GEMEINDERAT – Sitzung vom 9. Februar 2021

Kategorie: Gemeinderat

Jetzt teilen:

Hallbergmoos-Gemeinderat-Mooskurier-online
  • Änderung der Geschäftsordnung – Mitwirkung des Bau- und Planungsausschusses bei größeren Bauvorhaben
  • Wahl des Ersten Bürgermeisters – Erfrischungsgeld
  • Wahl des Ersten Bürgermeisters – Antrag auf Änderung der Plakatierverordnung
  • Parksituation Tannenweg Süd – Petition
  • Errichtung einer Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der Gemeindehomepage
  • Satzung über abweichende Maße der Abstandstiefenfläche
  • 18. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Hallbergmoos – Aufstellungsbeschluss
  • Windrad in Hallbergmoos
  • Reine Briefwahl am 18. April möglich?

BESCHLÜSSE

Änderung der Geschäftsordnung – Mitwirkung des Bau- und Planungsausschusses bei größeren Bauvorhaben

Der Antrag dazu kam von den Freien Wählern und sieht vor, dass dem Ausschuss Bauprojekte im Innenbereich ab einer Größe von mehr als sechs Wohneinheiten vorgelegt werden müssen. Dieser soll dann darüber entscheiden können, ob ein Bebauungsplan für das zu bebauende Grundstück oder Gebiet notwendig wird, eventuell mit Hilfe einer Veränderungssperre. Bislang liegt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters. Eine Beschlussfassung im Bau- und Planungsausschuss ist daher aktuell nicht vorgesehen, dieser wird aber in jeder Sitzung über das Bauantragsverzeichnis informiert. Laut der Verwaltung wäre eine Änderung der Geschäftsordnung „kritisch“ zu sehen, in der Sitzung betonte Frank Zimmermann vom Bauamt: „Wir haben das Problem erkannt, dass der Ausschuss von großen Bauvorhaben erst zu spät erfährt. Der Wunsch, dies zu ändern, ist daher begründet.“ Zimmermann sah aber eine Problematik darin, wenn ein Vorhaben der Mehrheit dort nicht gefällt: „Man kann es trotzdem nicht verhindern, wenn es die Maßgaben einhält.“ Der Bauamtsleiter schlug vor, die Geschäftsordnung zwar nicht zu ändern, aber in Zukunft folgendes Vorgehen an den Tag zu legen: Vorhaben, die nicht einem Bebauungsplan unterliegen (Innenbereich) und mehr als sechs Wohneinheiten haben, werden fortan gescannt und den Ausschussmitgliedern gemailt. Diese könnten dann darüber diskutieren und das Ganze, falls nötig, später auch auf die Tagesordnung bringen. Thomas Henning (FW) zeigte sich damit nicht zufrieden: „In letzter Konsequenz sind wir das das gewählte Gremium und sollten die Möglichkeit haben, über Bauvorhaben im Innenbereich mitzureden.“ Man müsse zudem wissen, wann und wo etwas gebaut würde. „Unser Weg ist der Gleiche“, meinte Frank Zimmermann dazu. Wenn man die Vorhaben informell dem Ausschuss zukommen lasse, hätte er ja die Möglichkeit zu reagieren. Sabina Brosch (Grüne) gab Henning recht: „Ich hätte das Ganze gerne verankert und sehe kein Problem, wenn der Bau- und Planungsausschuss da involviert wird.“ Dass eh alles nach Gesetz entschieden würde, meinte dagegen Wolfgang Reiland (Einigkeit): „Wir haben da nur ein geringes Mitbestimmungsrecht.“ Es gehe einfach darum, dass das Gremium mitreden dürfe, widersprach Thomas Henning: „Wir könnten zumindest mit einem Bauwerber reden und ihm sagen, dass uns da was nicht gefällt. Das Projekt würde sich dann verzögern.“ Es kam zur Abstimmung und mit 17:5 Stimmen votierte der Gemeinderat dafür, dass die Geschäftsordnung geändert wird und Bauvorhaben im Innenbereich ab einer Größe von mehr als sechs Wohneinheiten künftig dem Bau- und Planungsausschuss vorgelegt werden. Dieser wird die Möglichkeit erhalten darüber zu entscheiden, ob ein Bebauungsplan für das jeweilige Grundstück oder Gebiet notwendig ist und ein Aufstellungsbeschluss sowie eine Veränderungssperre erlassen wird.

Wahl des Ersten Bürgermeisters – Erfrischungsgeld

Die Wahl des Ersten Bürgermeisters findet am 18. April 2021 statt. Wie auch bei den „normalen“ Kommunalwahlen sind dafür eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern in den 10 Urnen- und 12 Briefwahllokalen notwendig. Jedes Wahllokal wird mit acht Helfern besetzt. Der Arbeitsaufwand sei vergleichbar mit der Stichwahl des Landrats 2020 – damals erhielten die Helfer jeweils 80 Euro am Tag. Diese 80 Euro sollen es auch bei der Bürgermeisterwahl sein, das befürwortete der Gemeinderat ohne Diskussion und Gegenstimme.

Werbung

Wahl des Ersten Bürgermeisters – Antrag auf Änderung der Plakatierverordnung

Normalerweise können zu den Wahlen zugelassene Parteien und Wählergruppen nur dann sechs Wochen vor rund eine Woche nach Wahlen, Volksbegehren und Abstimmungen Wahlwerbungen an den Anschlagstafeln anbringen, wenn sie daran beteiligt sind. Von verschiedenen Seiten wurde angefragt, ob es möglich sei, dies für die Bürgermeisterwahl am 18. April zu ändern. Ausnahmsweise sei dies möglich, so die Aussage aus der Verwaltung. Auch nicht beteiligte Parteien und Wählergruppen sollten ihre Meinung kundtun dürfen. Der Gemeinderat stimmte ohne Gegenstimme dafür.

Parksituation Tannenweg Süd – Petition

Von Anwohnern des Tannenwegs Süd wurde eine Petition bei der Verwaltung eingereicht. Nach der Beschilderung und der Markierung der zulässigen Stellplätze wäre nun der Parkraum nicht mehr so freizügig wie früher. Laut Aussage der Verwaltung wären die Straßen im Gebiet Efeuweg, Wacholderweg und Eibenweg zu schmal zum Parken – dies sei dem damaligen Vorgehen beim Bebauungsplan begründet. Die Problematik mit sehr wenigen öffentlichen Stellplätzen habe man in einigen Wohngebieten in Hallbergmoos. Denn die Eigentümer hätten freiwillig nicht mehr Stellplätze auf ihren Grundstücken hergestellt, als durch die Stellplatzsatzung vorgegeben. Die Anwohner hätten dadurch bei Zweit- oder Drittfahrzeugen mit Problemen zu kämpfen. Vor Einführung der Zone gab es zwar genügend Parkmöglichkeiten, allerdings auch Schwierigkeiten für Großfahrzeuge wie Feuerwehr, Müllabfuhr oder Winterdienst – diese kamen teils nicht mehr durch. Daher sei die Wiederherstellung des alten Stands für die Verwaltung keine Option. Der eingeschlagene Weg der Parkraumbewirtschaftung habe sich bewährt und die Mehrheit der Anwohner würde die Regelungen auch befürworten. Stefan Rentz (CSU) stellt klar, dass die Familien natürlich wachsen: „Zwei Stellplätze sollten aber reichen und auch der Raum vor einer Garage wäre theoretisch nutzbar.“ Silvia Edfelder (CSU) meinte, dass die „Garagenzweckentfremdung“ das größte Problem sei: „Wenn es rechtlich möglich ist, könnten wir das Landratsamt mal darauf hinweisen, dies zu überprüfen.“ Für Stefan Kronner (SPD) ist das vorgeschlagene Vorgehen im Beschlussvorschlag in Ordnung, vor allem der Punkt, dass die Situation noch einmal durch ein Fachbüro geprüft werden soll. Kurz darauf kam es zur Abstimmung. Einmütig wurde beschlossen, dass die eingeführte Parkraumbewirtschaftung mit der Regelung Tempo 30, eingeschränkte Halteverbotszone, Parken nur für PKW in gekennzeichneten Flächen und Parkscheibe 24 Stunden beibehalten wird. Die Petition wurde damit abgelehnt. Allerdings soll ein Fachbüro prüfen, ob im Bereich Wacholderweg, Efeuweg und Eibenweg weitere Stellplätze möglich sind. Falls dies der Fall ist, sollen diese im Frühling 2021 markiert werden.

Werbung

Errichtung einer Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der Gemeindehomepage

Dieser Antrag kam von der Fraktion Bündnis 90/Grüne. In diese Arbeitsgruppe soll aus jeder Fraktion ein Vertreter kommen. Als Referent für Digitalisierung soll Robert Wäger (Grüne) die Arbeitsgruppe leiten. Die Arbeitsgruppe werde sich zudem eng mit dem Arbeitskreis Digitalisierung absprechen, insbesondere bei der Umsetzung technischer Fragen. Seitens der Verwaltung kam die Stellungnahme, dass der Gemeinderat als Entscheidungsgremium natürlich nicht außen vor bleiben solle. Allerdings würde das Ziel einer zeitnahen Fertigstellung mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe gefährdet. Insbesondere deswegen, weil durch die Corona-Pandemie Sitzungen oder Treffen derzeit immer wieder verschoben oder abgesagt werden müssten. Kristina Grünwald aus der Verwaltung hatte einen ersten Entwurf der Startseite dabei und betonte, dass der Fokus bei der Barrierefreiheit liege. Robert Wäger zeigte sich daraufhin enttäuscht: „Das ist ein Schlag ins Gesicht für unser Engagement. Wir und der Arbeitskreis Digitalisierung wurden überhaupt nicht beteiligt, da werde ich richtig sauer.“ Vor allem, dass man den Zeitplan gefährde, störte den Grünen-Gemeinderat immens. Denn der Gemeinderat sollte auf alle Fälle ein Mitspracherecht haben – Wäger forderte noch einmal eine dementsprechende Arbeitsgruppe.

Verwaltungsleiterin Julia Hollmer meinte, dass die neue Homepage für einige Jahre liegengelassen wurde: „Kristina Grünwald und ich haben das Ganze dann neu aufgegriffen. Heute gab es nur einen ersten Entwurf, natürlich wird jeder Gemeinderat dazu gehört, wenn er das will.“ Sie meinte aber auch, dass eine Arbeitsgruppe das Projekt in Corona-Zeiten eben verzögern würde. Das sah Robert Wäger weiterhin anders. Denn es brauche ja keine Präsenzveranstaltungen dazu, alles könne online besprochen werden. Dr. Marcus Mey forderte seinen Ratskollegen dazu auf, „vom Gas zu gehen“. Denn dass er Kristina Grünwald so angehe, das könne nicht sein: „Endlich packt es jemand mal an, darüber können wir doch froh sein.“ Zu viele Meinungen könnten zudem kontraproduktiv sein: „Da sind schon manche Kanzleien implodiert. Bei fünf Leuten gibt es 27 Meinungen.“ Mey wünschte sich, dass es nicht noch eine Kommission oder ähnliches bezüglich der Homepage geben soll: „So weltbewegend ist diese ja auch wieder nicht.“ Auch Christian Krätschmer (CSU) lobte, dass endlich jemand sich mit diesem Projekt befasst: „Lasst sie weiterarbeiten. Ich sehe keine Notwendigkeit für eine Arbeitsgruppe.“ Thomas Henning wünschte sich auch keine Arbeitsgruppe, aber meinte, dass der Arbeitskreis Digitalisierung durchaus einbezogen werden könnte. Nach weiteren Wortmeldungen kam es zu folgenden Beschlüssen: Es wird keine Arbeitsgruppe geben. Der Referent Digitalisierung (Robert Wäger) wird allerdings ständig eingebunden und die Gemeinderäte können sich über einen Link über den aktuellen Stand informieren.

Werbung

Satzung über abweichende Maße der Abstandstiefenfläche

Anfang Februar 2021 ist die Novellierung der Bayerischen Bauverordnung in Kraft getreten. Diese enthält unter anderem abweichende Regelungen zum geltenden Abstandsflächenrecht. So gilt nach der bislang gültigen Regelung die Abstandsfläche 1H (H=Wandhöhe), neu sind es 0,4H. Auch die 16 m Privilegierung fällt weg, welche die Möglichkeit eröffnete, für eine Länge von insgesamt 16 Meter die halbe Abstandsfläche anzurechnen. In allen Gebieten ohne Bebauungsplan sollen künftig generell 0,4H für alle Seiten des Hauses gelten, mindestens aber drei Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten ändert sich die Abstandsfläche von 0,25 auf 0,2H, ebenfalls aber mindestens drei Meter. Der Bayerische Städtetag und Gemeindetag haben sich in den vergangenen Monaten vehement gegen diese Änderung ausgesprochen. Gemeinden können eine Satzung zur abweichenden Regelung der Abstandsflächentiefe verfassen, hierzu gibt es eine Mustersatzung. Wie sich die neuen gesetzlichen Regelungen auf den Flächenverbrauch, das Ortsbild sowie die Belichtung der einzelnen Grundstücke auswirkt, das sei derzeit aus Sicht der Verwaltung noch nicht absehbar. Die Verringerung der Abstandsflächentiefe von 0,5 auf 0,4H werde aber in vielen Fällen durch eine Änderung der Berechnung der Wandhöhe (Giebel werden neu angerechnet) wieder ausgeglichen. Im Bau- und Planungsausschuss wurde der Erlass einer Satzung mit 7:4 Stimmen abgelehnt, mittlerweile hatten aber sechs Mitglieder des Gemeinderats einen Antrag auf Nachprüfung des Beschlusses gestellt. Im neuen Beschlussvorschlag ist für Gebäude bis 16 Meter Länge eine Abstandflächentiefe von 1H und 0,5H eingefügt, dies könnte aber auch auf 0,8H und 0,4H reduziert werden. So machten es bereits einige Gemeinden im Landkreis, die Stadt Freising entschied sich für 0,8H und 0,5H. Für die Verwaltung wäre es ohne Satzung ein geringerer Aufwand, meinte Frank Zimmermann: „Die Abstände waren immer Sache des Landratsamt, bei einer Satzung würden sie bei uns aufschlagen.“ Es sei allerdings ein komplexes Thema und falls es eine Satzung gäbe, dann wünschte sich Zimmermann: „Bitte mit 0,8 und 0,4H.“ Stefan Rentz von der CSU sprach von Kuriositäten in der neuen Regelung. Manchmal sorge sie für eine Verkürzung, an anderer Stelle für eine Verlängerung der Abstände. Man müsse auf die Bauwerber achten, möglicherweise gäbt es sonst Schadensersatzforderungen. Die 1H und 0,5H wären eine Katastrophe, so Rentz weiter: „Das würde Bauen und damit auch die Mieten teurer machen.“ Nachverdichtung stehe Wohnqualität gegenüber, betonte Sabina Brosch. Sie plädierte für eine Satzung, damit die Gemeinde die Planungshoheit habe. 0,8 und 0,4H wären ähnlich dem Ist-Zustand. Es wäre ein falsches Signal, keine Satzung zu erstellen, meinte Stefan Kronner: „Wir sollten ein Zeichen an die Bevölkerung und die Bauwerber setzen.“ Nach kurzer weiterer Diskussion kam es zu den Beschlüssen. Mit 9:14 Stimmen lehnte der Rat ab, dass es keine Satzung geben soll. Damit wurde eine Satzung erlassen und diese mit einer hohen Mehrheit von 22:1 Stimmen mit den Abstandsflächentiefen 0,8 und 0,4H beschlossen.

18. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Hallbergmoos – Aufstellungsbeschluss

In diesem Tagesordnungspunkt ging es um einige wichtige künftige Projekte der Gemeinde. Über insgesamt sieben Flächen im Gemeindegebiet wurde entschieden, darunter in der Fläche G um den künftigen Standort der 2. Grundschule. Diese befindet sich in Goldach in der Nähe der früheren Schule, auf den 3,2 Hektar soll es dort auch noch die neue Goldacher Feuerwehr und Wohnbebauung geben. Die Fläche B regelt unter anderem den Standort der künftigen Feuerwehr Hallbergmoos und sollte vom Bereich nördlich der Dornierstraße bis zur Maximilianstraße gehen. Ein Mittelstück in dieser Fläche zwischen den zwei Wasserläufen sorgte aber für Diskussionen im Gemeinderat, letztlich wurde dieses mit 16:7 Stimmen aus der Änderung des Flächennutzungsplans herausgenommen. Mit der 31,3 Hektar großen Fläche C verschaffte sich der Gemeinderat Möglichkeiten zur Ausweitung des MABP südlich der Dornierstraße, der Beschlussvorschlag wurde mit 21:2 Stimmen genehmigt. Einstimmige Ergebnisse gab es bei folgenden Gebieten: Verlängerung Predazzoallee einschließlich nördliche und südliche Fläche als Wohngebiete (7,2 Hektar), PV-Anlage im Nordwesten, östlich der Bahnlinie (10 Hektar), Bypass B301/Ludwigstraße (0,2 Hektar) und Wohnquartier FMG (4 Hektar).

Werbung

BEKANNTGABEN

Windrad in Hallbergmoos

Seitens der Deutschen Flugsicherung gab es nun die Auskunft, dass beim Brunnen vom Wasserzweckverband kein Windrad in der geplanten Höhe möglich sei. So berichtete es Helmut Ecker. Eine kleine Berichtigung fügte Robert Wäger aber an. Es wäre eine vorläufige Anfrage gewesen, meinte der Grünen-Gemeinderat und 3. Landrat: „Der Landrat wird sich um das Thema weiter kümmern, weil es eine interessante Geschichte für den ganzen südlichen Landkreis ist.“

Reine Briefwahl am 18. April möglich?

Ob es bei der Bürgermeisterwahl eine reine Briefwahl geben könnte, das hatte die Gemeinde angefragt. Helmut Ecker sagte, dass zwar ein dementsprechendes Gesetz in der Mache sei: „Zum jetzigen Stand ist es aber noch nicht in Kraft.“ Sollte es nicht rechtzeitig wirksam werden, dann müsse man wohl eine Brief- und Urnenwahl anbieten: „Wir können aber auch kurzfristig reagieren.“

Für Sie berichtete Bernd Heinzinger.

Jetzt teilen:

Sie haben eine Frage oder eine Meinung zum Thema? Verfassen Sie gerne einen Kommentar!
Bitte beachten Sie unsere geltenden Kommentar Richtlinien, mit dem Abschicken Ihres Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus
Bitte füllen Sie dieses Feld aus
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren

Das könnte Sie auch interessieren:

Zufällig interessant?

Neueste Meldungen:

Werbung

Menü