Millionen-Einsparungen, höhere Belastungen für Eltern und vorerst kein Pumptrack: Die Gemeinderatssitzung am 27. Oktober hatte es in sich. Rund fünf Stunden wurde beraten, diskutiert und entschieden.
Das Wichtigste aus dem Gemeinderat in Kürze:
Elternbeiträge: Die Gemeinde wird den bisherigen Zuschuss von 100 Euro monatlich ab 2027 nicht aus eigenen Mitteln fortführen.
Ultrafeinstaub: Messungen zeigen einen deutlichen Anstieg der kleinsten Partikel. Der Einfluss des Flughafens München ist nachweisbar.
Buslinie 698: Der Gemeinderat stimmte gegen eine Vertragslaufzeit von neun Jahren und einstimmig für eine Ausschreibung über vier Jahre. Damit möchte sich die Gemeinde mehr Spielraum für die künftige Entwicklung des Ortsbusverkehrs erhalten.
Bauland östlich Am Bach: Der Antrag zur Entwicklung von Bauland führte zu einer grundsätzlichen Diskussion über Wohnraumbedarf, Flächen und die langfristige Planung.
Nachtragshaushalt: Die angespannte Finanzlage zwingt die Gemeinde zu Einsparungen. Investitionen und Instandhaltungen werden verschoben oder gestrichen.
Haushaltssperre: Zusätzliche Ausgaben sollen strenger geprüft und nur nach vorheriger Freigabe möglich sein.
Die öffentliche Sitzung des Hallbergmooser Gemeinderats am 27. Oktober war nicht nur gut besucht, sondern entwickelte sich auch zu einem langen Beratungsabend. Rund fünf Stunden dauerte die Sitzung im großen Sitzungssaal des Rathauses. Neben aktuellen Entwicklungen am Wirtschaftsstandort und den Ergebnissen von Ultrafeinstaubmessungen standen vor allem die Kinderbetreuung, die künftige Entwicklung von Wohnbauflächen und die angespannte finanzielle Situation der Gemeinde auf der Tagesordnung. Besonders bei den Elternbeiträgen und dem zweiten Nachtragshaushalt wurde deutlich, wie schwierig es für den Gemeinderat inzwischen ist, unterschiedliche Interessen und notwendige Einsparungen miteinander zu vereinbaren. Als die Sitzung bereits weit fortgeschritten war, musste das Gremium zudem darüber abstimmen, ob die Beratungen über das eigentlich vorgesehene Sitzungsende hinaus fortgesetzt werden sollten.
BEKANNTGABEN
China-Reise: Hallbergmoos präsentiert sich als internationaler Wirtschaftsstandort
Elf Tage, vier Stationen, mehr als 20 Unternehmensbesuche und drei Teilnehmer aus Hallbergmoos: Die Delegationsreise nach China führte Bürgermeister Benjamin Henn, Wirtschaftsreferent Dr. Marcus Mey und Dr. Jeff Zhou im September durch verschiedene Wirtschaftsregionen des Landes. In der Gemeinderatssitzung berichteten die drei ausführlich über ihre Eindrücke und die Ziele der Reise.
Ausgangspunkt waren bereits bestehende Kontakte. Nach einem Besuch des chinesischen Generalkonsuls in Hallbergmoos und weiteren Begegnungen entwickelte sich die Idee, den Standort auch in China bekannter zu machen. Für die Gemeinde sprachen aus Sicht der Delegation die Nähe zum Flughafen München und zur Landeshauptstadt, die gute Infrastruktur, das Gewerbegebiet sowie die internationale Ausrichtung des Ortes.
Vor Ort standen Besuche bei Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen auf dem Programm. Die Delegation erhielt Einblicke in industrielle Fertigung, Energie- und Solartechnik, Medizintechnik und weitere Wirtschaftszweige. Auch auf einer großen Industriemesse konnte sich Hallbergmoos mit einem eigenen Auftritt präsentieren. Dr. Marcus Mey beschrieb die Reise als intensive Arbeitsphase. Der Tagesablauf sei häufig von frühmorgens bis spätabends durchgetaktet gewesen. Neben Unternehmensbesuchen gehörten offizielle Empfänge und Gespräche mit Vertretern der chinesischen Wirtschaft und Verwaltung dazu. Die persönliche Ebene spielte dabei eine wichtige Rolle: Kontakte sollten nicht nur geknüpft, sondern langfristig gepflegt werden. Die Delegation berichtete auch von der Geschwindigkeit, mit der in China Projekte umgesetzt und wirtschaftliche Entwicklungen vorangetrieben würden. Dies sei unabhängig von der politischen Bewertung des Landes eine Erfahrung, aus der sich Fragen für den eigenen Wirtschaftsstandort ableiten ließen. Zugleich wurden Risiken wie der Schutz geistigen Eigentums und von Markenrechten angesprochen.
Die Reise kostete nach Angaben der Delegation insgesamt 6.600 Euro an Teilnahmegebühren für die drei Hallbergmooser. Die Kosten vor Ort seien im Rahmen des Programms abgedeckt gewesen. Eine unmittelbare Unternehmensansiedlung lasse sich daraus jedoch nicht erwarten. Vielmehr gehe es darum, Kontakte aufzubauen, den Standort bekannt zu machen und mögliche Kooperationen weiterzuverfolgen.
Ultrafeinstaub: Messungen zeigen deutlichen Anstieg
Ein wissenschaftlicher Vortrag zu den Ultrafeinstaubmessungen im Gemeindegebiet nahm ebenfalls breiten Raum ein. Auf Antrag von Gemeinderat Christian Krätschmer (CSU) berichtete Prof. Christoph Thomas von der Universität Bayreuth über die Ergebnisse mehrjähriger Untersuchungen. Dr. Graf vom zuständigen staatlichen Immissionsschutz stand ebenfalls für Fragen zur Verfügung.
Die Messungen am Volksfestplatz in Hallbergmoos laufen seit Juli 2021. Vergleichsdaten wurden an einer Station in Freising erhoben. Die Untersuchungen erfassen unterschiedliche Partikelgrößen und ermöglichen es, Zusammenhänge zwischen Windrichtung, Flugbewegungen und der Konzentration ultrafeiner Partikel zu untersuchen.
Besonders auffällig war die Entwicklung der kleinsten Partikel mit einer Größe von 10 bis 30 Nanometern. Nach den vorgestellten Ergebnissen stieg ihre mittlere Konzentration zwischen 2022 und 2025 um rund 48 Prozent. Auch bei größeren ultrafeinen Partikeln und der zusammengefassten Feinstaubfraktion wurden Zunahmen festgestellt. Die kleinsten Partikel zeigten dabei den deutlichsten Zusammenhang mit der Windrichtung vom Flughafen München.
Die Auswertung weist zudem auf einen Anstieg der Überschreitungen der Orientierungswerte der Weltgesundheitsorganisation hin. Der Anteil der Tage, an denen der empfohlene Tagesmittelwert von 10.000 Partikeln pro Kubikzentimeter überschritten wurde, stieg den präsentierten Daten zufolge von rund 15% im Jahr 2022 auf etwa 30% im Jahr 2025. Bei den stündlichen Spitzenwerten nahm der Anteil ebenfalls zu.
Die Experten betonten zugleich, dass Ultrafeinstaub nicht ausschließlich vom Flugverkehr stammt. Straßenverkehr, Heizungen und Industrie können ebenfalls zur Belastung beitragen. Bei den kleinsten Partikeln ließ sich der Zusammenhang mit dem Flughafen jedoch besonders deutlich erkennen.
In der anschließenden Diskussion ging es unter anderem um die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Orte im Flughafenumfeld. Aus dem Gemeinderat kam die Frage, ob sich aus den Messungen in Hallbergmoos Rückschlüsse auf stärker vom Flughafen betroffene Ortschaften ziehen ließen. Prof. Thomas erklärte, dass wissenschaftlich begründete Abschätzungen möglich seien, konkrete Aussagen für einzelne Orte jedoch weitere Untersuchungen erforderten.
Auch die Zukunft der Messungen war Thema. Die laufenden Messungen sollten im November 2026 enden. Damit stellte sich die Frage, wie die Gemeinde künftig mit den gewonnenen Erkenntnissen umgehen und ob weitere Untersuchungen sinnvoll sein könnten. Der Vortrag machte deutlich, dass die Belastung durch Ultrafeinstaub ein relevantes Thema für die Region bleibt und die Ergebnisse weitere Aufmerksamkeit verdienen.
BESCHLÜSSE
Buslinie 698: Gemeinderat entscheidet sich für vier Jahre
Der Vertrag für die Ortsbuslinie 698 läuft im Dezember 2027 aus. Deshalb muss die Gemeinde die Verkehrsleistung neu ausschreiben. Ursprünglich hatte der Gemeinderat vorgesehen, die Linie im bisherigen Umfang für weitere sechs Jahre auszuschreiben. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) stellte diese Laufzeit jedoch infrage. Für Neufahrzeuge sei eine Nutzungsdauer von neun Jahren wirtschaftlich sinnvoll, während bei Gebrauchtfahrzeugen – abhängig vom Kilometerstand – etwa vier Jahre als geeigneter Zeitraum gelten.
In der Sitzung erläuterte Lars Tauber, Sachgebietsleiter für ÖPNV und Schülerbeförderung am Landratsamt Freising, die Hintergründe der Neuausschreibung. Im Gemeinderat wurde anschließend intensiv über die Vertragslaufzeit und die künftige Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs diskutiert. Dabei ging es insbesondere um die Frage, wie lange sich die Gemeinde an ein Fahrzeug- und Betriebskonzept binden sollte und wie flexibel sie auf technische Neuerungen reagieren kann.
Die Möglichkeit, künftig auf alternative Antriebstechnologien oder sogar autonom fahrende Busse zu setzen, spielte dabei ebenfalls eine Rolle. Eine Vertragslaufzeit von neun Jahren erschien dem Gremium angesichts dieser möglichen Entwicklungen zu lang. Gleichzeitig musste berücksichtigt werden, dass kürzere Laufzeiten Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und die Kosten der Ausschreibung haben können.
Der Gemeinderat sprach sich schließlich einstimmig gegen eine Laufzeit von neun Jahren und einstimmig für eine Ausschreibung über vier Jahre aus. Damit entschied sich das Gremium für eine kürzere Vertragsbindung, um sich bei der Weiterentwicklung des Ortsbusverkehrs mehr Handlungsspielraum zu erhalten.
Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen: Rückzahlungen und neue Verhandlungen
Die Betriebskostenabrechnungen der zwölf Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft für 2024 und 2025 zeigten, dass die Gemeinde höhere Abschläge gezahlt hatte, als nach der endgültigen Abrechnung erforderlich waren. Für 2024 ergibt sich ein Defizitausgleich von rund 1,99 Millionen Euro, für 2025 von rund 2,06 Millionen Euro. Die Gemeinde erhält deshalb rund 745.000 Euro für 2024 und etwa 1,25 Millionen Euro für 2025 zurück. Nachzahlungen sind vor allem für die Kinderkrippe Spatzennest notwendig.
Hauptgrund für die Rückzahlungen war, dass die Träger das in ihren Haushaltsplänen vorgesehene Personal nicht vollständig beschäftigen konnten. Bei einzelnen Einrichtungen wich die Prüfung der Verwaltung von den Abrechnungen der Träger ab. Besonders beim Kinderhaus Buntes Haus und beim Kindergarten Rappelkiste bestand weiterer Klärungsbedarf.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung deshalb, offene Fragen mit den Trägern zu klären und die bestehenden Verträge neu zu verhandeln. Ziel ist insbesondere, den Defizitausgleich zu begrenzen und die Regelungen zu Verwaltungskostenpauschalen zu vereinheitlichen.
Elternbeitragszuschuss: 100 Euro werden nicht weitergegeben
Eine der für Familien wichtigsten Entscheidungen des Abends betraf den bisherigen staatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Seit 2019 wurde dieser Betrag während der Kindergartenzeit automatisch vom Elternbeitrag abgezogen. Mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes entfällt der Zuschuss zum 1. Januar 2027 als eigenständige Förderleistung.
Die Gemeinde musste deshalb entscheiden, ob sie die Entlastung aus eigenen Mitteln fortführt oder die Elternbeiträge künftig wieder in voller Höhe erhebt. Eine Fortführung hätte den kommunalen Haushalt nach den Berechnungen der Verwaltung mit rund 500.000 Euro jährlich zusätzlich belastet.
Die Verwaltung machte deutlich, dass die finanzielle Lage eine solche freiwillige Leistung derzeit kaum zulasse. Zwar soll die staatliche Betriebskostenförderung schrittweise steigen. Die zusätzlichen Mittel fließen jedoch in ein verändertes Fördersystem und stehen nicht automatisch in gleicher Höhe für jeden einzelnen bisherigen Zuschuss zur Verfügung. Für 2027 erwartet die Kämmerei bei voller Erhebung der Elternbeiträge eine Entlastung des kommunalen Defizits von rund 580.000 Euro.
Die Diskussion zeigte, wie schwer dem Gremium die Entscheidung fiel. Mehrere Gemeinderäte verwiesen auf die Belastung der Familien durch steigende Lebenshaltungskosten und höhere Betreuungskosten. Sabina Brosch (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Eltern bereits stark gefordert seien. Die Entscheidung treffe Familien unmittelbar, obwohl die Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten nicht bei ihnen lägen.
Auf der anderen Seite stand die angespannte Haushaltslage. Aus dem Gremium wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde ihre freiwilligen Leistungen insgesamt überprüfen müsse. Die Kinderbetreuung verursache hohe und weiter steigende Kosten. Würde der Zuschuss aus eigenen Mitteln fortgeführt, fehlten diese Mittel an anderer Stelle oder müssten durch zusätzliche Einsparungen ausgeglichen werden.
Auch die Frage, wie die staatliche Förderung künftig tatsächlich bei den Kommunen ankommt, spielte eine Rolle. Die höheren Fördermittel seien nicht eins zu eins mit dem bisherigen Elternbeitragszuschuss gleichzusetzen. Zudem blieben die Kosten für Personal und Betrieb der Einrichtungen hoch. Die Gemeinde müsse deshalb abwägen, wie sie die Betreuungsqualität langfristig sichern könne.
Unverändert bestehen bleibt die Geschwisterermäßigung. In Hallbergmoos wird der Beitrag für das zweite Kind um 25%, für das dritte Kind um 50% und ab dem vierten Kind um 100% reduziert. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Geschwister gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Am Ende entschied sich der Gemeinderat gegen eine Fortführung der 100-Euro-Entlastung aus kommunalen Mitteln. Ab Januar 2027 wird der bisherige Betrag somit nicht mehr zusätzlich vom Kindergartenbeitrag abgezogen. Die Entscheidung fiel dem Gremium erkennbar nicht leicht, wurde aber mit der Notwendigkeit begründet, die kommunalen Finanzen zu stabilisieren und die Kinderbetreuung insgesamt dauerhaft finanzieren zu können.
Bauleitplanung: Neue Wohnmöglichkeiten und der Bauturbo
Mit mehreren Tagesordnungspunkten befasste sich der Gemeinderat mit der baulichen Entwicklung Hallbergmoos‘. Für einen Teil der Leopoldstraße wurde eine Einbeziehungssatzung behandelt. Damit sollen die hinteren Grundstücksbereiche zwischen der Sophienstraße 1 bis 3 und der Maximilianstraße 33a künftig baurechtlich für eine Wohnbebauung berücksichtigt werden können. Hintergrund ist unter anderem der Entwurf zu den Lärmschutzzonen des Flughafens München. Die geplante Regelung soll eine maßvolle Nachverdichtung ermöglichen und Wohnraum für den örtlichen Bedarf schaffen.
Auch zwei Änderungen des Flächennutzungsplans standen auf der Tagesordnung. Bei der 23. Änderung konnte das Verfahren nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen abgeschlossen werden. Diese hatten keine Änderungen der Planung erforderlich gemacht. Bei der 24. Änderung ging es dagegen um die Anpassung des Geltungsbereichs an die geänderte Planung für das Sondergebiet „Produktionsbetriebe Landesverteidigung“ auf der Senderwiese. Vorgesehen sind rund 35 Hektar für diesen Zweck sowie etwa 38 Hektar für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Zwei weitere Bauvorhaben wurden im Zusammenhang mit dem sogenannten Bauturbo vorgestellt. Am Stiftwiesenweg ist ein Einfamilienhaus mit Garage vorgesehen, an der Rupprechtstraße ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Beide Grundstücke liegen im Außenbereich. Eine Bebauung kommt deshalb nur unter den besonderen Voraussetzungen des Bauturbos infrage. Dazu gehören unter anderem ein räumlicher Zusammenhang mit dem bestehenden Siedlungsgebiet, eine gesicherte Erschließung und der Schutz des Landschaftsbildes. Beim Vorhaben am Stiftwiesenweg soll zudem ein städtebaulicher Vertrag mit einer zehnjährigen Wohnraumbindung vorbereitet werden.
Die einzelnen Fälle machten deutlich, dass die Anwendung des Bauturbos eine sorgfältige Abwägung erfordert. Um grundsätzliche Fragen der baulichen Entwicklung und den Umgang mit solchen Vorhaben vertieft zu beraten, ist ein Workshop zur Bautätigkeit angedacht. Dabei soll es darum gehen, eine gemeinsame Linie für die künftige Entwicklung Hallbergmoos‘ zu finden.
Bauland östlich Am Bach: Grundsatzdebatte über Entwicklungsmöglichkeiten
Der Antrag auf Baulandentwicklung östlich der Straße Am Bach führte zu einer ausführlichen Diskussion über die künftige Wohnbauentwicklung in Hallbergmoos. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde dort neue Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum eröffnen sollte.
Dabei ging es nicht allein um eine einzelne Fläche, sondern auch um die langfristige Reihenfolge und Priorisierung möglicher Baugebiete. Aus dem Gremium wurde darauf hingewiesen, dass die Entwicklung von Bauland regelmäßig lange Vorlaufzeiten habe. Von der grundsätzlichen Entscheidung bis zur tatsächlichen Fertigstellung eines Baugebiets könnten viele Jahre vergehen. Umso wichtiger sei es, frühzeitig zu klären, welche Flächen grundsätzlich in Betracht kommen und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass eine grundsätzliche Offenheit für die Entwicklung nicht bedeutet, bereits alle Einzelheiten festzulegen. Vielmehr sollte zunächst ausgelotet werden, welche Möglichkeiten bestehen und wie die unterschiedlichen Interessen zusammengeführt werden können. Auch eine gemeinsame Beratung mit externer Unterstützung wurde als sinnvoller Weg angesprochen.
Die Diskussion machte deutlich, dass die Gemeinde vor einer langfristigen Abwägung steht: Einerseits besteht Bedarf an Wohnraum, andererseits müssen Flächenentwicklung, Infrastruktur und die künftigen finanziellen Möglichkeiten zusammenpassen. Eine sorgfältige Priorisierung soll verhindern, dass Erwartungen geweckt werden, die sich später nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erfüllen lassen.
Bahnprojekt Flughafen West: Gemeinderat befasst sich mit Planfeststellung
Der Gemeinderat befasste sich mit dem Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamts für das geplante Überwerfungsbauwerk München Flughafen West an der Bahnstrecke München-Johanneskirchen. Bei dem Vorhaben geht es um die geplante Infrastruktur im Bereich des Flughafens München. Im Rahmen des Verfahrens werden die betroffenen Belange geprüft und die erforderlichen Stellungnahmen behandelt.
Pumptrack: Gemeinderat lehnt Fortführung der Planung ab
Die geplante Pumptrackanlage wird vorerst nicht weitergeplant. Zur Abstimmung stand der Vorschlag, die Planung im Jahr 2027 fortzuführen, eine Fertigstellung für 2028 anzustreben und die erforderlichen Haushaltsmittel erneut für den Haushalt 2027 anzumelden. Der Gemeinderat lehnte diesen Beschlussvorschlag mit 15 zu vier Stimmen ab.
In der Diskussion wurde deutlich, dass das Projekt bereits seit längerer Zeit auf seine Umsetzung wartet. Tanja Knieler (CSU) und Bürgermeister Henn mahnen, dass die Gemeinde an Glaubwürdigkeit verliere, wenn sie es nicht schaffe, bei einem so lange diskutierten Vorhaben zu einer Entscheidung zu kommen. Auch Stefan Kronner (SPD) kritisierte, dass Projekte dieser Art nicht über einen derart langen Zeitraum liegen bleiben dürften.
Markus Loibl (Einigkeit) verwies hingegen auf die finanziellen Grenzen der Gemeinde. Bei der Pumptrackanlage handle es sich um eine freiwillige Leistung, deren Finanzierung der Gemeinderat nicht allein stemmen könne. Zudem sei die Anlage kein Projekt, das sich durch Eigenleistung verwirklichen lasse. Christian Krätschmer (CSU) stellte die geplante Ausgabe in den Zusammenhang mit der finanziellen Belastung von Familien. Wenn Eltern mit einem Beitrag von 100 Euro belastet würden, müsse die Gemeinde zugleich kritisch abwägen, welche freiwilligen Leistungen sie sich leisten könne.
Damit prallten der Wunsch nach einer verlässlichen Entscheidung und die begrenzten finanziellen Spielräume aufeinander. Mit der Ablehnung des Beschlussvorschlags wird die geplante Fortführung der Pumptrackplanung im Jahr 2027 zunächst nicht umgesetzt. Wie es mit dem Projekt weitergeht, bleibt offen.
Widmung von Fasanenweg und Messerschmittstraße
Der Gemeinderat befasste sich mit der Widmung des Fasanenwegs und der Messerschmittstraße zu Ortsstraßen. Damit ging es um die straßenrechtliche Zuordnung der beiden Straßen und die damit verbundenen Zuständigkeiten der Gemeinde.
Klimaschutz: Antrag wird zurückgezogen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte die Einrichtung einer eigenständigen Fachstelle für Klimaschutz beantragt. Diese sollte Aufgaben wie Klimaschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Mobilität bündeln und unabhängig vom Bauamt organisiert werden. Die Verwaltung verfolgte hingegen den Ansatz, Klimaschutz und Mobilität im Rahmen einer Nachfolgeregelung organisatorisch zusammenzuführen. Im Verlauf der Beratung wurde der Antrag zurückgezogen. Die Verwaltung soll nun die Stelle ausschreiben.
Fischerfreunde erhalten Unterstützung für den Weiherkauf
Die Fischerfreunde Hallbergmoos-Goldach e. V. möchten den Birkenecker Weiher für 400.000 Euro erwerben. Der Gemeinderat beabsichtigt, den Kauf abweichend von den geltenden Zuschussrichtlinien mit einem Sonderzuschuss von bis zu 120.000 Euro zu unterstützen. Diesem Beschlussvorschlag stimmte das Gremium mit 18:1 Stimmen zu.
An die Förderung sind Bedingungen geknüpft: Der Verein muss seine Jahresrechnung und einen Finanzierungsplan vorlegen. Zudem soll die Nutzung des Weihers für 25 Jahre gesichert werden. Wird das Grundstück innerhalb dieses Zeitraums verkauft oder die Nutzung aufgegeben, ist eine Rückforderung des Zuschusses vorgesehen. Zur Absicherung soll zugunsten der Gemeinde eine Grundschuld eingetragen werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit einem Notar die Einzelheiten zur Absicherung und zum Auszahlungszeitpunkt zu klären. Anschließend soll dem Gemeinderat eine konkrete Zuschussvereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit dem Beschluss ist somit zunächst die grundsätzliche Unterstützung des Kaufvorhabens festgelegt; ein unmittelbarer Rechtsanspruch auf die Förderung entsteht dadurch noch nicht.
Grundsteuer und Mittagsbetreuung: Satzungen angepasst
Auch bei zwei Satzungsänderungen ging es um formale Anpassungen. Die bisherige Hebesatzsatzung für die Grundsteuer vom 17. Dezember 2024 wird zum 31. Dezember 2026 aufgehoben. Hintergrund ist, dass der Gemeinderat bereits am 7. Juli 2026 neue Grundsteuerhebesätze für die Jahre 2027 und folgende beschlossen hatte.
Bei der Mittagsbetreuung musste die Gebührensatzung ebenfalls nachgebessert werden. Der Gemeinderat hatte bereits im Januar beschlossen, die Betreuungsgebühr ab September 2026 von einem auf zwei Euro je Betreuungsstunde zu erhöhen. Da der konkrete Satzungstext damals nicht beschlossen worden war, musste die bereits bekannt gemachte Änderung aus formellen Gründen rückwirkend aufgehoben und ordnungsgemäß neu beschlossen werden. Die neue Satzung gilt rückwirkend zum 1. September 2026. Damit wird der formale Fehler behoben und die bereits angekündigte Gebührenanpassung rechtlich abgesichert.
Beide Beschlüsse wurden vom Gemeinderat jeweils einstimmig mit 18:0 Stimmen angenommen.
FINANZEN
Gemeinde zieht die Ausgabenbremse
Die finanzielle Lage der Gemeinde war eines der zentralen Themen gegen Ende der Sitzung. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2026 und einer Haushaltssperre reagiert Hallbergmoos auf zusätzliche Belastungen und eine Entwicklung, die nach Einschätzung der Verwaltung die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet. Der zweite Nachtragshaushalt wurde mit 15:2 Stimmen beschlossen.
Zu den finanziellen Belastungen zählen unter anderem Mehrkosten von mindestens einer Million Euro bei der Hallberghalle, eine voraussichtliche Verpflichtungsermächtigung von rund zwei Millionen Euro im Zusammenhang mit der Kreuzungsvereinbarung zur B 301 und städtebaulichen Verträgen sowie eine mögliche Erhöhung der Kreisumlage. Der zweite Nachtragshaushalt sieht deshalb vor, nicht werterhaltende Instandhaltungsmaßnahmen im Umfang von rund einer Million Euro sowie Investitionen von etwa 1,3 Millionen Euro zu streichen oder zu verschieben.
Kämmerer Thomas Grüning machte in seinen Ausführungen deutlich, wie ernst die Lage aus seiner Sicht ist. Die finanzielle Situation sei deutlich schlechter, als sie in der Vergangenheit teilweise dargestellt worden sei. Die Gemeinde müsse sich der Realität stellen und politische Verantwortung nicht nur einfordern, sondern auch konsequent übernehmen – selbst dann, wenn Entscheidungen finanziell schmerzhaft seien.
Besonders deutlich wurde er mit Blick auf die kommenden Jahre: Für 2027 stünden rund 21 Millionen Euro an Ausgaben einem ursprünglich angesetzten Gewerbesteueraufkommen von etwa 19 Millionen Euro gegenüber. Wenn die Gemeinde ihren bisherigen Kurs nicht ändere, könnten die Rücklagen nach aktueller Prognose bis Ende 2029 aufgebraucht sein. Zudem drohe langfristig der Verlust der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Grüning betonte, dass es sich dabei nicht um Schwarzmalerei handle, sondern um eine Entwicklung, auf die die Kämmerei bereits seit längerer Zeit hinweise.
Er verwies auch auf Versäumnisse der vergangenen Jahre. Trotz erheblicher Rücklagen sei es nicht gelungen, einen ungenehmigten Haushalt für 2025 zu vermeiden. Notwendige Investitionen seien zwar umgesetzt, wichtige Weichenstellungen jedoch nicht rechtzeitig vorgenommen und die langfristige finanzielle Entwicklung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Es gehe dabei nicht darum, einzelnen Beschäftigten oder Mitgliedern des Gemeinderats Vorwürfe zu machen, sondern darum, aus der Entwicklung Konsequenzen zu ziehen.
Haushaltssperre soll Einsparungen absichern
Um zu verhindern, dass die geplanten Einsparungen bis zum Inkrafttreten des zweiten Nachtragshaushalts durch neue Ausgaben wieder aufgezehrt werden, beschloss der Gemeinderat zusätzlich eine Haushaltssperre.
Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen und Bescheiden sollen weiterhin erfüllt werden. Bereits beauftragte Bauprojekte und werterhaltende Instandhaltungsmaßnahmen können fortgeführt werden. Auch die laufenden Zuschüsse an Vereine und Verbände nach den geltenden Richtlinien bleiben bestehen. Andere Maßnahmen müssen vorab im Einzelfall geprüft und freigegeben werden.
Die vier Beschlusspunkte zur Haushaltssperre wurden unterschiedlich abgestimmt: Die ersten beiden Punkte erhielten jeweils 16:3 Stimmen, der dritte wurde einstimmig mit 19:0 Stimmen angenommen. Der vierte Punkt – die Befristung der Sperre bis zur Genehmigung des zweiten Nachtragshaushalts – wurde abgelehnt.
Die vorgeschlagene Befristung der Haushaltssperre bis zur Genehmigung des zweiten Nachtragshaushalts wurde nicht beschlossen. Die Sperre soll die vorgesehenen Einsparungen absichern und dafür sorgen, dass zusätzliche Ausgaben strenger geprüft werden. Hallbergmoos muss damit noch genauer abwägen, welche Maßnahmen finanziell möglich sind und welche zunächst zurückgestellt werden.
Sitzung geht über das geplante Ende hinaus
Als die Uhr bereits 22 Uhr überschritten hatte, war die Tagesordnung noch nicht vollständig abgearbeitet. Der Gemeinderat musste deshalb darüber abstimmen, ob die Sitzung fortgesetzt werden sollte. Hintergrund war unter anderem, dass der zweite Nachtragshaushalt und die Haushaltssperre noch behandelt werden mussten. Auch für die weiteren, teilweise nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte waren Entscheidungen erforderlich.
Das Gremium stimmte dafür, die Sitzung fortzuführen. Damit zog sich der Beratungsabend insgesamt über rund fünf Stunden hin. Gerade die abschließenden Finanzthemen machten deutlich, wie viele grundlegende Fragen derzeit auf die Gemeinde zukommen – und dass die Entscheidungen darüber nicht allein die kommenden Wochen, sondern die finanzielle Handlungsfähigkeit Hallbergmoos‘ in den nächsten Jahren prägen werden.
Was bedeutet eine Haushaltssperre?
Eine Haushaltssperre ist eine Art Ausgabenbremse für eine Kommune. Sie wird eingesetzt, wenn die finanzielle Lage angespannt ist und verhindert werden soll, dass weitere Ausgaben den Haushalt zusätzlich belasten. Geld darf dann nicht mehr ohne Weiteres für neue oder zusätzliche Maßnahmen ausgegeben werden. Bestimmte Ausgaben müssen zunächst geprüft und gegebenenfalls ausdrücklich freigegeben werden.
Was bedeutet das für Hallbergmoos?
Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssperre gilt vorerst bis zur Genehmigung des zweiten Nachtragshaushalts 2026. Sie soll sicherstellen, dass die geplanten Einsparungen bereits in der Übergangszeit greifen.
Bestehende Verpflichtungen sollen weiterhin erfüllt, begonnene Projekte fortgeführt und laufende Verträge eingehalten werden. Auch die laufenden Zuschüsse an Vereine und Verbände nach den geltenden Richtlinien bleiben bestehen.
Zusätzliche Ausgaben werden dagegen strenger geprüft und können vorerst zurückgestellt werden. Die Haushaltssperre bedeutet also nicht, dass die Gemeinde überhaupt kein Geld mehr ausgeben darf. Sie soll vielmehr sicherstellen, dass die vorhandenen Mittel gezielter eingesetzt werden und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde erhalten bleibt.
Für das Jahr 2027 sind folgende Termine für die Sitzungen des Gemeinderates vorgesehen:
(jeweils Dienstag, Beginn 18:00 Uhr, großer Sitzungssaal im Rathaus)
19.01.2027
16.02.2027
09.03.2027
06.04.2027
20.04.2027
11.05.2027
01.06.2027
22.06.2027
13.07.2027
27.07.2027
14.09.2027
05.10.2027
26.10.2027
16.11.2027
07.12.2027
Für Sie berichtete Kate Eigner.






