Das Wichtigste aus dem Gemeinderat in Kürze:
- Livestream: Die Übertragung der Gemeinderatssitzungen findet keine Mehrheit.
- Geschäftsordnung: Der sogenannte Bauturbo wird aufgenommen. Die vorgesehenen Regelungen zum Livestream entfallen nach der vorherigen Abstimmung.
- Schmidstraße: Für ein geplantes Mehrfamilienhaus gibt der Gemeinderat grundsätzlich grünes Licht. Vor dem Bauantrag soll die Planung noch einmal abgestimmt werden.
- Rupprechtstraße: Über ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Außenbereich wird noch nicht entschieden. Das Thema wird vertagt und soll grundsätzlicher betrachtet werden.
- Kochstraße: Die Einbeziehung weiterer Flächen in den Innenbereich geht in die nächste Verfahrensstufe.
- Senderwiese: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 94 wird erweitert. Der südliche Bereich soll als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche gesichert werden.
Die öffentliche Sitzung des Hallbergmooser Gemeinderats am 6. Oktober hatte zwei Themen, die deutlich mehr Gesprächsstoff lieferten als der Rest der Tagesordnung. Zunächst ging es um die Frage, ob die Sitzungen des Gemeinderats künftig per Livestream übertragen werden sollen. Zwischen mehr Transparenz und digitaler Teilhabe auf der einen sowie Kosten, Datenschutz und technischen Fragezeichen auf der anderen Seite entwickelte sich eine ausführliche Grundsatzdebatte. Später rückte erneut die Senderwiese in den Mittelpunkt. Die Erweiterung des Bebauungsplans für Produktionsbetriebe der Landesverteidigung und die künftige Sicherung des südlichen Bereichs als Ausgleichsfläche sorgten für eine intensive Diskussion über Naturschutz, frühere Zusagen und die weitere Entwicklung des Areals. Dazwischen arbeitete der Gemeinderat eine ganze Reihe von Bau- und Satzungsthemen vergleichsweise zügig ab.
BEKANNTGABEN
Kosten großer Baumaßnahmen weiter im Blick
Zu Beginn nahm der Gemeinderat die aktuelle Kostenverfolgung mehrerer größerer kommunaler Baumaßnahmen zur Kenntnis. Aufgeführt waren der Neubau des Wohnhauses an der Predazzoallee, der Umbau und die Erweiterung des Rathauses, die Sanierung der Grundschule, das Alte Rathaus sowie der Neubau der Feuerwehr Goldach.
Die drei öffentlichen Protokolle der vorausgegangenen Sitzungen wurden ebenfalls behandelt. Darunter war auch die Sondersitzung zum Lärmschutzbereich vom 21. Juli.
Livestream sorgt für lange Grundsatzdebatte – am Ende klare Ablehnung
Die mit Abstand längste Diskussion zu Beginn des Abends drehte sich um die Frage, ob die öffentlichen Sitzungen des Hallbergmooser Gemeinderats künftig per Livestream übertragen werden sollen. Ausgangspunkt war ein Angebot für die notwendige Technik über rund 53.800 Euro. Da mögliche Elektro- und Kabelarbeiten noch nicht enthalten waren, hatte die Verwaltung zunächst vorgeschlagen, vorsorglich 65.000 Euro für 2027 einzuplanen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandene Konferenzanlage bereits älter ist und sich deshalb auch die Frage stellt, ob eine größere Investition in das bestehende System noch sinnvoll ist.
Schon zu Beginn stellte Bürgermeister Benjamin Henn allerdings klar, dass an diesem Abend nicht zwingend über genau diese technische Lösung entschieden werden müsse. Vielmehr könne zunächst ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Die konkrete Umsetzung, mögliche günstigere Varianten und noch offene technische Fragen sollten anschließend weiter untersucht werden. Genau diese Änderung wurde im Laufe der Debatte entscheidend.
Die Befürworter sahen in einem Livestream vor allem mehr Transparenz und einen zusätzlichen Zugang zur Kommunalpolitik. Robert Wäger (Die Grünen), machte deutlich, dass nicht jeder Bürger um 18 Uhr persönlich im Rathaus sitzen könne. Er nannte dabei ganz unterschiedliche Zielgruppen: eine alleinerziehende Mutter ohne Kinderbetreuung, Senioren oder Jugendliche, die sich für kommunalpolitische Themen interessieren. Gerade die Möglichkeit, einzelne Tagesordnungspunkte später gezielt anzusehen, könne Menschen erreichen, die eine komplette mehrstündige Sitzung nicht verfolgen würden. Wäger sah darin einen konsequenten Schritt für eine moderne digitale Gemeinde.
Deutlich anders argumentierte Dr. Marcus Mey (CSU). Er zweifelte bereits daran, ob tatsächlich genügend Nachfrage für ein solches Angebot bestehe. Dass an diesem Abend nur wenige Zuschauer im Sitzungssaal saßen, wertete er eher als Zeichen für ein begrenztes Interesse. Zugleich machte er deutlich, dass er eine Gemeinderatssitzung nicht als Unterhaltung verstanden wissen wolle. Er sehe sich nicht in einer „Netflix-Serie“, bei der Zuschauer mit Popcorn auf der Couch säßen und möglicherweise emotionalere Auseinandersetzungen im Gemeinderat verfolgten oder weiterverwendeten. Das wolle er weder für sich noch für Mitarbeiter der Gemeinde.
Mey verwies zudem darauf, dass es bereits andere Möglichkeiten gebe, sich über die Kommunalpolitik zu informieren. Unter anderem nannte er die örtlichen Zeitungen und hob deren Berichterstattung hervor. Für ihn liege die Aufgabe auch bei den Parteien und Gemeinderäten selbst, politische Entscheidungen zu erklären und zu vermitteln – dafür brauche es nicht zwingend einen zusätzlichen Livestream.
Eine ganz andere Sorge brachte Eva Ziegltrum (Freie Wähler) ein. Ihr ging es insbesondere um die Verarbeitung personenbezogener Daten und die inzwischen sehr weitreichenden Möglichkeiten künstlicher Intelligenz. Mit sogenannten Deepfakes könnten aus vorhandenem Bild- und Tonmaterial täuschend echte Fälschungen entstehen; auch eine Stimme lasse sich mittlerweile mit relativ wenig Ausgangsmaterial nachbilden. Sie stellte deshalb die Frage, ob ein dauerhaft verfügbarer Livestream die politische Diskussion tatsächlich verbessere oder möglicherweise sogar dazu führe, dass sich einzelne Gemeinderäte aus Sorge vor späterer Weiterverwendung ihrer Aussagen zurückhaltender äußerten. Ziegltrum regte deshalb an, vor einer Entscheidung einen externen Fachmann zu IT-Sicherheit und Datenschutz einzubeziehen.
Auch Christian Krätschmer (CSU) gehörte zu den skeptischen Stimmen. Angesichts der angespannten Haushaltslage, der noch offenen technischen Fragen und eines bislang nicht belegten tatsächlichen Bedarfs hielt er es für „fahrlässig“, bereits Geld bzw. weitere kostenpflichtige Schritte auf den Weg zu bringen. Für ihn müsse zunächst klarer sein, wie viele Bürger ein solches Angebot tatsächlich nutzen würden und welche laufenden Kosten neben der reinen Technik entstünden. Krätschmer verwies dabei auch darauf, dass die Gemeinde an anderer Stelle bereits bei freiwilligen Leistungen genau auf ihre Ausgaben achten müsse.
Auf der anderen Seite wurde immer wieder betont, dass die Zahl der Besucher im Sitzungssaal gerade kein Maßstab dafür sein müsse, wie groß das Interesse an einem digitalen Angebot wäre. Ein Livestream könne ganz andere Zielgruppen erreichen und politische Entscheidungen leichter zugänglich machen. Auch Sabina Brosch und Florian Rothmeyer (Die Grünen) warben dafür, neue Kommunikationswege nicht vorschnell abzulehnen. Rothmeyer sah darin auch ein Signal, dass sich die Gemeinde neuen Technologien nicht verschließe.
Im Verlauf der langen Aussprache zeichnete sich schließlich ein Kompromissversuch ab. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wurde wesentlich verändert. Nicht mehr die sofortige Ausstattung des Sitzungssaals und auch nicht die Bereitstellung von 65.000 Euro sollten beschlossen werden. Stattdessen sollte der Gemeinderat lediglich grundsätzlich einem Livestream zustimmen. Die Verwaltung sollte anschließend weitere Möglichkeiten der Umsetzung prüfen und einen externen Experten hinzuziehen, um insbesondere die offenen technischen und sicherheitsrelevanten Fragen zu klären. Erst danach hätte der Gemeinderat erneut über eine konkrete Lösung und die dafür notwendigen Haushaltsmittel entschieden.
Doch auch dieser deutlich abgeschwächte Grundsatzbeschluss fand keine Mehrheit. Acht Gemeinderäte stimmten dafür, 13 dagegen. Damit bleibt es bei den Sitzungen im Rathaus. Auch die anschließend behandelte Geschäftsordnung wurde entsprechend angepasst: Der vorgesehene Passus zum Livestream entfiel.
Geschäftsordnung wird an den Bauturbo angepasst
Unabhängig vom Livestream musste die Geschäftsordnung wegen des bereits im Juni gefassten Grundsatzbeschlusses zum sogenannten Bauturbo geändert werden. Künftig wird ausdrücklich festgehalten, dass Entscheidungen über die gemeindliche Zustimmung nach der neuen Sonderregelung für den Wohnungsbau beim Gemeinderat liegen.
Mehrfamilienhaus an der Schmidstraße kann weitergeplant werden
Bei einem geplanten Mehrfamilienhaus an der Schmidstraße 1 sah die Verwaltung die planungsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich als erfüllt an. Das Grundstück liegt im Innenbereich, das geplante Gebäude soll sich nach Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich Nutzung, Größe und Bauweise in die Umgebung einfügen. Das Vorhaben ist mit einer Wandhöhe von 6,27 Metern und einer Firsthöhe von 11,46 Metern vorgesehen.
Städtebaulich gab es dennoch Gesprächsbedarf. Deshalb soll die konkrete Planung vor Einreichung des Bauantrags noch einmal mit der Gemeinde und dem von ihr eingebundenen Stadtplaner abgestimmt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde grundsätzlich erteilt.
Grünes Licht für Zaun am Wagnerweg und Erweiterung an der Maximilianstraße
Deutlich schneller ging es bei zwei weiteren Bauangelegenheiten. Am Wagnerweg 4 soll eine bestehende Zaunanlage samt Hecke durch einen 1,03 Meter hohen Doppelstabmattenzaun ersetzt werden. Weil der Bebauungsplan eigentlich nur bestimmte Holz- oder Maschendrahtzäune bis einen Meter Höhe vorsieht, war dafür eine Befreiung notwendig. Der Gemeinderat stimmte zu.
Auch beim Bauvorhaben Maximilianstraße 42 gab das Gremium grünes Licht. Dort geht es um den Anbau und die Aufstockung von drei Wohnungen sowie um eine neue Garage. Das Vorhaben musste erneut behandelt werden, nachdem zusätzliche Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt worden waren. Der Gemeinderat stimmte den notwendigen Befreiungen zu.
Rupprechtstraße: Erst das große Ganze klären
Mehr grundsätzlichen Gesprächsbedarf gab es dagegen bei einem geplanten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der Rupprechtstraße. Das Grundstück liegt im Außenbereich und könnte nur über den sogenannten Bauturbo eine Zustimmung erhalten.
Genau darin sah die Verwaltung jedoch ein Problem: Eine einzelne Genehmigung könnte eine weitere Bebauung in westlicher Richtung vorwegnehmen und damit Fakten schaffen, bevor geklärt ist, wie sich der gesamte Bereich langfristig entwickeln soll.
Dieser Gedanke fand auch im Gemeinderat Gewicht. Statt über einen einzelnen Bauwunsch zu entscheiden, soll zunächst über die städtebauliche Entwicklung des gesamten Bereichs gesprochen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde deshalb mit deutlicher Mehrheit vertagt und soll noch einmal grundsätzlicher beraten werden.
Zahlendreher in der Erschließungssatzung wird korrigiert
Bei der Erschließungsbeitragssatzung ging es dagegen um eine eher technische Korrektur. In der im vergangenen Jahr neu gefassten Satzung waren die für die Berechnung maßgeblichen Geschosshöhen vertauscht worden. Für Kern-, Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiete sowie für die übrigen Gebiete waren dadurch falsche Werte eingesetzt worden.
Der Gemeinderat beschloss deshalb eine Neufassung. Inhaltlich bleibt die Satzung im Wesentlichen bestehen, der Fehler wird korrigiert.
Kochstraße geht in die Auslegung
Mit der Einbeziehungssatzung Kochstraße sollen bislang dem Außenbereich zugeordnete Flächen planungsrechtlich dem bebauten Ortsteil zugeschlagen werden. Damit kann sich der Innenbereich in diesem Abschnitt nach Norden erweitern.
Noch während der Beratung wurde die Planung an einem Detail verändert. Eine vorgesehene fünf Meter breite Hecke erschien an dieser Stelle nicht sinnvoll und soll aus den Festsetzungen herausgenommen werden. Der Gemeinderat billigte anschließend den überarbeiteten Entwurf. Nun folgt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden.
Senderwiese sorgt erneut für Grundsatzdiskussion
Zum zweiten großen Diskussionsthema des Abends wurde erneut die Senderwiese. Der Bebauungsplan Nr. 94 „SO Produktionsbetriebe Landesverteidigung“ soll künftig nicht mehr nur das eigentliche Sondergebiet umfassen, sondern auf die gesamte Senderwiese erweitert werden. Nach der aktuellen Planung sind rund 35 Hektar für das Sondergebiet vorgesehen. Der südliche Teil mit knapp 40 Hektar soll dagegen als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche festgesetzt und dauerhaft von einer Bebauung freigehalten werden. Ziel ist es, die Eingriffe des nördlichen Bereichs innerhalb derselben Gesamtfläche auszugleichen und den südlichen Teil langfristig zu sichern.
Genau an diesem Punkt entzündete sich die Debatte. Denn mehrere Gemeinderäte erinnerten daran, dass im Zusammenhang mit der früheren Diskussion um die Senderwiese und dem Bürgerentscheid immer wieder davon die Rede gewesen sei, den südlichen Teil möglichst unverändert zu erhalten. Nun soll dieser Bereich nicht einfach nur unangetastet bleiben, sondern ausdrücklich als Ausgleichsfläche dienen. Das wiederum bedeutet, dass die Fläche naturschutzfachlich aufgewertet werden muss. Wie genau diese Aufwertung aussehen soll, steht allerdings noch nicht fest und soll erst im weiteren Verfahren gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden geklärt werden.
Florian Rothmeyer (Die Grünen) sah darin vor allem ein Vertrauensproblem. Er erinnerte daran, dass in früheren Informationen zur Senderwiese der Eindruck vermittelt worden sei, der südliche Teil bleibe in seiner bisherigen Form erhalten. Wenn nun eine ökologische Aufwertung notwendig werde, sei für ihn nicht ausreichend erklärt, was sich seitdem geändert habe. Gerade nach dem Bürgerentscheid müsse sehr genau darauf geachtet werden, dass frühere Aussagen und heutige Planung nachvollziehbar zusammenpassen. Andernfalls könne bei den Bürgern der Eindruck entstehen, dass Zusagen nachträglich verändert würden.
Auch Robert Wäger (Die Grünen) hakte bei der Ausgleichsfläche nach. Für ihn war entscheidend, wie eine bereits ökologisch wertvolle Wiesenfläche überhaupt noch so aufgewertet werden könne, dass sie als Kompensationsfläche anerkannt werde. Eine Ausgleichsfläche müsse schließlich eine messbare ökologische Verbesserung bringen. Die Verwaltung machte deutlich, dass genau diese Details derzeit noch Gegenstand der Planung seien und in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden festgelegt werden müssten.
In der Debatte wurde deshalb auch deutlich, dass der neue Zuschnitt nicht nur eine Erweiterung des Bebauungsplans bedeutet, sondern zugleich einen stärkeren rechtlichen Schutz des südlichen Bereichs schaffen soll. Dieser Teil soll gerade nicht für weitere Bebauung geöffnet werden, sondern dauerhaft als Ausgleichsfläche festgesetzt werden. Die konkrete ökologische Entwicklung ist dabei noch offen – die bauliche Nutzung soll aber ausgeschlossen bleiben.
Thomas Henning (Freie Wähler) brachte zum Ende der Diskussion noch einen anderen Gedanken ein. Er warnte davor, die Planung durch immer neue Grundsatzfragen unnötig auszubremsen und stellte ausdrücklich die Frage, ob manche zusätzlichen Forderungen am Ende nicht zu einer Verzögerung des Projekts führen könnten. Aus seiner Sicht müsse man aufpassen, dass die Gemeinde ihre eigene Planungshoheit nicht aus der Hand gebe und ein bereits weit fortgeschrittenes Verfahren nicht wieder grundsätzlich zurückdrehe. Gerade vor dem Hintergrund des Bürgerentscheids müsse zwar sauber gearbeitet werden, gleichzeitig dürfe daraus keine Verzögerungstaktik werden.
Am Ende folgte der Gemeinderat dem geänderten Aufstellungsbeschluss. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 94 wird auf die gesamte Senderwiese erweitert. Der südliche Bereich soll künftig als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche gesichert werden. Gleichzeitig werden die betreffenden Grundstücksteile aus dem bisherigen Bebauungsplan „Erholungsgebiet Hallbergmoos Süd“ herausgenommen beziehungsweise durch den neuen Bebauungsplan Nr. 94 überplant. Die genaue Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen bleibt Teil des weiteren Verfahrens.
ANFRAGEN UND BÜRGERFRAGESTUNDE
Zum Abschluss kamen mehrere kleinere, aber für den Alltag relevante Themen zur Sprache. Gefragt wurde unter anderem nach einer weiteren Ampelanlage im Bereich der Deutsche Post Briefzentrum DHL und danach, welche Auswirkungen diese auf den Verkehrsfluss haben könnte. Auch die neue Straßenbeleuchtung beschäftigte das Gremium: An einzelnen Stellen würden zwar die Bereiche unmittelbar unter den Lampen gut ausgeleuchtet, dazwischen entstünden aber dunklere Abschnitte. Die Verwaltung erklärte, dass das Problem bekannt sei.
Weitere Fragen betrafen den Glasfaseranschluss des Alten Rathauses sowie wiederkehrende technische Probleme der Gemeinde-Homepage. Auch die Abgrenzung des Innenbereichs im Zusammenhang mit den neuen Lärmschutzregelungen wurde angesprochen.
In der Bürgerfragestunde kam schließlich noch einmal die Senderwiese auf den Tisch. Bürger wollten unter anderem wissen, auf welcher Grundlage der Umfang der benötigten Ausgleichsflächen berechnet wird und wie eine dauerhafte Sicherung dieser Flächen rechtlich erfolgen soll. Damit endete die Sitzung bei genau dem Thema, das zuvor schon im Gemeinderat für die ausführlichste Debatte des zweiten Teils gesorgt hatte.
Für Sie berichtete Kate Eigner.







