2. Sitzung des Ferienausschusses vom 28. April 2020

Kategorie: Gemeinderat

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++ Erlass der Elternbeiträge wegen Schließung von Kindertagesstätten ++ Erleichterte Stundungsmöglichkeit der grundstücksbezogenen Ausgaben ++ Vorhabenbezogener Bebauungsplan „GE Getränkelogistik östlich  Amalienstraße“ ++ Änderung der Satzung über die Benutzung des Sport- und Freizeitparks der Gemeinde Hallbergmoos ++ Umbau und Erweiterung Rathaus – Kostenentwicklung vor Versand der Ausschreibungen ++ Mehrgenerationenwohnen Tassiloweg – Grundsatzbeschluss ++ Wohnhaus Predazzoallee – Tiefgaragenzufahrt und Heizkonzept ++

BESCHLÜSSE

Erlass der Elternbeiträge wegen Schließung von Kindertagesstätten

Am 7. April wurde von den Mitgliedern des Ferienausschusses beschlossen, die Thematik wegen eventuell neuer Vorgaben der Bayerischen Regierung ab dem 20. April in der nächsten Sitzung noch einmal zu behandeln. Derzeit ist immer noch nicht klar, wann eine allgemeine Öffnung der Kitas wieder möglich ist. Die Gemeinde ist nicht selbst der Träger der Einrichtungen – mangels einheitlicher Regelungen haben die Träger die Elternbeiträge bislang eingezogen. Für Hallbergmoos würde eine Übernahme knapp 140.000 Euro für März und April bedeuten, jeder weitere Monat wäre für die Kommune mit 70.000 Euro anzusetzen. Am Tag der Sitzung kam allerdings die Entscheidung seitens des Freistaats. Dieser springt für die Monate April,Mai und Juni 2020 ein und übernimmt die Kosten – auch für eine Mittagsbetreuung. Daher werde man kein großes finanzielles Risiko haben, betonte Bürgermeister Harald Reents (CSU). Laut Silvia Edfelder (CSU) wären die Träger nach der Übernahme der Kosten wahnsinnig erleichtert: „Gott sei Dank ist jetzt alles klar.“ Christian Krätschmer (CSU) forderte, die Eltern darüber zu informieren, ob sie für die Kostenrückerstattung Formulare ausfüllen müssten. Laut Reents wäre dies nicht der Fall, die Träger würden die Gelder auf die jeweiligen Konten überweisen. Letztlich folgte vom Gremium ein einstimmiger Beschluss: Die Träger werden angehalten, die Elternbeiträge für die Dauer des Betreuungsverbots zu erlassen bzw. zurück zu erstatten. Bis 30. April gilt dies auch für in Anspruch genommene Notfallbetreuung. Die Gemeinde Hallbergmoos erstattet den Trägern den Ausfall im Rahmen der Defizitvereinbarung. Die Erstattungsbeiträge des Freistaates sind bei der Berechnung zu berücksichtigen. Dazu werden die entstehenden Arbeitgeberkosten für das Küchenpersonal in den Horten Meilensteinhaus und Ecksteinhaus ebenfalls übernommen.

Erleichterte Stundungsmöglichkeit der grundstücksbezogenen Ausgaben

In der Sitzung am 7. April hatte der Ferienausschuss bereits steuerliche Erleichterungen (etwa zinsfreie Stundungen bei Steuerforderungen, schnelle und unbürokratische Steuervorauszahlungsanpassungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen usw.) für die Gewerbesteuer beschlossen. Der Deutsche Städtetag empfahl nun, diese Erleichterungen auch auf die Grundsteuer und sonstigen grundbesitzbezogenen Abgaben (z.B. Kanalbenutzungsgebühren) anzuwenden. Der Ferienausschuss entschied sich einstimmig dafür, diesen Empfehlungen zu folgen.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„GE Getränkelogistik östlich Amalienstraße“

Die Aufstellung hatte der Gemeinderat bereits im Februar 2019 beschlossen. Im Bau- und Planungsausschuss wurden im Dezember die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung abgewogen. Dabei gab es nur kleine planungsrelevante Ergänzungen. Diese und zusätzlich die Ergebnisse eines ergänzenden Schallgutachtens wurden in den jetzt vorliegenden Entwurf aufgenommen. Es wurde ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit allen Ansichten, dem Grundriss sowie dem Freiflächengestaltungsplan erstellt. Der Entwurf wurde einstimmig gebilligt und wird noch einmal öffentlich ausgelegt.

Änderung der Satzung über die Benutzung
des Sport- und Freizeitparks der Gemeinde Hallbergmoos

Bislang gab es aufgrund der Corona-Krise ein komplettes Betretungsverbot für den Sport- und Freizeitpark. Dies wurde nicht von allen wohlwollend hingenommen. Man habe bislang rechtlich richtig gehandelt, betonte Bürgermeister Harald Reents: „Jetzt haben wir aber einen Weg gefunden, die Wege und Grünflächen im Bürgerpark zu öffnen.“ Dafür musste eine Satzungsänderung her mit dem wichtigen Satz: „Der Bürgerpark, also sämtliche Frei- und Außenanlagen außerhalb der eingezäunten Flächen, ist keine Sportanlage, sondern dient mit Ausnahme der darin befindlichen Sport- und Spielanlagen ausschließlich der Erholung.“ Diese Flächen könnten bei einem positiven Beschluss (dieser folgte später) ab sofort wieder für die Bevölkerung geöffnet werden. Heinrich Lemer (FW) störte sich zunächst daran, dass das weitläufige Gelände bislang gesperrt war: „Der Goldachpark ist viel kleiner und trotzdem offen.“ Lemer schlug vor, etwa auch die Finnenbahn, den Skaterpark oder den Fitnessparcours zu öffnen. Finnenbahn wäre kein Problem, Fitnessparcours müsse man prüfen, Skaterpark gehe auf keinen Fall – so die Antwort von Harald Reents. Nachdem Wolfgang Reiland (Einigkeit) noch einmal betonte, dass er die bisherigen Maßnahmen für rechtswidrig halte, der Bürgermeister dem widersprach, kam es zum einstimmigen Beschluss für die Öffnung von Teilen des Bürgerparks. Ab sofort können die Freiflächen und Wege wieder benutzt werden.

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Umbau und Erweiterung Rathaus –
Kostenentwicklung vor Versand der Ausschreibungen

Die Kosten für den Umbau und die Erweiterung des Rathauses haben sich in der Vergangenheit immer wieder erhöht. Zuletzt lagen die Schätzkosten im April 2019 nach der Übergabe an einen neuen Architekten bei 3.371.993 Euro brutto. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten um bis zu 30 Prozent nach oben und unten abweichen könnten. Mittlerweile sind die Planungen so weit abgeschlossen, dass im Herbst mit dem Baubeginn zu rechnen ist. Die ersten Ausschreibungen sind fertig. Allerdings: Aufgrund der aktuellen Ausschreibungsunterlagen liegen die Kosten jetzt bei ca. 4.725.000 Euro brutto. Vor einer Genehmigung der Mehrkosten in Höhe von ca 1,3 Millionen Euro sollte aus Sicht des Abteilungsleiters Finanzen der Nachtragshaushalt abgewartet werden. Es folgte ein längere Diskussion. Heinrich Lemer etwa meinte, dass nicht der kleine Ferienausschuss über die 1,3 Millionen entscheiden dürfe: „Das sollte der neue Gemeinderat machen.“ Das Innere des Rathauses jetzt umzubauen, wäre angesichts der Hygienevorschriften schwer: „Besser wäre es, erst einmal beim Westflügel anzufangen.“ Ein Fass ohne Boden sah Wolfgang Reiland und Stefan Kronner (SPD) fügte an: „Die Summe ist zwar ein Wahnsinn. Es ist aber richtig, dass es mit den Ausschreibungen weitergeht.“ Nach einigen weiteren Wortmeldungen kam es zum Beschluss. Der Versand der mit dem Bau- und Planungsausschuss ausgearbeiteten Ausschreibungsunterlagen darf erst erfolgen, wenn der Nachtragshaushalt genehmigt wird. Dort soll die Summe von 1,3 Millionen Euro eingefügt werden. Das Gremium stimmte mit 8:1 Stimmen dafür. Damit kann weiter geplant werden, das Vorhaben wurde erst einmal am Leben erhalten.

Mehrgenerationenwohnen Tassiloweg – Grundsatzbeschluss

Von Seiten des Fachgebiets P1 wurde irrtümlich davon ausgegangen, dass auf Grund der planerischen Festlegungen und dem Wettbewerbsergebnis ein Grundsatzbeschluss vorliegt. Dieser wurde nun nachgeholt. Vom Sachgebiet wurde folgendes Vorgehen vorgeschlagen: Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und den eingestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 25.430.000Euro brutto sollen die Planungen für das Mehrgenerationenwohnen beginnen. Für diese Maßnahme kann eine Förderung in Höhe von 30 Prozent nach KommWFP gewährt werden. Die Verwaltung schlägt dazu eine Untersuchung einer PV-Anlage samt Stromspeicherung vor. Auch ein Mieterstrommodell soll untersucht werden. Der einstimmige Beschluss war Formsache.

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Wohnhaus Predazzoallee – Tiefgaragenzufahrt und Heizkonzept

Hierzu gab es folgenden Beschlussvorschlag: Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt unabhängig von der weiteren Bebauung im Westen mit einer eigenen Zu- und Ausfahrt. Für das Wohnhaus soll das bivalente Heizsystem Solewärmpumpe mit Erdsonde und Gasbrennwertkessel (Erdgas) zum Einsatz kommen und in den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Damit konnten sich die Mitglieder des Ferienausschusses aber nicht anfreunden, zumal es bei einer Luftwärmepumpe (plus Gasbrennwertkessel) neue Erkenntnisse gab. Werde diese mit Ökostrom betrieben, könnte die CO2-Bilanz damit am besten sein. Robert Wäger (Grüne) brachte dazu eine Pelletheizung ins Gespräch. Nachdem sich Stefan Kronner daran störte, dass man praktisch in jedem kommunalen Gebäude ein anderes System habe, kam es zur Abstimmung. Der Vorschlag zur Tiefgarage wurde einstimmig abgesegnet. Mit 6:3 Stimmen gab es folgendes Votum: „Falls die Luftwärmepumpe mit Gasbrennwertkessel in der CO2-Bilanz am Besten ist, soll diese installiert werden. Die Alternativen Erdsonde (3:6), Erdkollektor (1:7) und Holzpellets (3:6) wurden danach allesamt abgelehnt. Harald Reents: „Im Ergebnis haben wir dadurch die Luftwärmepumpe.“ Eine Untersuchung über die CO2-Bilanz soll trotzdem noch erfolgen.

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Für Sie berichtete Bernd Heinzinger.

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