Gemeinderatssitzung vom 06. Mai 2025

Kategorie: Gemeinderat

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++ Bürgerversammlung am 14.05. ++ Rechtsaufsichtliche Prüfung und Würdigung „Haushalt 2025“ ++ Bedarfszuweisungen – Verzicht auf Antragstellung ++ Stellungnahme Beförderungspflicht ++ ++ Antrag AK Radverkehr – Radwegverlängerung Am Bach ++ Weiterführung der Zusatzkräfte „Helfende Hände“ in den Kindertagesstätten ++

BEKANNTGABEN

Rechtsaufsichtliche Prüfung und Würdigung „Haushalt 2025“
Die Haushaltssatzung und der Ergebnis- und Finanzplan der Gemeinde Hallbergmoos wurden dem Landratsamt Freising zur rechtsaufsichtlichen Prüfung und Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 16.04.2025 teilte die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Freising der Gemeinde mit, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 keine nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Es sind im Haushalt 2025 keine Kreditaufnahmen vorgesehen, Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden in Höhe von 13,59 Millionen Euro festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist nicht genehmigungsbedürftig, da in den Jahren, zu deren Lasten sie vorgesehen sind, keine Kreditaufnahmen geplant sind. Nach ordnungsgemäßer Ausfertigung der Haushaltssatzung und amtlicher Bekanntmachung ist der Haushalt 2025 nun freigegeben.

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Bedarfszuweisungen – Verzicht auf Antragstellung
Der Gemeinde Hallbergmoos wurden wie jedes Jahr die Antragsunterlagen für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nach Art. 11 BayFAG übersandt. Eine Bedarfszuweisung wird denjenigen Gemeinden gewährt, die finanzielle Schwierigkeiten begründen und damit wieder mehr finanzielle Handlungsspielräume erlangen können. Neben den klassischen Bedarfszuweisungen werden seit 2012 auch Stabilisierungshilfen für demografiebedingte beziehungsweise strukturelle Härten gewährt. Seit 1999 hat die Gemeinde Hallbergmoos auf eine Antragstellung mangels finanzieller Notlage gänzlich verzichtet. In der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde im vergangenen Jahr aufgrund der hohen zahlungswirksamen Kreisumlage in Höhe von 31,3 Millionen Euro ein negativer Cashflow in Höhe von -17,420 Millionen Euro erreicht. Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 20,836 Millionen Euro auf 58,96 Millionen Euro gemindert. Für das Haushaltsjahr 2025 wird ebenfalls mit einem negativen Cashflow in Höhe von -11,362 Millionen Euro gerechnet (Gewerbesteuer: 23 Millionen Euro, Kreisumlage: 19.250 Millionen Euro). Der Haushaltsausgleich ist aller Voraussicht nach aber nicht gefährdet, weil die Gemeinde noch über genügend Ergebnisrücklagen verfügt, um den Fehlbetrag auszugleichen. Somit lässt sich für das Haushaltsjahr 2024 und voraussichtlich auch für das Haushaltsjahr 2025 keine finanzielle Notlage begründen, die eine Bedarfszuweisung rechtfertigt. Auf die Antragstellung wurde folglich verzichtet.

Stellungnahme der Verwaltung zu Beförderungspflicht
Herr Fröhler hatte erneut öffentlich erwähnt, dass die Verwaltung, bei der Feststellung, ob eine Beförderungspflicht für Schülerinnen und Schüler vorliegt, „…einer meiner Meinung nach falschen Messart – Haustür versus Bürgersteig – …“ anwendet. Die Verwaltung stützt sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022 (VG München, Urteil v. 18.08.2022 – M 3 K 21.3068) in dem ausgeführt wird, wie die Entfernung zwischen dem Zuhause und der Schule zu messen ist. Im Absatz 20 heißt es: „Die Länge des Schulwegs wird von dem Punkt aus gemessen, an dem der Schüler aus dem Wohnhaus kommend auf die öffentliche Straße tritt, bis zu dem Punkt, an dem er das Schulgrundstück betritt. Die auf dem Wohngrundstück und auf dem Schulgelände zurückgelegten Wegstrecken bleiben für die Bestimmung der maßgeblichen Schulweglänge grundsätzlich außer Betracht.“ Eine aktuellere (gegenteilige) Rechtsprechung ist nicht bekannt. Diese Begründung des Verwaltungsgerichts wurde Fröhler so auch von der Verwaltung mitgeteilt. Fröhler hat recht, wenn er sagt, dass man das Deutschlandticket bundesweit nutzen kann und die Schulbuskarte zum selben Preis nur in Hallbergmoos. Allerdings muss man bei solchen Vergleichen auch berücksichtigen, dass das Deutschlandticket mit einem hohen Finanzaufwand durch den Bund subventioniert wird. Die Gemeinde ist zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet. Auch der Vergleich mit dem eigenen Pkw hinkt. Möchte man beides vergleichen, müsste man zumindest die Kosten pro Kilometer des eigenen Fahrzeugs und die eigene Vergütung berechnen. Wenn man den Kilometerpreis anwenden würde, den die Gemeinde an das Busunternehmen zu zahlen hat, müsste die Gemeinde mehr als die beschlossenen 380 Euro monatlich berechnen. Mit Beginn des neuen Schuljahres werden die Nachfrage nach der freiwilligen Beförderung und eventuellen Hinderungsgründe evaluiert und das Ergebnis dem Gemeinderat vorgestellt.


BESCHLÜSSE

Antrag AK Radverkehr – Radwegverlängerung Am Bach
Folgender Antrag des AK Radverkehr ist bei der Gemeinde Hallbergmoos eingegangen: Ertüchtigung Verlängerung „Am Bach“. Bereits seit Jahren ist der Ausbau des Verbindungsweges Am Bach bis zur Ismaninger Straße genehmigt. Im Vorfeld der Sitzung vom 11.03.2025 haben Rathausmitarbeiter Michael Kirmayer und Gemeinderat Robert Wäger (Bündnis 90/Die Grünen) darüber informiert, dass der Ausbau aufgrund der angespannten Finanzlage zurückgestellt wurde. Wäger hatte dann noch informiert, dass es eventuell seitens der Staatsregierung neue Förderungen geben würde. Die Verwaltung durch Frank Zimmermann und Michael Aigner verneinte dies, jedoch bat Aigner, das genehmigte Konzept noch einmal zu überdenken. Thema war hier, dass insbesondere das Gut Karlshof aus Ismaning den Weg häufig mit extrem großen und schweren Maschinen benutzt. Er sieht deshalb ein großes Problem darin, dass eine Spritzdecke hier nicht lange halten würde. Anlässlich einer Ortsbegehung der Gemeindeabteilung Tiefbau und Vertretern des AKR wurde diese Feststellung geteilt. Bei diesem Termin kam auch die Reparatur der Straße Postmoos in Oberding zur Sprache. Hier berichtete Aigner, dass seiner Meinung nach die Vorgehensweise zur Aufbereitung dieser Straße sehr gut als Blaupause dienen könnte. Der Ausbau der Verlängerung „Am Bach“ von Osten bis zur Brücke über die B301 würde für Radfahrer eine deutliche Verbesserung bringen. Für den Bereich zwischen der Brücke und der Ismaninger Straße wird jedoch ein Vollausbau beantragt. Es handelt sich hierbei um etwa 400 m Länge. Dieser Bereich ist immer wieder so stark geschottert, dass ein Radfahren nicht vernünftig möglich ist. Es wird vorgeschlagen, ein Angebot einzuholen sowie Förderungen zu prüfen.

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Als Ersatz für den genehmigten und zurückgestellten Antrag zum Ausbau wird Folgendes beantragt:
Antrag 1: Ertüchtigung des Weges zwischen „Am Bach“ und Brücke über die B301 in der Art wie bei Straße „Postmoos“ auf Oberdinger Flur.
Antrag 2: Für den Bereich zwischen der Brücke über die B301 und der Ismaninger Straße einen Vollausbau.

Antrag 1 ist mit der Abteilung Tiefbau (Aigner) besprochen und als gut machbar bezeichnet worden. Dies gilt sowohl für die technische Realisierung durch den Bauhof als auch hinsichtlich der Finanzierung über den bestehenden Etat des Straßenunterhalts. Regelmäßige Wartungs- und Reparaturmaßnahmen durch den Bauhof sind vorzusehen.

Die Gemeinde-Abteilung SG P2 nimmt dazu wie folgt Stellung: „Der Bereich zwischen Ende Spritzdecke und Brücke über die B301 kann der vorhandene Feldweg mit einer Wegebaufräse wieder in einen vernünftigen Zustand gebracht werden. Ein Materialauftrag wie im Bereich Postmoos ist hier aller Voraussicht nach nicht erforderlich. Die Kosten für diese Maßnahme liegen ohne Materialauftrag bei etwa 10.000 Euro und können zeitnah durchgeführt werden“. Das Bayernwerk verlegt einen Ringschluss mit mehreren Kabeln zwischen Zengerstraße und dem Wasserwerk des ZV Freising Süd. Der Schwaigbach wird im Bereich der Hindenburgbrücke mit einer Spülbohrung unterquert. Einen Baubeginn für die Arbeiten kann das Bayernwerk momentan nicht nennen. Angedacht ist im Laufe des Jahres 2025. Nach dem Abschluss der Grabarbeiten von Bayernwerk könnte in einigen Bereichen ein zusätzlicher Bedarf an Material bestehen. Sollte sich herausstellen, dass ein Materialauftrag erforderlich ist, dann würden im Herbst gegebenenfalls noch einmal etwa 10.000 Euro anfallen. Für den Bereich zwischen Brücke B301 und ehemaliger Staatsstraße 2053 ist ein kompletter Ausbau und eine Asphaltierung sehr sinnvoll. Der gemeindlichen Brücke über die B301 und S-Bahn würde die Maßnahme auch helfen und den Bereich (Entwässerungsrinnen, etc.) nicht so massiv verschmutzen. Die Kosten für die Asphaltierung betragen etwa 75.000 Euro. Von Seiten des Sachgebietes P2 könnten die Maßnahmen im Jahr 2025 umgesetzt werden. Es konnte kein passendes Förderverfahren für eine Bezuschussung der Asphaltierung gefunden werden. Selbst wenn es ein Förderprogramm geben sollte, ist der Aufwand zur Erstellung eines Förderantrages in der Regel sehr hoch. Hierfür müssen aus Erfahrung anderer Fördermaßnahmen Pläne erstellt und eingereicht werden. Dies ist ohne externe Unterstützung nicht möglich. Die Kosten für ein Planungsbüro stehen in keinem Verhältnis zu einer möglichen Förderung. Die Maßnahmen mit Kosten in Höhe von etwa 85.000 bis 95.000 Euro können über den laufenden Straßenunterhalt finanziert werden. Es sind hierfür ausreichend Mittel eingeplant. In der Debatte wurden zwei zentrale Punkte besonders diskutiert: Zum einen die hohen Kosten des Sanierungsvorhabens, zum anderen der Umstand, dass das Projekt ursprünglich bereits aufgrund von Sparmaßnahmen aus dem Haushalt gestrichen wurde. Umso bemerkenswerter ist es, dass es nun wieder zur Diskussion steht. Ein weiterer Schwerpunkt war die Art der geplanten Sanierung. Dabei wurden drei mögliche (Teil)Varianten erörtert: der Einsatz einer Wegebaufräse, die Anwendung mittels Spritzdecke sowie ein vollständiger Ausbau. Jede dieser Optionen bringt unterschiedliche Kosten, Eingriffstiefen und zeitliche Dimensionen mit sich. Letztendlich wurde mehrheitlich (15 Ja-, 4 Nein-Stimmen) dem Antrag teilweise zugestimmt. Anstatt der Asphaltierung des Teilstücks zwischen B301 und der ehemaligen Staatstraße 2053 wird die gesamte Strecke aufgefräst. Kosten werden auf etwa 15.000 Euro geschätzt.


Weiterführung der Zusatzkräfte „Helfende Hände“ in den Kindertagesstätten
Die Gemeinde Hallbergmoos hat in den letzten Jahren verschiedene freiwillige Maßnahmen ergriffen, um dem Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen zielen auf die Personalbindung und die Rekrutierung neuer Fachkräfte ab und haben sich als effektiv erwiesen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. Besonders hervorzuheben ist der Einsatz von nichtpädagogischen Zusatzkräften, den sogenannten „Helfenden Händen“, die seit dem 01.09.2022 in den Kitas tätig sind. Diese Maßnahmen entlasten das pädagogische Personal, indem sie nichtpädagogische Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel die Unterstützung bei Mahlzeiten, An- und Ausziehen der Kinder sowie die Beaufsichtigung im Außenbereich. In der Frühjahrsklausur 2025 wurde die positive Wirkung der „Helfenden Hände“ sowohl hinsichtlich der Entlastung des pädagogischen Personals als auch der Verbesserung der Qualität und Stabilität der Kitas betont. Die Maßnahme läuft jedoch zum 31.08.2025 aus. Aus diesem Grund wird die Weiterführung für weitere zwei Jahre empfohlen. Um Kosten zu sparen, schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahme in reduzierter Form fortzuführen, sodass künftig pro drei Kitagruppen eine Zusatzkraft statt wie bisher pro zwei Kitagruppen eingesetzt wird. Der Kindergarten Wolkenschlösschen soll eine zusätzliche „Helfende Hand“ erhalten. Im Ergebnis würden bei Antragsannahme sechs der 20 Zusatzkräfte entfallen.
Durch die Reduzierung werden jährlich rund 218.000 Euro eingespart und somit dem Konsolidierungswunsch zum Haushalt entsprochen. Diese Maßnahme wird als besonders wichtig erachtet, um dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken. Allerdings weist die Kämmerei darauf hin, dass die Gemeinde mit einem strukturellen Defizit von etwa vier Millionen Euro konfrontiert ist und die Gewerbesteuereinnahmen unter den geplanten Werten liegen. Aus finanzieller Sicht muss daher das Kosten-Nutzen-Verhältnis der „Helfenden Hände“ kritisch geprüft werden. Der Gemeinderat wurde letztlich gebeten, der Fortführung der Maßnahme in der reduzierten Form zuzustimmen, was mit einer Mehrheit von 18 Ja-Stimmen und 1 Nein- Stimme beschlossen wurde.

Nächste Gemeinderatssitzung:
Di., 03.06.2025, 18:30 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal

Das Luftbild stammt aus der Bayernbefliegung 2024 des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Rechte liegen beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Für Sie berichtete Heinz Geiger

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