GEMEINDERAT – Sitzung vom 18.08.2020

Kategorie: Gemeinderat

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  • Überlassung des Gemeindesaals für Jahreshauptversammlungen von Vereinen
  • Geplantes Fahrgastinformationssystem
  • Auflösung des Arbeitskreises Ortsgeschichte
  • Vergabe von Verpflegungsleistungen für die Mittagsbetreuung und Offene Ganztagesschule
  • Entscheidung über Bürgerantrag „Änderung zur Spielstraße“ in der Marienstraße und im Tassiloweg
  • Bürgerantrag Hundewiese

BEKANNTGABEN

Überlassung des Gemeindesaals für Jahreshauptversammlungen von Vereinen

Wegen der aktuellen Lage wird die Gemeinde Hallbergmoos – gemäß Entscheidung von Bürgermeister Harald Reents (CSU) – den ortsansässigen Vereinen die Möglichkeit geben, deren Jahreshauptversammlungen im Gemeindesaal durchzuführen. Die Durchführung erfolgt nach den aktuellsten und allgemeingültigen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Angebot ist befristet bis 31. Dezember 2020. Der Saal wird den Vereinen ohne Gebühren zur Verfügung gestellt, auch den Sicherheitsdienst müssen sie nicht bezahlen.

Geplantes Fahrgastinformationssystem

Im MVV-Gebiet sollen dynamische Fahrgastinformationssysteme (etwa mit Anzeige, wann der nächste Bus kommt) aufgestellt werden. Bereits im April hatte die Gemeinde gegenüber dem Landratsamt Interesse bekundet. Der zweite Bürgermeister Helmut Ecker (er vertrat den im Urlaub verweilenden Harald Reents) betonte, dass sich wegen Corona dann alles verzögert habe. Jetzt aber kam eine Frist, bis 15. September soll das Landratsamt an den MVV weitergeben, welche Kommunen dabei sein wollen. Hallbergmoos müsse dem Landratsamt daher jetzt schon eine Willensbekundung übermitteln. Ecker: „In der nächsten Sitzung wird der Beschluss nachgeholt, jetzt müssen wir eine vorbehaltliche Erklärung abgeben.“ Der MVV hat für das Ortsgebiet erst einmal 13 solcher Systeme angedacht. Nachdem geklärt war, dass auch die für die Gemeinde aufkommenden Kosten in der nächsten Sitzung dargestellt werden, hatte der Rat nichts gegen eine Absichtserklärung.

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BESCHLÜSSE

Auflösung des Arbeitskreises Ortsgeschichte

Der Vorsitzende Karl-Heinz Zenker stellte diesen Antrag, da die Ziele des Arbeitskreises erreicht worden wären. Das Gremium hatte keine Einwände und beschloss die Auflösung einstimmig.

Vergabe von Verpflegungsleistungen für die Mittagsbetreuung und Offene Ganztagesschule

Die Leistungen mussten neu ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung wurde beschränkt und ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, acht Unternehmen (inner- und außerorts) wurden direkt beteiligt. Drei davon haben sich bis zur gesetzten Frist gemeldet und deren Angebote wurde nach einem Punktesystem verglichen. Die höchste Punktzahl erreichte die Firma Ascher aus Oberding. Diese wird nach einstimmigen Beschluss des Gemeinderats als Lieferant für die Mittagsverpflegung ab dem Schuljahr 2020/21 bis 2023/24 benannt.

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Entscheidung über Bürgerantrag „Änderung zur Spielstraße“ in der Marienstraße und im Tassiloweg

Dieser Antrag kam am 27. Juli 2020 bei der Gemeindeverwaltung an. Nach Überprüfung durch das Bürgerbüro wurde er mit 92 gültigen Unterschriften versehen. Damit ist das Quorum (1 Prozent der Gemeindebürger) nicht erreicht worden. Außerdem wurden keine Personen benannt, die die Unterzeichnenden vertreten könnten. Der Bürgerantrag ist nach Meinung der Verwaltung daher ungültig. Allerdings sei es möglich, den unzulässigen Antrag als Petition umzudeuten. Verkehrsrechtlich sei die beantrage Anordnung jedoch nicht möglich, da die baulichen Voraussetzungen bei den Straßen nicht gegeben sind. Bei einer Spielstraße dürfte es nur einen sehr geringen Verkehr geben, es müsste eine überwiegende Aufenthaltsfunktion vorliegen. In der Regel wäre dafür ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Hier aber wurde eine normalbreite Fahrbahn mit Parkbuchten angelegt, für die Fußgänger gibt es zusätzlich getrennte Fußwege. Dies müsste zurückgebaut werden, um einen verkehrsberuhigten Bereich möglich zu machen, so die Darstellung der Abteilung S der Verwaltung. Für Robert Wäger (Grüne) eine sehr bürgerunfreundliche Antwort. Ihm sei es dazu nicht möglich gewesen, die dazugehörigen Unterlagen aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zu bekommen, in welcher die Straße beschlossen wurde: „Ich fand sie damals schon nicht zeitgemäß und der Planer wurde gar nicht beauftragt zu prüfen, ob ein verkehrsberuhigter Bereich möglich ist.“ Seiner Meinung nach sollte man die „Spielstraße“ vorerst beschließen (falls dies rechtlich möglich ist) und in dem Gebiet dann nachträglich baulich tätig werden: „Dort wohnen schließlich viele Familien mit kleinen Kindern.“ Bei späteren Baugebieten solle man dies schon vorab im Blick haben. Dr. Marcus Mey (CSU) sah es etwas anders: „Die Bewohner sollten sich selbst an die Nase fassen. Die meisten, die dort unterwegs sind, sind Anwohner und die könnten von sich aus langsam fahren.“ Es brauche dafür keine Anordnung „vom Staat“. Helmut Ecker fügte an, dass ein Umbau enorme Kosten bedeute. Es kam erst einmal zum Beschluss, dass der Bürgerantrag abgelehnt wird. Dass die Marienstraße und ein Teil des Tassilowegs sofort verkehrsberuhigt werden, das wollten nur drei Räte. Es kam ein weiterer von Robert Wäger vorgeschlagener Beschluss, über den kurz darauf eifrig diskutiert wurde. Zunächst stimmte das Gremium mit 15:7 dafür, dass bei kommenden Bebauungsplänen Verkehrsplaner beauftragt werden, ob ein verkehrsberuhigter Bereich möglich ist oder nicht. Heinrich Lemer (FW) kurz danach: „Eigentlich sollte der Bauausschuss prüfen, ob es sinnvoll ist.“ Hermann Hartshauser (Einigkeit) sagte: „Jetzt wurde beschlossen, dass es jedes Mal zwei Planungen gibt.“ Darüber wunderte sich Silvia Edfelder (CSU): „Ich dachte eigentlich, dass es nur darum ging, es jeweils im Vorfeld zu beraten.“ Dass man nie einen verkehrsberuhigten Bereich haben werde, wenn man keinen Planer beauftrage, mahnte Wäger an. Jedes Baugebiet sei anders, betonte Christian Krätschmer (CSU): „Der Bauausschuss wird sich da sicherlich Gedanken machen. Jedes Mal zwei Aufträge zu vergeben, das geht gar nicht.“ Josef Fischer (FW) stellte schließlich den Antrag zur Geschäftsordnung, den letzten Beschluss wieder aufzuheben – das folgte kurz darauf schließlich mit 20:2 Stimmen. Geschäftsleiterin Julia Hollmer meinte, dass man eigentlich darüber entscheiden müsse, ob es eine Petition geben soll. Mit 17:4 Stimmen wurde diese vom Gemeinderat abgelehnt.

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Bürgerantrag Hundewiese

Dieser Antrag kam kurzfristig auf die Tagesordnung. Die Unterzeichner fordern darin, dass die Gemeinde ein in ihrem Besitz befindliches Grundstück als eine Hundewiese ausweist. Allerdings gab es auch hier zu wenige Unterschriften, auch wären die Daten wie Adresse nicht vollständig gewesen, so Helmut Ecker in der Sitzung. Der Antrag sei daher unzulässig – er wurde ohne Diskussion einstimmig abgelehnt. Auch eine mögliche Petition fand keine Freunde im Gremium. Vom Bauamtsleiter Frank Zimmermann kam im Vorfeld die Aussage, dass die Gemeinde kaum ein geeignetes Grundstück zur Verfügung stellen könne.

Für Sie berichtete Bernd Heinzinger.

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