Kopfbau 1. OG sind abgeschlossen. Der Umbau des Bürgerbüros ist gestartet, ebenso haben an der Fassade die Arbeiten im Sockelbereich begonnen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 01.12.2020 wurde im Rahmen der dort beschlossenen Kostenreduzierungen auch der Umbau der Ladeneinheit 3 in eine Poststelle gestrichen. Trotz des Ausbaus der Büroerweiterung ist die Bürosituation im Rathaus weiterhin angespannt. Aus diesem Grund soll die Poststelle aus dem Hausmeisterbüro herausgenommen und im Laden 3 untergebracht werden. Bei der geplanten Aufteilung der Hausmeister-/Poststelle könnte somit auch eine räumliche Trennung geschaffen werden. Durch die Verschiebung der Poststelle wird ein Büro im Hausmeisterbereich frei, dieses könnte das dringend benötigte zusätzliche Büro der IT-Abteilung werden. Da der Laden 3 auch eine Teeküche und eine Toilette hat, könnte endlich für alle Kollegen und Kolleginnen im EG eine Teeküche geschaffen werden. Eine zusätzliche Personaltoilette würde aufgrund der Überschneidung mit der öffentlichen Toilette im EG für eine Entspannung sorgen. Durch den Umbau des Laden 3 in eine Poststelle und für Abtrennung der beiden Büros „Haustechnik/Poststelle entstehen Schätzkosten in Höhe von rund 40.000 Euro brutto. Der Beschlussvorgabe „Die Poststelle soll wie vorgeschlagen in den Laden 3 verschoben werden. Das freiwerdende Büro im Haustechnikbereich wird der IT zugeschlagen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Verträge zur Umsetzung der Maßnahmen abzuschließen“ stimmten die Gemeinderäte ohne Gegenstimme zu.

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Bezuschussung Jubiläum Budo Sportverein Hallbergmoos e.V.
Der Budo Sportverein beantragt die Förderung seines dreißigjährigen Vereinsjubiläums. Die Zuschussrichtlinien der Gemeinde sehen vor, dass 25-jährige Gründungsfeste mit 1.000 Euro bezuschusst werden, für 30-jährige Gründungsfeste sind keine Zuschüsse vorgesehen. Begründung des Antrags: Der Verein hat das zwanzigjährige Jubiläum gefeiert. Aufgrund des hohen organisatorischen und finanziellen Aufwands entschied man sich, erst wieder das 30-jährige Jubiläum zu feiern. Für die Ausrichtung der Feier ist der Verein auf die finanzielle Unterstützung der Gemeinde angewiesen. Es ist geplant, die Jubiläumsfeier am 16.11. im Gemeindesaal durchzuführen. Da zum 20-jährigen Jubiläum kein Zuschuss beantragt wurde stimmten die Räte einstimmig dem Antrag zu.

Bestellung eines Kassenverwalters
Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass die Gemeinde eine Kassenverwaltung zu bestellen hat. Aufgrund Abwesenheit der aktuellen Kassenverwalterin ist für diese Zeit eine Vertretung zu bestellen. Es ist vorgesehen, Magdalena Molnar als Kassenverwalterin mit Wirkung ab dem 01.08.2024 zu bestellen. Die Bestellung wird ab 01.08.2024 befristet zur Vertretung. Einstimmig beschlossen.

Richtlinie zur Gewährung von Vorschüssen an die Beschäftigten der Gemeinde Hallbergmoos
Für die Beschäftigten der Gemeinde Hallbergmoos besteht seit 2014 eine Richtlinie zur Gewährung von verzinslichen Darlehen. Diese Richtlinie wurde im Rahmen der Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beanstandet. Die Gemeinde soll künftig bei der Ausreichung von Darlehen an Beschäftigte die Bayerischen Vorschussrichtlinien (BayVR) anwenden und die bisherige Richtlinie aufheben. Es wurde auf Grundlage der Bayerischen Vorschussrichtlinien (BayVR) und den allgemeinen Vollzugshinweisen zur Bayerischen Vorschussrichtlinie (VollzBayVR) eine neue Richtlinie für die Beschäftigten der Gemeinde Hallbergmoos (Tarifbeschäftigte und Beamte) erstellt. Diese Richtlinie soll ab dem 1. August 2024 gelten und die bisherige Richtlinie ablösen. Die unverzinslichen Vorschüsse nach der BayVR sind Vorschüsse auf die den Beschäftigten zustehenden laufenden Bezüge. Die Gewährung ist eine freiwillige, besondere Fürsorgeleistung des Arbeitgebers/Dienstherrn und zweckgebunden. Ein Vorschuss kommt nur bei unabwendbaren Aufwendungen aufgrund eines besonderen Anlasses in Betracht. Die Gewährung von Vorschüssen nach der Bayerischen Vorschussrichtlinie hat subsidären Charakter (z.B. gegenüber Erstattungen durch die Beihilfe oder durch Versicherungen). Die unverzinslichen Vorschüsse nach der BayVR sind lohnsteuerrechtlich Arbeitgeberdarlehen. Soweit nach den steuerrechtlichen Vorschriften die Zinsersparnisse aus unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen als Sachbezüge zu versteuern sind, hat das Personalwesen die auf die Zinsersparnis entfallende Lohnsteuer bei jeder Gehaltszahlung einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen; des Weiteren sind ggf. anfallende Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen. Die Räte stimmten der neuen Richtlinie ohne Gegenstimmte zu.

Für Sie berichtete Heinz Geiger.

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