Großes Interesse im Gemeindesaal: Im Anschluss an die Sondersitzung beantworten Bürgermeister Benjamin Henn und Rechtsanwalt Klaus Hoffmann die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu den geplanten Lärmschutzzonen.
Gemeinderat lehnt Entwurf der Lärmschutzverordnung einstimmig ab
Das Wichtigste aus der Sondersitzung in Kürze:
• Der Gemeinderat lehnt den Entwurf der neuen Fluglärmschutzverordnung in der vorliegenden Form ab.
• Hallbergmoos fordert vollständige Berechnungsgrundlagen und eine neue Anhörungsfrist.
• Bereits begonnene Bauleitplanverfahren sollen durch eine Übergangsfrist von 24 Monaten geschützt werden.
• Die Stellungnahme wurde einstimmig mit 21:0 Stimmen beschlossen.
Die eigens einberufene Sondersitzung des Hallbergmooser Gemeinderats entwickelte sich zu einem Abend mit einer klaren Botschaft: Die Gemeinde stellt sich nicht gegen den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm. Sie wehrt sich aber entschieden gegen ein Verfahren, das nach jahrelanger Verzögerung nun innerhalb weniger Monate weitreichende und möglicherweise dauerhafte Einschränkungen für die Entwicklung des Ortes bringen soll.
Der Gemeindesaal war gut gefüllt, als Bürgermeister Benjamin Henn die Sitzung eröffnet. Bereits zu Beginn stellte er klar, dass weder Bürgermeister noch Gemeinderat oder Verwaltung die neuen Schutzzonen festlegen können. Hallbergmoos sei von den Plänen selbst „überrumpelt“ worden und habe nur wenig Zeit erhalten, die Folgen für Gemeinde und Eigentümer aufzuarbeiten. Mehr als 60 Fragen waren im Vorfeld bei der Verwaltung eingegangen.
Was die Verordnung für Hallbergmoos bedeutet
Rechtsanwalt Klaus Hoffmann von der Gemeinde beauftragten Kanzlei erläuterte zunächst die rechtlichen Auswirkungen. Der geplante Lärmschutzbereich besteht aus zwei Schutzzonen für den Tag und einer Zone für die Nacht. Besonders einschneidend sind die Tag-Schutzzone 1 und die Nacht-Schutzzone: Dort wäre die Errichtung neuer Wohnungen künftig grundsätzlich nicht mehr zulässig – abgesehen von gesetzlich geregelten Ausnahmen.
Bestehende und bereits genehmigte Gebäude bleiben geschützt. Auch eine allgemeine Verpflichtung, ältere Häuser nachträglich mit Schallschutz auszustatten, ist nicht vorgesehen. Bei Neubauten, Änderungen oder Nutzungsänderungen können dagegen erhöhte Schallschutzanforderungen gelten. Für Eigentümer in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone sind grundsätzlich Erstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen möglich. In der Tag-Schutzzone 2 müssten die Eigentümer diese Kosten nach derzeitigem Stand selbst tragen.
Entscheidend ist außerdem, ob ein Grundstück in einem rechtskräftigen Bebauungsplan, im sogenannten Innenbereich oder im Außenbereich liegt. Im gewachsenen Innenbereich kann eine Bebauung auch künftig möglich bleiben, wenn sie sich in die nähere Umgebung einfügt. Eine pauschale Auskunft anhand einer Karte ist jedoch kaum möglich. Im Zweifel könne nur ein Bauantrag oder ein Bauvorbescheid verbindliche Klarheit schaffen.
Nach Angaben in der Sitzung befinden sich mehr als 800 Eigentümer innerhalb der untersuchten Zonen. Die Verwaltung kann deshalb allgemeine Informationen bereitstellen, aber keine rechtliche Einzelfallberatung für jedes Grundstück übernehmen.
Zwei Bauleitplanungen besonders unter Zeitdruck
Für die Gemeinde selbst stehen vor allem die laufenden Planungen für das Wohnquartier Ludwigstraße und das produktive beziehungsweise urbane Quartier südlich der Dornierstraße im Mittelpunkt. Beide Gebiete sollen auch Wohnnutzung ermöglichen.
Nach Einschätzung der Verwaltung müssen die entsprechenden Bebauungspläne noch vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung rechtskräftig werden. Ansonsten könnte die Gemeinde dort künftig keinen neuen Wohnungsbau mehr festsetzen. Langfristig wären auch weitere Entwicklungsflächen im Norden und Westen des Gemeindegebiets betroffen – gerade jene Bereiche, in denen das räumliche Leitbild der Gemeinde künftige Wohnbauentwicklung vorsieht.
Sorgen um Grundstückswerte und Planungssicherheit
In der Diskussion zeigte sich der Gemeinderat über Fraktionsgrenzen hinweg geschlossen. Stefan Kronner (SPD) sprach die möglichen Folgen für betroffene Eigentümer an. Wenn Grundstücke ihre bisher erwarteten Entwicklungsmöglichkeiten verlieren, könne dies nicht nur den Wert beeinflussen, sondern im Einzelfall auch Finanzierungen und persönliche Zukunftsplanungen erschweren. Er hielt deshalb eine gut erreichbare Anlaufstelle bei der Gemeinde für wichtig.
Bürgermeister Henn stellte klar, dass sich Betroffene selbstverständlich an die Verwaltung wenden können. Dort könne informiert und Orientierung gegeben werden. Eine individuelle Rechtsberatung dürfe die Gemeinde jedoch nicht leisten.
Robert Wäger (Grüne) warnte davor, den Bürgern falsche Erwartungen zu machen. Selbst eine Verschiebung des Inkrafttretens um einige Monate reiche nicht aus, um kurzfristig völlig neue Bebauungspläne aufzustellen. Das vorrangige Ziel müsse deshalb sein, bereits begonnene und bestehende Planungen rechtssicher zu schützen.
Lärmschutz sei grundsätzlich wichtig, betonte Wäger. Schwer nachvollziehbar sei jedoch, warum die Staatsregierung die gesetzlich seit vielen Jahren vorgesehene Festsetzung so lange nicht umgesetzt habe und nun plötzlich großen Zeitdruck auf die betroffenen Gemeinden ausübe.
Markus Streitberger (Freie Wähler) fragte nach der im Fluglärmgesetz vorgesehenen Siebenjahresfrist. Diese betrifft insbesondere neue Baugebiete: Dort genügt es nicht, lediglich einen Bebauungsplan zu beschließen. Innerhalb der Frist müssen Erschließungsmaßnahmen oder eine tatsächliche Bebauung beginnen. Für Grundstücke im gewachsenen Innenbereich gilt diese Regelung nicht in gleicher Weise.
Hallbergmoos fordert neues Verfahren
Die ursprünglich vorbereitete Stellungnahme wurde während der Sitzung noch einmal deutlich verschärft. Die Gemeinde lehnt den Verordnungsentwurf sowohl wegen des Verfahrens als auch wegen seiner inhaltlichen Auswirkungen ab.
Hallbergmoos fordert unter anderem, das Verfahren zunächst auszusetzen, bis über noch anhängige gerichtliche Beschwerden im Zusammenhang mit der dritten Start- und Landebahn entschieden ist. Zudem sollen sämtliche Grundlagen der Berechnung offengelegt werden – von der Luftverkehrsprognose über die Daten der Flughafen München GmbH und der Deutschen Flugsicherung bis zu den externen Prüfungen.
Anschließend soll eine neue Anhörungsfrist von mindestens acht Wochen beginnen. Auch die Prognose des nächtlichen Flugverkehrs und die daraus abgeleitete Nacht-Schutzzone müssten nachvollziehbar neu begründet werden.
Der wichtigste Punkt für die Ortsentwicklung ist eine Übergangsregelung von 24 Monaten. Bereits förmlich eingeleitete Bebauungsplanverfahren sollen damit noch rechtssicher abgeschlossen werden können. Außerdem fordert die Gemeinde, Widersprüche zum Regionalplan zu beseitigen und die Erstattung von Schallschutzmaßnahmen auch auf die Tag-Schutzzone 2 auszuweiten.
Sollte die Verordnung trotz dieser Einwände unverändert beschlossen werden, behält sich Hallbergmoos eine gerichtliche Überprüfung vor.
Einstimmiges Signal nach München
Am Ende gab es keine Gegenstimme. Der Gemeinderat beschloss die Stellungnahme mit 21:0 Stimmen.
Damit sendet Hallbergmoos ein geschlossenes Signal an die Staatsregierung: Die Gemeinde befürwortet wirksamen Schutz vor Fluglärm und begrüßt, dass Eigentümer künftig Zuschüsse für Schallschutzmaßnahmen erhalten können. Sie akzeptiert aber nicht, dass jahrzehntelange Verzögerungen nun auf die Kommunen, Grundstückseigentümer und künftigen Generationen abgewälzt werden.
Nach Auffassung des Gemeinderats darf die neue Lärmschutzverordnung nicht dazu führen, dass Hallbergmoos ohne vollständige Berechnungsgrundlagen, eine angemessene Übergangsfrist und ausreichende Planungssicherheit wesentliche Entwicklungsmöglichkeiten verliert.
Die geplanten Fluglärmschutzzonen im Überblick: Neben den beiden Tag-Schutzzonen (orange und grün) ist auch die Nacht-Schutzzone (violett) dargestellt. Nach Auffassung der Gemeinde könnten die neuen Schutzzonen die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten Hallbergmoos‘ erheblich einschränken.
Die geplanten Tag-Schutzzonen rund um den Flughafen München: Während die orange dargestellte Tag-Schutzzone 1 besonders strenge Vorgaben für künftigen Wohnungsbau vorsieht, gelten auch in der grün markierten Tag-Schutzzone 2 zusätzliche Anforderungen an den Lärmschutz. Von beiden Schutzzonen wären Bereiche Hallbergmoos‘ betroffen.
Die geplante Nacht-Schutzzone des Flughafens München würde weite Bereiche Hallbergmoos‘ erfassen. Die Gemeinde befürchtet dadurch erhebliche Einschränkungen für künftige Bauleitplanungen und die Ortsentwicklung.
Für Sie berichtete Kate Eigner.










