Bau- und Planungsausschuss – Sitzung vom 4. August 2020

Kategorie: Gemeinderat

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  • Antrag auf Befreiung für die Zaunerstellung eines Hundeübungsplatzes
  • Antrag auf Befreiung für die Einzäunung eines Grundstücks
  • Einstellung Bauleitverfahren „Birkenweg“
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Getränkehandel östlich Amalienstraße“ – Behandlung der Stellungnahmen
  • Bebauungsplanverfahren „SO Büro, Nahversorgung und Freizeit“ – Abwägungsbeschlüsse
  • Anlage einer Ausgleichsfläche und Ökokontofläche im Zuge des Bebauungsplans Nr. 72
  • Ausschreibung/Vergabe Winterdienstarbeiten Parkplätze Sport- und Freizeitpark Hallbergmoos


Antrag auf Befreiung für die Zaunerstellung eines Hundeübungsplatzes

Hierbei geht es ein Vorhaben der Flughafen-Hundestaffel. Innerhalb des Grundstücks an der Amalienstraße soll ein Areal der Größe von 35 x 35 Metern eingezäunt werden. Dort werden Maßnahmen der Hundeschulung durchgeführt und die Hunde laufen dort frei herum – der Zaun sei aus Sicherheitsgründen erforderlich. Der dortige Bebauungsplan untersagt Einfriedungen generell, allerdings kann von den Festsetzungen befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern. Von Seiten der Verwaltung kann der Errichtung des Zauns zugestimmt werden. Der Maschendrahtzaun soll 1,50 Meter hoch sein. Auch der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (Ersteller des Bebauungsplan) hatte keine großen Einwände, die Abweichung sei städtebaulich vertretbar. Ohne Diskussion gab es ein einstimmiges Votum.

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Antrag auf Befreiung für die Einzäunung eines Grundstücks
Ein Zaun soll her, weil es auf den Flächen grobe Verschmutzungen und widerrechtliches Betreten der Anlage gab. Dieser soll zwei Meter hoch sein und aus Metall bestehen – laut Bebauungsplan wäre lediglich ein 1,5 Meter hoher Maschendrahtzaun zulässig. Durch den Zaun würde es ein einheitliches Erscheinungsbild in der Zeppelinstraße geben, laut Antragsteller wäre dies wünschenswert für eine positive Außenwirkung. Laut Verwaltung wäre der Zaun städtebaulich vertretbar, er soll sich an den Höhen des südlichen Nachbarn anpassen. Bürgermeister Harald Reents meinte, dass ein Maschendrahtzaun nicht mehr zeitgemäß sei und nichts gegen das Vorhaben spreche. Letztlich hatten die Ausschussmitglieder allesamt keine Einwände gegen die Errichtung eines zwei Meter hohen Metallzauns.


Einstellung Bauleitverfahren „Birkenweg“

Im Jahr 2013 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 62 „Birkenweg“. Ziel war die Beseitigung der städtebaulichen Missstände – insbesondere bei den Ausfahrten aus den privaten Grundstücken. Durch die bereits ausgestellten Baugenehmigungen zur Errichtung diverser Wohnhäuser im westlichen Teil des Birkenwegs konnte dem städtebaulichen Missstand nicht mehr entgegengewirkt werden. Harald Reents: „Die Missstände waren schneller als das Bebauungsplanverfahren.“ Der Vorschlag seitens der Verwaltung lautete daher, das Verfahren einzustellen. Kein Ausschussmitglied hatte etwas dagegen.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Getränkehandel östlich Amalienstraße“ – Behandlung der Stellungnahmen
In der Dezembersitzung des Bau- und Planungsausschusses wurden die Abwägungsbeschlüsse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gefasst. Die hervorgegangenen Änderungen wurden in den Planentwurf eingearbeitet. Die erneute öffentliche Auslegung fand vom 6. Mai bis 9. Juli 2020 statt – aus den eingegangenen Stellungnahmen ergab sich lediglich hinsichtlich der Errichtung einer PV-Anlage ein Änderungsbedarf. In der Sitzung meinte Bürgermeister Harald Reents, dass es jede Menge Mitteilungen gegeben habe: „Wir konnten aber stets mit Vorschlägen entgegenwirken.“ Stefan Kronner (SPD) habe sich alles durchgelesen und wunderte sich: „Eigentlich war dort doch von einem Kanalanschluss die Rede. Jetzt soll eine Kleinkläranlage als Übergangslösung kommen. Warum ist das so?“ Als Antwort kam, dass es derzeit an der Amalienstraße keinen Anschluss geben. Dieser soll in spätestens zehn Jahren an der sogenannten Planstraße A oder bei der Schmidstraße entstehen. Bis dahin ist die Kleinkläranlage vorgesehen, das Landratsamt habe dieser zugestimmt. Der Ausschuss stimmte den Abwägungsvorschlägen zu, der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird in der Fassung vom 4. August 2020 mit dem Durchführungsvertrag und dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.

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Bebauungsplanverfahren „SO Büro, Nahversorgung und Freizeit“ – Abwägungsbeschlüsse
In der Sitzung vom 7. Mai 2019 hatte der Gemeinderat beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Im Dezember 2019 wurde ein Änderungsaufstellungsbeschluss gefasst, der die Errichtung einer möglichen Kreisverkehrsfläche im Nord-Westen sowie einer Parkhausfläche im Westen des Gebietes in den Geltungsbereich einbezieht. In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 3. März 2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beschlossen. Diese fand bis 7. April statt, gleichzeitig gab es die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger. Aufgrund der Corona- Pandemie wurde dem Landratsamt Freising eine Fristverlängerung bis zum 25. Mai 2020 eingeräumt. Aus den Stellungnahmen ergaben sich keine grundsätzlichen Einwände. Harald Reents betonte, dass es sich dabei um die bekannte „Welle“ handle: „Das Ganze umfasst aber natürlich auch deutlich mehr als diese.“ Lediglich mit der Einwendung des Wasserwirtschaftsamts habe man leichte Probleme, so Reents. Dort war von Abwasser die Rede, welches in die Goldach abgeleitet werde: „Hier kommt aber nichts raus, was stinkt.“ Daher bezeichne man es besser als sedimentiertes und von Schmutz gereinigtes Wasser: „Es kann nicht von Abwasser gesprochen werden.“ Auch Stefan Kronner meinte, dass die neue Darstellung besser sei: „Das war schon komisch formuliert.“ Wichtig sei auch die Aussage, dass das Wasser nicht die Kläranlage belasten werde. Laut Harald Reents sei es dafür sowieso zu sauber. Die Ausschussmitglieder gaben ihr einstimmiges Votum.

 

Anlage einer Ausgleichsfläche und Ökokontofläche im Zuge des Bebauungsplans Nr. 72
Die Gemeindeverwaltung hat sich im Zuge des Bebauungsplans Nr. 72, den darauf aufbauendem städtebaulichen Vertrag und der darauffolgenden Dienstbarkeit dazu verpflichtet, eine Ausgleichsfläche auf der Flurnummer 380 in der Gemarktung Günzenhausen bei Au in der Hallertau zu schaffen. Die Gesamtfläche umfasst 13.660 qm – die Kosten für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die ersten vier Jahre liegen laut Schätzung bei 74.316,75 Euro brutto. Es wurde bereits eine Ausschreibung durchgeführt, das günstigste Angebot lag mehr als 5.000 Euro höher. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollte das Vorhaben der Gesamtfläche in einer Maßnahme errichtet werden. Einen Anteil von 62 Prozent für die Ökokontofläche (49.217,20 Euro brutto) trägt die Gemeinde Hallbergmoos. Die restlichen 38 Prozent werden nach Auftragserteilung und mit den jeweiligen Abschlagsrechnungen an die Vorhabenträger weiter verrechnet. Allerdings könne es sein, dass vier Jahre Entwicklungspflege nicht ausreichen – daher sei die Entwicklung zu beobachten um gegebenenfalls dann noch notwendige zusätzliche Maßnahmen ausführen zu lassen. Ohne Diskussion und Gegenstimme wurde der Beschlussvorschlag genehmigt.

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Ausschreibung/Vergabe Winterdienstarbeiten Parkplätze Sport- und Freizeitpark Hallbergmoos
Aus Kapazitätsgründen können die Winterdienstarbeiten nicht mit dem Personal der Gemeinde durchgeführt werden. Zur Angebotseinholung soll eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden, die Kostenschätzung liegt bei 100.000  Euro brutto. Sabina Brosch (Grüne) wollte wissen, ob man für das Geld nicht gleich eine eigene Stelle schaffen könne. Rudolf Zeilhofer (CSU) meinte, dass es sich bei der Summe um ein Worst-Case-Szenario handle: „Letzten Winter hatten wir gerade einmal ein Drittel davon.“ Hermann Hartshauser fügte an, dass Sabina Brosch wohl die Grünpflegearbeiten gemeint habe: „Vielleicht sollten wir aber einmal die Kosten für die Sommer- und Winterarbeiten zusammenstellen. Eventuell rentiert sich dann eine Stelle.“ Thomas Henning (FW) meinte allerdings, dass man dann auch spezielle Geräte brauche, wieder höhere Personalkosten habe. Harald Reents sagte, dass man den Vorschlag so mitnehme: „Vom Gefühl her bin ich aber der Meinung, dass ein Externer wirtschaftlicher ist.“ Die Ausschreibung wurde letztlich einstimmig beschlossen.

Für Sie berichtete Bernd Heinzinger.

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