Bekanntmachung über die Schulanmeldung für das Schuljahr 2021/2022

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Am Dienstag, 16. März 2021, findet in der Grundschule Hallbergmoos die Schulanmeldung statt. Der genaue Einschreibemodus kann wegen der Unsicherheiten in der Pandemieentwicklung erst eine entsprechende Zeit vor diesem Termin bekannt gegeben werden.
Anzumelden sind alle Kinder, die mit Beginn des Schuljahres 2021/22 schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 geboren wurden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden bzw. bei denen die Einschulung verschoben wurde.

Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind vorzeitig eingeschult werden, wenn es bis zum 31. Dezember 2021 sechs Jahre alt wird und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann; bei einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2021 sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Ein schulpflichtiges Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule von der Schulleitung zurückgestellt werden, wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

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Die Pflicht zur Schulanmeldung zu erscheinen besteht auch dann, wenn eine Zurückstellung (Geburt zwischen 01.10.2014 und 30.06.2015) oder eine Verschiebung der Einschulung (Geburt zwischen 01.07.2015 und 30.09.2015) erwogen wird.
Über die Aufnahme in eine öffentliche Grundschule entscheidet bis auf eine unten beschriebene Ausnahme der Schulleiter. Die Schuleingangsdiagnostik wird grundsätzlich für alle Kinder, welche im Zeitraum zwischen 01.10.2020 und 30.09.2021 sechs Jahre alt wurden / werden sowie für die bereits ein Jahr zurückgestellten Kinder durchgeführt.
Bei Kindern, welche im sogenannten „Einschulungskorridor“ vom 01.07.2015 bis 30.09.2015 geboren wurden, entscheiden die Erziehungsberechtigten nach Beratung und Empfehlung durch die Schule, ob das Kind erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Diese Verschiebung der Einschulung ist bis zu einem noch zu benennenden Stichtag der Schulleitung schriftlich zu erklären.
Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie wohnen oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden.

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Die Schulanmeldung soll durch einen Erziehungsberechtigten oder bei Verhinderung durch einen Vertreter (schriftliche Vollmacht erforderlich) persönlich erfolgen. Dabei ist das Kind vorzustellen und es sind folgende Unterlagen unbedingt vorzulegen:
• Bescheinigung über die durchgeführte ärztliche Untersuchung (einschließlich Seh- und Hörtest) und Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz
• Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
• eventuell Sorgerechtsbeschluss

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