++ Erhöhung der Entgelte der Musikschule Hallbergmoos-Neufahrn ++ 23. Änderung des Flächennutzungsplans – Änderungsaufstellungsbeschluss ++ Änderung der Frei- und Grünanlagensatzung ++ Antrag AK Radverkehr Nr. 25 – Bau eines Radweges zwischen Mathildenstraße und Utzschneiderweg / Mittelschule ++ Fortführung der Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal ++ Beschaffung Dokumentenmanagementsystem (DMS) – Software ++ Erster Bürgermeister – Einsatz des eigenen Fahrzeugs im Rahmen der Ausübung des Amts als kommunaler Wahlbeamter ++
BEKANNTGABEN
Erhöhung der Entgelte der Musikschule Hallbergmoos-Neufahrn
In der Vorstandssitzung der Musikschule Hallbergmoos-Neufahrn e.V. wurde am 20.05.2025 beschlossen, die Entgelte ab dem neuen Schuljahr 2025/26 anzupassen. Dabei werden die Kosten im Elementarbereich (Eltern-Kind-Kurs, Früherziehung, Grundausbildung) von monatlich 20 Euro auf 25 Euro erhöht. In diesem Betrag sind Arbeitsmaterialien mit beinhaltet. Die Entgelte für den Gruppen- beziehungsweise Einzelunterricht werden im Durchschnitt um 10 Prozent angehoben. Die letzte Anpassung der Entgelte erfolgte im Jahr 2022. Selbst nach der Erhöhung liegt die Musikschule Hallbergmoos-Neufahrn e.V. im Vergleich zu anderen umliegenden Musikschulen unter deren Beiträgen. Die Entgeltordnung der Musikschule Hallbergmoos- Neufahrn e.V. sieht Entgeltermäßigungen vor. So gibt es eine Familienermäßigung, eine Mehrfächerermäßigung, eine Sozialermäßigung sowie eine Ermäßigung bei nachgewiesener Schwerbehinderung. Eine Erhöhung ist erforderlich, um die notwendige Erhöhung der Lehrerentgelte und die steigenden Betriebskosten mit zu kompensieren. In der Sitzung des Gemeinderates am 14.01.2025 wurde bereits der Zuschuss der Gemeinde von 500 auf 700 Euro pro Jahreswochenstunde erhöht.
BESCHLÜSSE
23. Änderung des Flächennutzungsplans – Änderungsaufstellungsbeschluss
Im Rahmen der 18. Änderung des Flächennutzungsplans wurde eine cirka 33 Hektar große Fläche südlich der Dornierstraße als Urbanes Gebiet ausgewiesen. Damit soll das Gewerbegebiet MABP mittel- und langfristig in die südliche Richtung erweitert werden. Entsprechend der aktuellen Rahmenplanung entsteht zunächst auf einer Fläche von cirka 17 Hektar ein produktives Quartier mit verschiedenen Nutzungen (75% – 80% Gewerbe, 10%-15% Wohnen, 10% soziale, kulturelle Einrichtungen und Sport) entstehen. In einer der letzten Sitzungen wurde bereits darauf hingewiesen, dass die geplante gewerbliche Nutzung an der Dornierstraße nicht unter die Gebietskategorie eines Urbanen Gebietes nach § 6a BauNVO subsumiert werden kann. Daher ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum Bebauungsplan für diesen Bereich in „Gewerbe“ zu ändern. Die Wirtschaftsförderung begleitet das Verfahren intensiv und gelangte nach den abgeschlossenen Scoping-Verfahren, wie auch der Vorhabenträger zur Erkenntnis, dass es bei größeren gewerblichen Ansiedlungen im Nordbereich der Flächen (entlang der Dornierstraße) zu erheblichen Konflikten innerhalb der Gebietskategorie MU kommen kann. Damit könnten gewerbliche Ansiedlungen erschwert beziehungsweise unmöglich werden. Um diesen Konflikt zu lösen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen im Norden von der Gebietskategorie MU zu GE absolut sinnvoll und geboten. Die Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Gewerbegebiets wurde ebenso einstimmig beschlossen, wie die Empfehlung an den Bau- und Planungsausschuss auf Grundlage der vorgestellten Planung ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Änderung der Frei- und Grünanlagensatzung
Bei der Gemeindeverwaltung gingen in den letzten Monaten vermehrt Beschwerden ein, weil auf der Grünfläche westlich des Rathausplatzes Kinder Fußball gespielt haben. Durch diese spielenden Kinder fühlten sich die Anwohner (überwiegend aus dem Gebäude Bürgermeister-Funk-Str. 44-54) auf Grund des dabei entstandenen Lärms belästigt. Es geht mittlerweile so weit, dass bereits nachmittags mehrfach die Polizei in Neufahrn angerufen wurde, um den Kindern das Spielen zu untersagen. Die Anwohner berufen sich bei ihren Beschwerden auf § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Frei- und Grünanlagensatzung der Gemeinde Hallbergmoos in der derzeit gültigen Fassung. Darin ist das Fußballspielen auf öffentlichen Grünflächen untersagt. Die Verwaltung hat die Satzung daher geprüft und dabei festgestellt, dass die Satzung sehr veraltet ist und nicht mehr nachvollzogen werden kann, aus welchem Jahr sie stammt. Mit Strafen bewehrte Verordnungen dürfen nicht länger als 20 Jahre gelten (Art. 50 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz). Bei Satzungen gilt die Empfehlung, dass die erlassende Behörde spätestens nach 20 Jahren diese überprüfen sollte. Daher wird dem Gemeinderat eine erneuerte und aktualisierte Frei- und Grünanlagensatzung zum Beschluss vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, lärmende Sportarten aller Art auf Frei- und Grünanlagen grundsätzlich zu erlauben. Allerdings mit einer zeitlichen Beschränkung bis 20:00 Uhr. Die vorgelegte Aktualisierung der Satzung orientiert sich an den Benutzungssatzungen neueren Datums für den Sport- und Freizeitpark sowie den Goldachpark. Eine weitere wesentliche Änderung neben der Erlaubnis von lärmenden Sportarten aller Art bis 20 Uhr ist das Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Böllern etc. auf öffentlichen Frei- und Grünanlagen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die ihm vorgelegte neue Frei- und Grünanlagensatzung mit allen genannten Änderungen und Anpassungen.
Antrag AK Radverkehr Nr. 25 – Bau eines Radweges zwischen Mathildenstraße und Utzschneiderweg / Mittelschule Der Arbeitskreis Radverkehr hat mit Antrag vom 24.03.2025 darum gebeten, zwischen der Mathildenstraße und dem Utzschneiderweg einen Fuß- und Radweg in einfacher Ausführung (Spritzdecke) zu errichten, wobei dieser nicht zwingend in direkter Linie verlaufen muss. Die Verwaltung sieht eine zeitnahe Realisierung jedoch als nicht zielführend an, da in der Bauleitplanung für das Gebiet bereits eine radverkehrstaugliche Verbindung in Nord-Süd-Richtung vorgesehen ist. Diese Planung sollte in enger Abstimmung mit der weiteren Entwicklung des Gebiets erfolgen, um langfristige Lösungen nicht zu gefährden. Obwohl die Orientierung des Radwegs an den Grundstücksgrenzen als sinnvoll erachtet wird, könnte diese Lösung keine optimale, geradlinige Verkehrsführung bieten, wie sie von Radfahrern bevorzugt wird. Die Abteilung „Planen, Bauen, Technik, Umwelt“ schätzt die Kosten für die Herstellung des Radwegs auf etwa 270.000 Euro (nur für die Fahrbahn, ohne Beleuchtung). Eine Beleuchtung, die zur Sicherstellung einer sicheren Nutzung bei Dunkelheit und zu jeder Jahreszeit erforderlich wäre, würde weitere 50.000 Euro kosten, sodass sich die Gesamtkosten auf etwa 320.000 Euro belaufen würden. Diese Summe ist jedoch nicht im Haushalt veranschlagt und müsste überplanmäßig bereitgestellt werden, wobei derzeit keine Deckungsmittel zur Verfügung stehen. Im Rahmen eines Rohentwurfs für die zukünftige Radinfrastruktur in Hallbergmoos wird auch eine Radwegverbindung zwischen der Mathildenstraße und dem Utzschneiderweg vorgeschlagen, sodass sich die Vorstellungen des Arbeitskreises und des Fachbüros decken. Eine durchgehende Radwegführung entlang der Grundstücksgrenzen ist jedoch aufgrund der Grundstücksaufteilung nicht vollständig möglich. Die Grundstückseigentümer des westlichen Teils, der zur Theresienstraße hin überplant werden soll, sind grundsätzlich gesprächsbereit, aber es wurde noch nicht abgeklärt, ob eine vorgezogene Realisierung des Radwegs möglich ist. Der Gemeinderat stimmt ohne Gegenstimmen dem Antrag des Arbeitskreises Radverkehr zu. Es soll zwischen der Mathildenstraße und dem Utzschneiderweg im Zuge der städtebaulichen Überplanung eine Fuß- und Radwegverbindung erstellt werden.
Fortführung der Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal
Die Gemeinde Hallbergmoos hat in den letzten Jahren gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in den Kindertagesstätten umgesetzt. Diese Initiativen zielen auf die Bindung des bestehenden Personals und die Rekrutierung neuer Fachkräfte ab und haben sich als effektiv erwiesen. Zu den ergriffenen Maßnahmen zählen unter anderem der Einsatz zusätzlicher nichtpädagogischer Kräfte, die Aufhebung der Begrenzung von Ausbildungsplätzen sowie die Einführung einer Arbeitsmarktzulage für das pädagogische Personal. Ein wichtiger Bestandteil dieser Strategie ist die Arbeitsmarktzulage, die ursprünglich bis Ende 2019 eingeführt und seither mehrfach verlängert wurde. Der Gemeinderat plant nun, diese Zulage bis Ende 2027 weiterzuführen, um die Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber zu erhalten, die Abwanderung von Fachkräften zu verhindern und qualifiziertes Personal langfristig zu binden. Diese Maßnahme ist auch notwendig, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz weiterhin erfüllen zu können. Der Vorschlag, die Zulage künftig als Festbetrag statt als Prozentsatz zu zahlen, wurde jedoch abgelehnt, da dies zu einer Benachteiligung der Mitarbeiter führen würde. Darüber hinaus wurde 2022 die Begrenzung der Anzahl der Ausbildungsplätze in den Kindertagesstätten aufgehoben, was eine langfristige Lösung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels darstellt. Die Möglichkeit, mehr Auszubildende pro Einrichtung zu beschäftigen, stärkt die Gemeinde als bevorzugten Ausbildungsort und sorgt für eine nachhaltige Personalgewinnung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Fortführung dieser Maßnahmen für die Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist, um weiterhin eine stabile und qualifizierte Kinderbetreuung sicherzustellen und der anhaltenden Fachkräfteknappheit effektiv entgegenzuwirken. Die Kämmerei stellt fest, dass das strukturelle Defizit der Gemeinde aus der laufenden Verwaltungstätigkeit derzeit etwa vier Millionen Euro beträgt, während die Gewerbesteuereinnahmen hinter den geplanten Werten zurückbleiben. Wie bereits im Vorbericht des Haushalts 2025 erwähnt, ist es notwendig, die bestehenden freiwilligen und Pflichtaufgaben der Gemeinde kritisch zu überprüfen. Insbesondere die Arbeitsmarktzulage und die Aufhebung der Deckelung der Ausbildungsplätze tragen mit rund einer Million Euro erheblich zum Defizit bei. Diese Maßnahmen sind freiwillig und sollten daher nur für maximal zwei Jahre fortgeführt werden. Zudem wird empfohlen, die Ausbildungsplätze vorab vom Sachgebiet S4 genehmigen zu lassen, um ein Ungleichgewicht zwischen den Kindertagesstätten zu vermeiden. Dies könnte auch über die Haushaltspläne erfolgen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Zahlung einer Arbeitsmarktzulage für die pädagogischen Fachkräfte und Ergänzungskräfte der Hallbergmooser Kindertageseinrichtungen der freien Träger ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 weiterzuführen. Die Arbeitsmarktzulage wird dabei 10 % der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe gemäß dem Tarifstand vom 01.01.2015 des gültigen Tarifvertrages des Trägers betragen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulage anteilig entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Einrichtungen weiterhin mehrere Ausbildungsplätze anbieten können. Die Kosten hierfür werden jährlich durch das Sachgebiet S 4 geprüft und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Die Maßnahme gilt bis zum 31.08.2027.
Beschaffung Dokumentenmanagementsystem (DMS) – Software
Die Gemeinde Hallbergmoos plant die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) als Teil ihrer Digitalisierungsstrategie. Ziel ist es, die Verwaltungsprozesse zu modernisieren, Bürokratie abzubauen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Im Zuge dessen soll die elektronische Akte (eAkte) eingeführt werden, um medienbruchfreies Arbeiten zu ermöglichen und die Verwaltung effizienter zu gestalten. Bereits durchgeführt wurden Markterkundungen und die Definition von Produktanforderungen in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen. Die Einführung der eAkte wird als Projekt unter Federführung der Abteilung B durchgeführt, mit einer geplanten Implementierungsdauer von eineinhalb bis zwei Jahren. Die Ergebnisse des Projekts können in einer der nächsten Sitzungen dem Gremium vorgestellt werden. Mehrere Angebote wurden eingeholt, und die Auftragsvergabe soll aufgrund des Budgetrahmens von unter 100.000 Euro netto im Rahmen einer Direktvergabe erfolgen. Dabei wurden alle Vergaberechtsvorgaben des Bayerischen Staatsministeriums berücksichtigt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Vergabe des Auftrags im Rahmen einer Direktvergabe gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 01.01.2025 zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich erfolgt. Der Auftrag wird an die Firma regisafe GmbH vergeben.
Erster Bürgermeister – Einsatz des eigenen Fahrzeugs im Rahmen der Ausübung des Amts als kommunaler Wahlbeamter
In der Sitzung des Gemeinderates am 03.12.2024 wurde beschlossen, einen E-Dienstwagen für den Ersten Bürgermeister Benjamin Henn im Rahmen eines Leasingvertrages anzuschaffen. Dabei sind die haushalts-, besoldungs- und steuerrechtlichen Aspekte zu beachten. Der Erste Bürgermeister hat jedoch aktuell auf die Umsetzung dieses Beschlusses verzichtet und nutzt seit seinem Amtsantritt sein eigenes Fahrzeug für dienstliche Fahrten. Die Zahlung eines steuerfreien Reisekostenersatzes erfolgt gemäß § 3 Nr. 13 Einkommensteuergesetz (EStG) und Art. 6 des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG). Zur Erfassung der dienstlichen Fahrten wird ein Fahrtenbuch geführt, und die Reisekosten werden im Wege einer Einzelabrechnung erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Pauschalierung vorzunehmen, die gemäß Art. 19 BayRKG festgelegt wird. Die Bemessung dieser Pauschale erfolgt auf Grundlage der tatsächlich notwendigen Aufwendungen, die einem Dienstreisenden üblicherweise erstattet werden. Dies wird auf der Basis von Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum, in der Regel mindestens drei Monate, ermittelt. Im Zeitraum von Januar bis März 2025 legte Herr Henn durchschnittlich 235 Kilometer pro Monat für dienstliche Fahrten in den Landkreisen Freising, Erding und München sowie der Stadt München zurück. Daraus ergibt sich eine monatliche Pauschale von 94 Euro (235 km * 0,40 Euro/km), die für diesen geografischen Bereich festgelegt wird. Für Fahrten außerhalb dieser Landkreise und Städte wird weiterhin eine individuelle Abrechnung vorgenommen.
In der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt meldeten sich die Freien Wähler zu Wort und sprachen sich für die Anschaffung eines Dienstwagens aus. Da dies aber schon im Dezember 2024 beschlossen wurde und somit nicht Teil des Antrages ist, gab es eine Debatte über private Urlaubsfahrten, Fahrtenbuch und eine Ausarbeitung für eine „saubere Regelung“. Alle Fraktionen waren dem Dienstwagen für den Ersten Bürgermeister wohlwollend aufgeschlossen. Ergänzend zum Beschlussvorschlag, in dem die Pauschalierung der Wegstreckenentschädigung für dienstlich veranlasste Fahrten ab April 2025 auf 94 Euro vorzunehmen ist, wurde hinzugefügt, dass parallel dazu eine Dienstfahrzeugregelung erstellt wird. Ergebnis: einstimmiger Beschluss.
Nächste Gemeinderatssitzung:
Di., 01.07.2025, 18:30 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal
Für Sie berichtete von Heinz Geiger.