Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2026

Kategorie: Gemeinderat

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Das Wichtigste aus dem Gemeinderat in Kürze:
• Hortdach: Der Gemeinderat entscheidet sich für die teurere Ziegeldach- Variante. Hitzeschutz und Photovoltaik sollen mitgeplant werden.
• Pausenhof Nord: Die Sanierung der Grundschule sorgt für eine lange Grundsatzdebatte über Kostenrahmen, notwendige Maßnahmen und zusätzliche Ausstattung.
•Senderwiese: Das Bürgerbegehren „Keine Drohnenfabrik auf der Senderwiese!“ wird nach rechtlicher Prüfung als unzulässig bewertet.
• Kläranlage: Eine große PV-Anlage mit rund 360 kWp soll weiter geplant werden. • Grundsteuer: Der Hebesatz soll ab 2027 auf 350 Punkte steigen.
• Nachtragshaushalt: Die angespannte Finanzlage bleibt Thema; unter anderem werden zusätzliche Mittel für Hitzeschutzmaßnahmen eingeplant.
• Bauhof: Ein neuer Kommunal- Lkw soll den alten Schlepper ersetzen; diskutiert wurde auch die Frage Diesel oder Elektro.

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Die öffentliche Sitzung des Hallbergmooser Gemeinderats am 7. Juli entwickelte sich erneut zu einem langen Beratungsabend. Vor allem die Dachsanierung des Horts 1 und die Sanierung des nördlichen Pausenhofs der Grundschule sorgten für intensive Diskussionen. In beiden Fällen ging es nicht nur um bauliche Details, sondern vor allem um Kosten, langfristige Haltbarkeit, sinnvolle Zusatzmaßnahmen und die Frage, wie nachhaltig die Gemeinde in ihre Infrastruktur investieren soll.

BEKANNTGABEN
Baustellen, Auflieger und Kinderbetreuung
Bereits zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Benjamin Henn, dass der ursprünglich vorgesehene Tagesordnungspunkt zur Fluglärmschutzverordnung abgesetzt wird. Das Thema soll in einer Sondersitzung am 21. Juli behandelt werden. Hintergrund ist eine wichtige Entwicklung: Nach Mitteilung der Zweiten Bürgermeisterin Tanja Knieler wird die neue Lärmschutzverordnung nach aktuellem Stand nicht bereits zum 1. Januar 2027, sondern frühestens zum 30. Juli 2027 in Kraft treten. Dadurch gewinnt Hallbergmoos mehrere Monate Zeit, laufende Bauleitplanungen abzuschließen und sich auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten. Bei der Bürgeranfrage zur Baustelle im Bereich Querungshilfe Kochstraße/Predazzoallee erklärte die Verwaltung, dass dort zwei Maßnahmen ineinandergreifen. Zum einen werden im Rahmen der Brückensanierung Querungshilfe und Asphalt erneuert, zum anderen führt das Bayernwerk Arbeiten zur Verbesserung der Stromversorgung und Straßenbeleuchtung durch. Die Asphaltarbeiten der Gemeinde sollen erst nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgen. Auch der Sachstand zu den abgestellten Lkw-Aufliegern in der Dornierstraße wurde bekanntgegeben. Nach Angaben der Verwaltung wurde der Eigentümer ermittelt und kontaktiert. Die Auflieger seien inzwischen verkauft, einer bereits abgeholt, für die weiteren sei ein zeitnaher Abtransport vereinbart.

Unter den Bekanntgaben sorgte zudem eine anonyme Beschwerde zur Kinderbetreuung für eine kurze Diskussion. Marcus Mey (CSU) stellte die grundsätzliche Frage, warum anonyme Schreiben überhaupt beantwortet würden. Bürgermeister Henn betonte, dass es sich hierbei um einen Ausnahmefall gehandelt habe. Wegen der großen Bedeutung des Themas für viele Familien habe die Verwaltung Transparenz schaffen wollen. Gleichzeitig stellte er klar, dass anonyme Eingaben grundsätzlich nicht beantwortet würden. Die Verwaltung stellte klar, dass allen angemeldeten Kindern ein Betreuungsangebot gemacht werden könne. Wenn Eltern von einer Warteliste sprächen, beziehe sich dies auf den Wunsch nach einem bestimmten Angebot, nicht auf eine fehlende Betreuungsversorgung. Außerdem wies die Verwaltung darauf hin, dass die Gemeinde jährlich rund sechs Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen bereitstellt.

BESCHLÜSSE
Hortdach wird teurer – Gemeinderat entscheidet sich für Ziegel
Deutlich mehr Zeit nahm die erneute Beratung zur Dachsanierung des Horts 1 ein. Bereits in der Sitzung vom 16. Juni hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, neben der bisher diskutierten Lösung auch eine Ziegeldach-Variante genauer prüfen zu lassen. Nun lagen zwei Varianten auf dem Tisch: ein neues Blechdach als Satteldach mit rund 2,11 Millionen Euro Kosten sowie ein Ziegeldach als Satteldach mit rund 2,51 Millionen Euro. Die Ziegelvariante ist damit rund 400.000 Euro teurer. Herr Konrad vom beauftragten Ingenieurbüro erläuterte zunächst die technischen Unterschiede. Das Ziegeldach habe vor allem im Zusammenspiel mit einer Photovoltaikanlage Vorteile, weil sich Ziegel deutlich weniger ausdehnen als Blech. Dadurch könnten Spannungen und mögliche Probleme an Durchdringungen reduziert werden. Außerdem sei ein Ziegeldach im Schadensfall einfacher zu reparieren: Eine beschädigte Ziegel könne unkompliziert ausgetauscht werden. Nachteil bleibe aber der höhere Preis und die veränderte Gebäudehöhe. Zusätzlich kam durch die aktuelle Hitzesituation ein weiterer Punkt auf den Tisch. Bürgermeister Benjamin Henn und die Verwaltung machten deutlich, dass im Zuge der Dachsanierung auch Hitzeschutzmaßnahmen mitbedacht werden sollten. Das Gebäude verfügt zwar über eine Lüftungsanlage, jedoch nicht über eine Klimatisierung. Ob und in welchem Umfang hier nachgerüstet werden kann, müsse noch technisch geprüft werden. In der anschließenden Diskussion wurde schnell deutlich, dass es nicht nur um Dachziegel oder Blech ging, sondern auch um Vertrauen in Bauausführung, langfristige Haltbarkeit und Kostenbewusstsein. Aus dem Gremium kam die Mahnung, dass auch ein Blechdach funktionieren könne, wenn es sauber geplant, ausgeschrieben und kontrolliert werde. Sinngemäß hieß es: Die Gemeinde müsse aus Fehlern früherer Bauprojekte lernen, aber nicht automatisch davon ausgehen, dass sich diese Fehler wiederholen. Für diese Sichtweise sprach sich insbesondere Robert Wäger aus (Grüne), der davor warnte, Blechdächer pauschal schlechtzureden.

Er verwies darauf, dass es auch funktionierende Beispiele gebe – entscheidend sei eine fachgerechte Ausführung. Demgegenüber standen deutliche Warnungen vor erneuten Risiken. In der Diskussion wurde mehrfach auf die schlechten Erfahrungen der Gemeinde mit undichten Dächern verwiesen. Dementsprechend fiel der Satz von Christian Krätschmer (CSU) aus , es sei „Wahnsinn“, bei einem Millionenprojekt erneut eine Lösung zu wählen, die bei Fehlern später große Folgeschäden verursachen könne. Gerade bei öffentlichen Gebäuden müsse die Gemeinde besonders auf Langlebigkeit achten. Auch der Bau-Referent Hermann Hartshauser (Einigkeit), der laut Vorlage in die Beratung eingebunden war, steht für diesen Blick auf die bauliche Qualität und Dauerhaftigkeit. Florian Rothmeyer (Bündnis 90/ Die Grünen) brachte zusätzlich die Frage des Hitzeschutzes und der energetischen Wirkung ein. Er wies darauf hin, dass sich die Situation im Gebäude durch den neuen Dachaufbau ohnehin verändern werde: mehr Dachhöhe, bessere Dämmung und mögliche Verschattung könnten bereits Verbesserungen bringen. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, Klimatechnik und energetische Maßnahmen zumindest mitzudenken, bevor später teuer nachgerüstet werden müsse. Frank Zimmermann vom Bauamt ordnete zudem die Photovoltaik- Frage ein. Eine PV-Anlage müsse ohnehin gesondert geplant und wirtschaftlich betrachtet werden. Gleichzeitig gelte nach der Bayerischen Bauordnung eine Pflicht zur Belegung eines Teils der Dachfläche mit Photovoltaik. Deshalb solle die Anlage in die weitere Planung einbezogen werden, ohne an diesem Abend bereits über die konkrete Ausführung zu entscheiden. Am Ende setzte sich die teurere Variante durch. Der Gemeinderat entschied sich für Variante B, also das Ziegeldach als Satteldach. Zusätzlich sollen Hitzeschutzmaßnahmen und die Photovoltaikanlage in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Damit nimmt die Gemeinde zwar Mehrkosten in Kauf, verbindet die Entscheidung aber mit der Erwartung, dass die Sanierung langfristig robuster und nachhaltiger wird.

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Pausenhof Nord wird zur Grundsatzdebatte
Den nächsten großen Diskussionspunkt stellte die Sanierung des nördlichen Pausenhofs der Grundschule dar. Die Planung erläuterten Daniela Bücking, Dipl.-Ing. TU München und Landschaftsarchitektin, sowie Anke Raupach von der Gemeinde Hallbergmoos, Abteilung Tiefbau, Gewässer und Straßenbeleuchtung. Aus einem zunächst sachlich-technischen Bericht über Spielflächen, Wege, Entwässerung und Aufenthaltsbereiche entwickelte sich im Gemeinderat schnell eine breite Debatte über Kosten, Prioritäten und die Frage, wie verbindlich einmal gesetzte Kostenrahmen sein müssen.

Bücking und Raupach erklärten, dass die überarbeitete Planung nicht nur neue Spielgeräte und Sitzgelegenheiten umfasst. Ein wesentlicher Teil betrifft den Bestand: Wege und Beläge weisen kein ausreichendes Gefälle auf, Wasser bleibt stehen, Entwässerungseinrichtungen fehlen. Hinzu kommen Erkenntnisse aus der Bodenuntersuchung, die zusätzliche Maßnahmen beim Aufbau und bei der Ableitung des Oberflächenwassers erforderlich machen. Finanziell lag die Sache deutlich über dem, was im Gemeinderat ursprünglich als Orientierung im Raum stand. Die Grundvariante wurde mit rund 687.000 Euro beziffert. Mit den zusätzlichen Kostenbausteinen A bis C — also Entwässerung und Boden, der zusätzliche Ausstattung sowie Pflegemaßnahmen im Vegetationsbestand — steigt die Summe auf rund 900.000 Euro. Hinzu kommt der Kostenbaustein D für die Ertüchtigung der Fluchtwege der Sporthalle mit rund 96.000 Euro. Insgesamt standen damit knapp eine Million Euro im Raum.

Bürgermeister Benjamin Henn versuchte die Debatte zunächst einzuordnen. Er machte deutlich, dass zwischen notwendigen Maßnahmen und freiwilligen Zusatzwünschen unterschieden werden müsse. Entwässerung, Bodenaufbau und Sicherheitsfragen seien anders zu bewerten als zusätzliche Ausstattung. Gleichzeitig räumte er ein, dass man in der Gemeinde angesichts der Haushaltslage inzwischen sensibler auf Kosten schaue. „Man habe in den vergangenen Jahren gelernt, nicht mehr einfach alles frei raus freizugeben“, sondern genauer auf Gesamthaushalt und Gesamtmaßnahmen zu schauen.

Thomas Henning (Freie Wähler) gehörte zu den deutlich kritischeren Stimmen. Für ihn war weniger die grundsätzliche Sanierung das Problem, sondern die Frage, ob der Gemeinderat noch nachvollziehen könne, was für welchen Kostenrahmen tatsächlich umgesetzt wird. Besonders die zusätzlichen Sitzgelegenheiten, Spiel- und Ausstattungselemente stellte er infrage und brachte es auf den Punkt: Wenn 710.000 Euro beschlossen seien, müsse auch klar sein, welche konkrete Planung man für dieses Geld bekomme. Er könne nicht aus einzelnen Positionen herauslesen, was am Ende tatsächlich gebaut werde.

Auch Hermann Hartshauser (Einigkeit), mahnte an, bei einzelnen Ausstattungsdetails noch einmal genauer hinzusehen. Er sah Einsparpotenzial etwa bei Teilen der Ausstattung und regte an, bestimmte Elemente noch einmal zu prüfen, ohne die gesamte Maßnahme infrage zu stellen.

Silvia Edfelder (CSU), Referentin für Schulen, Kindertagesstätten und Bildung, hatte die Planung im Vorfeld begleitet. In der Sitzung wurde deutlich, dass die Abstimmung mit Schule und Schulleitung eine wichtige Rolle spielte. Die zusätzlichen Ausstattungen wie Sitzgelegenheiten, Fußballtor, Basketballkorb oder Slackline kamen nach Rücksprache mit der Schule in die Planung. Genau daran entzündete sich aber auch die Diskussion: Was ist pädagogisch sinnvoll, was ist wünschenswert, und was ist in der aktuellen Haushaltslage noch vertretbar?

Sabina Brosch (Bündnis 90/Die Grünen) lenkte den Blick stärker auf die Qualität der Planung und auf frühere Erfahrungen. Sie sprach davon, dass man sich schon grundsätzlich fragen müsse, warum Planungen immer wieder nachgebessert werden müssten, und dadurch zusätzliche Kosten entstünden. Gleichzeitig warnte sie davor, aus dem Pausenhof einen „Abenteuerspielplatz“ machen zu wollen. Bewegung für Kinder sei wichtig, die Schule könne aber nicht jeden Wunsch und jede Freizeitaktivität abdecken.

Eva Ziegltrum (Freie Wähler) brachte einen weiteren Gedanken ein: die Beteiligung der Kinder. Sie fragte, ob bei der Planung auch die Schüler:innen selbst einbezogen wurden oder ob die Wünsche ausschließlich von Erwachsenen, Lehrkräften und Verwaltung formuliert wurden. Außerdem fiel die Idee, bei bestimmten Ausstattungswünschen stärker über Eigeninitiative nachzudenken. „Ownership“: Wenn Kinder oder Eltern bei einzelnen Elementen eingebunden würden, könne das auch zu mehr Wertschätzung und Verantwortungsgefühl führen.

Besonders zugespitzt wurde die Debatte noch einmal, als es um den Umgang mit selbst gesetzten Kostenrahmen ging. Christian Schirsch (CSU) formulierte, es gehe inzwischen gar nicht mehr nur um den Pausenhof selbst, sondern um die Frage, wie der Gemeinderat mit eigenen Beschlüssen umgeht. Wenn ein Rahmen von 710.000 Euro gesetzt werde und später weitere notwendige oder gewünschte Elemente dazukämen, müsse klar sein, ob an anderer Stelle etwas gestrichen werde. Man müsse lernen, mit dem Geld auszukommen, das man habe — auch wenn man sich mehr wünschen würde.

Bürgermeister Henn hielt dem entgegen, dass frühere Beschlüsse weiterhin Bestand hätten und nicht bei jeder weiteren Planung komplett neu aufgerollt werden könnten. Sonst käme die Gemeinde kaum noch voran. Gleichzeitig sagte er zu, dass die Verwaltung künftig klarer darstellen werde, was bereits beschlossen ist, was als Grundvariante gilt und welche zusätzlichen Bausteine neu hinzukommen. Genau diese Transparenz war eines der Hauptanliegen in der Debatte.

Am Ende stand zunächst ein Vertagungsantrag im Raum. Dieser fand jedoch keine Mehrheit. Beschlossen wurde, die notwendigen Maßnahmen weiterzuverfolgen und die Verwaltung zu beauftragen, den Kostenrahmen von 710.000 Euro, die notwendigen Zusatzmaßnahmen und mögliche Einsparungen bei der freiwilligen Ausstattung noch einmal genauer aufzubereiten. Besonders der Kostenbaustein B mit den zusätzlichen Ausstattungen soll noch einmal geprüft werden. Damit blieb die Sanierung des Pausenhofs auf dem Weg, allerdings mit einer klaren Botschaft aus dem Gemeinderat: Die Maßnahme soll kommen, aber die Kosten und die Ausstattung müssen noch transparenter und disziplinierter dargestellt werden.

Bürgerbegehren zur Senderwiese unzulässig
Beim Bürgerbegehren „Keine Drohnenfabrik auf der Senderwiese!“ ging es nicht mehr um die politische Grundsatzfrage, sondern um die rechtliche Zulässigkeit. Die Bürgerinitiative hatte Unterschriften eingereicht und damit die Durchführung eines Bürgerentscheids beantragt. Der anwesende Rechtsanwalt, Herr Greß erläuterte, dass die formalen Voraussetzungen zwar erfüllt seien und ausreichend Unterschriften vorlägen. Entscheidend sei jedoch die Begründung des Bürgerbegehrens. Aus seiner Sicht enthielt diese unzutreffende beziehungsweise irreführende Aussagen, unter anderem die Nähe zur Trinkwasserstelle und zu angeblichen Infrastrukturkosten der Gemeinde. Bürgermeister Benjamin Henn verwies darauf, dass bereits ein Bürgerentscheid stattgefunden habe und das Ergebnis zu respektieren sei. Nun gehe es darum, dass weitere Verfahren rechtssicher zu führen und die Interessen der Gemeinde bestmöglich einzubringen. Der Gemeinderat folgte schließlich der rechtlichen Einschätzung: Das Bürgerbegehren wurde als unzulässig zurückgewiesen, ein weiterer Bürgerentscheid findet damit nicht statt.

Plätze im „Bunten Haus“ auch für Neufahrner Kinder
Nach der aktuellen Kitaplatzvergabe sind alle Hallbergmooser Kinder versorgt, gleichzeitig stehen dort noch freie Kindergartenplätze zur Verfügung. Diese sollen befristet auch Kindern aus Neufahrn angeboten werden können. Neufahrn beteiligt sich dafür an den ungedeckten Betriebskosten. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

PV-Anlage für die Kläranlage
Auch die Kläranlage soll künftig stärker zur Eigenstromversorgung beitragen. Statt PV-Anlagen auf den Dächern wird nun eine Freiflächenanlage vorgeschlagen. Auf rund 3.600 Quadratmetern könnten etwa 370 kWp entstehen, inklusive Speicher mit rund 300 kWh. Damit könnte die Kläranlage nach Angaben der Verwaltung über weite Teile des Jahres auch nachts Strom aus der eigenen PV-Anlage nutzen. Der Gemeinderat gab grünes Licht für die weitere Planung. Vorgesehen ist eine Anlage mit rund 360 kWp und geschätzten Gesamtkosten von 650.000 Euro. Ein konkreter Planungsentwurf samt Wirtschaftlichkeitsberechnung soll noch einmal vorgelegt werden. Dem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.

Grundsteuer steigt ab 2027
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Hebesatzsatzung. Der Hebesatz für Grundsteuer A und B soll ab 2027 jeweils 350 Prozentpunkte betragen. Bislang lag er bei 275 Punkten. Nach Berechnungen der Verwaltung bringt die Erhöhung jährliche Mehreinnahmen von rund 500.000 Euro und soll helfen, das strukturelle Defizit der Gemeinde zu verringern. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

Nachtragshaushalt zeigt angespannte Lage
Der erste Nachtragshaushalt 2026 fasst die finanzielle Lage der Gemeinde noch einmal zusammen. Hauptgrund sind deutlich niedrigere Gewerbesteuereinnahmen. Statt der ursprünglich veranschlagten 23 Millionen Euro rechnet die Gemeinde aktuell nur noch mit rund 17,5 Millionen Euro. Hinzu kommen unter anderem Mehrkosten für das Hortdach, den Pausenhof Nord und erste Ansätze für Hitzeschutzmaßnahmen in gemeindlichen Kindertageseinrichtungen. Die Kämmerei macht deutlich, dass es nicht mehr nur um freiwillige Einsparungen geht. Viele Maßnahmen betreffen Pflichtaufgaben oder dringend notwendige Instandhaltungen. Gleichzeitig wurden im Nachtrag auch eine mögliche Kreditaufnahme von vier Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung sowie weitere Einspar- und Einnahmemöglichkeiten berücksichtigt. Abstimmung 23 zu 0.

Neuer Kommunal-Lkw für den Bauhof – Diesel oder doch Elektro?
Auch die geplante Ersatzbeschaffung für den Bauhof führte noch einmal zu einer längeren Diskussion. Der vorhandene Fendt Xylon 524, ist inzwischen rund 25 Jahre alt und hat etwa 6.200 Betriebsstunden hinter sich. Das Fahrzeug wird vor allem im Winterdienst eingesetzt, ist durch den jahrelangen Einsatz stark korrodiert und verursacht zunehmend Ausfallzeiten. Ersetzt werden soll es durch einen Kommunal-Lkw mit Winterdienst-Aufbaustreuer, Schneeräumschild und Ladekran, damit das Fahrzeug auch außerhalb des Winterdienstes für Transport- und Hebearbeiten genutzt werden kann. Die Kosten wurden mit rund 440.000 Euro für das Fahrzeug und weiteren rund 10.000 Euro für die externe Begleitung der EU-weiten Ausschreibung angesetzt. Die Verwaltung hatte im Vorfeld bereits geprüft, ob ein rein elektrischer Lkw für diesen Einsatzzweck infrage kommt. In der Vorlage wurde dies wegen der besonderen Anforderungen des Winterdienstes verneint: Ausstattung, lange Einsatzzeiten bei niedrigen Temperaturen und die nötige Betriebssicherheit sprächen derzeit gegen einen E-Lkw. Auch die Abhängigkeit von Ladezeiten und Stromversorgung wurde als Risiko gesehen.

Florian Rothmeyer (Grüne), Referent für Mobilität und Energieautonomie, wollte diese Einschätzung jedoch nicht einfach stehen lassen. Er erkannte zwar an, dass die genannten Argumente nachvollziehbar seien, mahnte aber, die technologische Entwicklung im Bereich der Elektro-Nutzfahrzeuge nicht zu unterschätzen. Nicht alles, was vor einigen Jahren noch gegen einen E-Lkw gesprochen habe, muss heute noch in gleichem Maße gelten. Deshalb bat er darum, zumindest zu prüfen, ob in der Ausschreibung auch ein vergleichbares Elektrofahrzeug berücksichtigt werden könne. Rothmeyer verwies dabei auf verbesserte Akkukapazitäten, kürzere Ladezeiten und die Möglichkeit, Strom auch über eigene PV-Anlagen bereitzustellen. Er betonte zugleich, dass es ihm nicht darum gehe, den Diesel grundsätzlich zu verhindern, sondern darum, Zahlen und Vergleichsmöglichkeiten zu bekommen. Aus der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass eine EU-weite Ausschreibung mit zwei unterschiedlichen Antriebsarten nicht ohne Weiteres möglich sei. Man müsse in der Regel vorher wissen, was genau ausgeschrieben werde. Außerdem sei der Aufwand einer rechtssicheren EU-Ausschreibung nicht zu unterschätzen: Es gehe nicht nur darum, eine Ausschreibung auf einer Plattform zu veröffentlichen, sondern Angebote rechtssicher zu prüfen, zu bewerten und gegebenenfalls auszuschließen.

Christian Schirsch (CSU) zeigte Verständnis für den Gedanken, technische Entwicklungen im Blick zu behalten, stellte aber die Einsatzsicherheit in den Vordergrund. Gerade im Winterdienst müsse das Fahrzeug funktionieren, wenn es gebraucht werde. Er erwähnte: Wenn an einem starken Schneetag das Fahrzeug in der Garage stehe und geladen werden müsse, sei der Schaden im Zweifel größer als der Nutzen. Für ihn war entscheidend, jetzt ein verlässliches Arbeitsgerät zu beschaffen, „damit wir ein 24/7-Gerät am Start haben“.

Richard Wantscher, Leitung Bauhof, Haustechnik, Wertstoffhof, Häckselplatz Gemeinde Hallbergmoos, ordnete die Diskussion schließlich ein. Die Gemeinde ignoriere Elektromobilität keineswegs: Im Bauhof seien bereits Elektrofahrzeuge im Einsatz, in der Kläranlage sei zuletzt ein Elektrokastenwagen angeschafft worden, und bei Dienstwagen würden Neuanschaffungen grundsätzlich elektrisch gedacht. Der konkrete Kommunal-Lkw sei jedoch ein Sonderfall, weil er im Winterdienst dauerhaft einsatzfähig sein müsse.

Am Ende zog Rothmeyer seinen Antrag auf eine zusätzliche Wirtschaftlichkeitsprüfung beziehungsweise Prüfung einer E-Lkw-Variante zurück. Der Gemeinderat beschloss daraufhin die Ersatzbeschaffung eines Kommunal-Lkw mit Dieselantrieb nach neuester Abgasnorm Euro VI, inklusive Winterdienstausstattung und Ladekran. Die EU-weite Ausschreibung soll von einem externen Dienstleister begleitet werden.

Flächennutzungsplan südlich Dornierstraße
Bei der 23. Änderung des Flächennutzungsplans geht es um das Gebiet südlich der Dornierstraße. Ein ursprünglich als Urbanes Gebiet vorgesehener Bereich soll im nördlichen Teil in Gewerbe geändert werden. Hintergrund ist das Bebauungsplanverfahren für das produktive Quartier südlich der Dornierstraße. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf und beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden. Abstimmung 23:0.

Bebauungsplan Birkenecker Straße Süd
Mit der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 „Birkenecker Straße Süd“ sollen mehr Grünflächen, der Wegfall von Tiefgaragen und kleinere Grundstückszuschnitte günstigeren und flächensparenderen Wohnraum ermöglichen. Ziel ist außerdem, die Vermarktung gemeindeeigener Grundstücke im Rahmen eines Ortsansässigenprogramms zu erleichtern und mehr Wohnraum für Familien zu schaffen. Von Seiten der Öffentlichkeit waren im Verfahren keine Stellungnahmen eingegangen. Der Gemeinderat stimmte schließlich den Abwägungsvorschlägen zu, beschloss die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 „Birkenecker Straße Süd“ als Satzung und nahm die mündlich ergänzte Änderung der textlichen Festsetzungen mit in den Beschluss auf.

Verlängerung Predazzoallee wird erneut ausgelegt
Beim Bebauungsplan Nr. 79 „Verlängerung Predazzoallee“ ging es um die erneute Auslegung. Grund dafür sind Nachschärfungen im Lärmschutz- und Verkehrsgutachten. Die Straße soll langfristig das Ortszentrum über Dornierstraße und Predazzoallee besser an die B 301 anbinden. Der Gemeinderat billigte den Entwurf und beschloss die erneute öffentliche Auslegung.

Drei zusätzliche Wohnungen an der Maximilianstraße
Für das Grundstück Maximilianstraße 42 lag ein Bauantrag zum Anbau und zur Aufstockung von drei Wohnungen sowie zum Neubau einer Garage vor. Da mehrere Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 50 und der Stellplatzsatzung nicht eingehalten werden, musste der Gemeinderat über Befreiungen und Abweichungen entscheiden. Die Verwaltung bewertete die Nachverdichtung grundsätzlich positiv. Das Vorhaben schaffe zusätzlichen Wohnraum auf bereits erschlossener Fläche. Kurios wurde die Diskussion kurzzeitig, als im Gemeinderat die Geschichte des Gebäudes und dessen frühere Nutzung als Forschungs- beziehungsweise Modellhaus zur Sprache kam. Am Ende stimmte das Gremium den beantragten Befreiungen und der Abweichung von der Stellplatzsatzung zu.

Betriebsleiterwohnung in der Fokkerstraße
Bei der Tekturplanung für ein Gewerbehaus in der Fokkerstraße 4 ging es um die beantragte Zulassung einer Betriebsleiterwohnung. Die Verwaltung sah dies kritisch, weil der Bebauungsplan für diesen Bereich schutzbedürftige Wohnnutzungen gerade ausschließen soll. Aus Sicht der Verwaltung könnten sonst immissionsschutzrechtliche Konflikte und Einschränkungen für die künftige gewerbliche Entwicklung entstehen. Nach kurzer Beratung wurde über der Antrag abgelehnt.

Weitere Nachträge bei der Grundschule
Bei der laufenden Sanierung der Grundschule lagen zwei weitere Nachträge vor. Für das Gewerk Elektro ging es um 20.670,16 Euro, unter anderem für Neuverkabelungen und Sicherheitsleuchten. Für eine weitere Metallinnentür kamen 9.806,79 Euro hinzu. Der Gemeinderat stimmte den Nachträgen zu. Mehrere Tagesordnungspunkte betrafen Planungen der Gemeinde Ismaning rund um Freiflächen-Photovoltaik bei der BR-Senderanlage. Dazu gehörten eine Änderung des Flächennutzungsplans, mehrere Bebauungspläne für PV-Flächen sowie ein Umspannwerk mit Batteriespeicher. Da die Belange der Gemeinde Hallbergmoos nach Einschätzung der Verwaltung nicht berührt werden, brachte der Gemeinderat jeweils keine Bedenken oder Anregungen vor.

Nächste Gemeinderatssitzung:
Di., 28.07.2026, 18:30 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal

Für Sie berichtete Kate Eigner.

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