++ Kein Mobilitätskonzept Theresienstraße ++ Prüfung Einweihungsaktionen Erweiterung Grundschule ++ Energieeinsparpotenzial der Gemeinde ++ Hinweis Veranstaltungen der Gemeinde ++ Sachstand zur Förderung der Beleuchtung vom Radweg (Grüneck) ++ Bedarfsplanung im Kita und Schulbereich ++ Durchführung einer kommunalen Solarmesse ++ Erstellung einer Spielplatzsatzung ++ Antrag eines Grundstückseigentümers auf Änderung des Flächennutzungsplans ++ Kiesabbau „Brandstadl“ – Fristverlängerung um zehn Jahre ++ Zuschussantrag SV Siegfried – Austragung der Deutschen Meisterschaft im Beach-Wrestling ++
BEKANNTGABEN
Kein Mobilitätskonzept Theresienstraße
Der Bauträger hat sein Konzeptangebot zurückgezogen, weil der Druck der Anwohner und Nachbarn zu groß und auch das Mobilitätskonzept wirtschaftlich nicht rentabel ist.
Einweihungsaktionen Erweiterung Grundschule
Wegen dem Schulanfang im September mit den zu erwartenden ausgefüllten Tagesabläufen sowie die unsichere Corona-Lage im Herbst sollen die Veranstaltungen rund um die offizielle Einweihung der Schulerweiterung erst im Mai 2023 stattfinden.
Prüfung Energieeinsparungspotenzial der Gemeinde
Mit dem Hintergrund der aktuellen Lage wird geprüft ob und inwieweit in den Gemeindegebäuden Einsparungen beim Energieverbrauch möglich sind.
Hinweis Veranstaltungen der Gemeinde
Besonders ans Herz legte der 1. Bürgermeister die Gemeinde-Veranstaltung „Sportparkse(e)renade“. Bei diesem Klassikkonzert, unter anderem mit Werken von Tschaikowsky und Ravel, ist der Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren frei. Erwachsene zahlen 15 Euro und Studierende und Senioren ab 65 Jahren 10 Euro. Beginn der Veranstaltung ist am 15. Juli um 19 Uhr am Weiher im Sport- und Freizeitpark Hallbergmoos.
KUNST am Zaun – Ein Projekt vom Arbeitskreis Kunst. Eröffnung der Werkschau KUNST am Zaun ist am Donnerstag, 7. Juli um 19 Uhr im Sport- und Freizeitpark Hallbergmoos. Die Ausstellung wird dort bis zum 6. August 2022 zu sehen sein und wandert dann weiter in den Goldachpark.
Eine weitere Veranstaltung der Kommune ist der Tag der Vereine. Die ortsansässigen Vereine präsentieren sich am 17. Juli im ganzen Park. Dazu findet ein buntes Bühnenprogramm auf der Großbühne am Weiher statt.
Sachstand zur Förderung der Beleuchtung vom Radweg (Grüneck)
Im April 2021 wurde die Förderskizze eingereicht. Hierzu kam im Oktober 2021 die Info über die positive Bewertung der Skizze. Aktuell muss auf die Mitteilung vom Fördergeber gewartet werden. Laut Information des Fördergebers wird der Bescheid erst im September zugehen. Solange dieser Bescheid nicht vorliegt, darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden.
Bedarfsplanung im Kindertagesstätten- und Schulbereich
Die Gemeinde Hallbergmoos hat im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege rechtzeitig sicherzustellen. Dazu ist eine örtliche Bedarfsplanung durchzuführen. Das Sachgebiet S4 hat bisher die Bedarfsplanung selbst erzeugt. Nachdem im nächsten Jahr ein Personalwechsel ansteht, ist es wichtig, auf entsprechende Grundlagen, die den Wandel in Hallbergmoos miteinbeziehen, zurückgreifen zu können. Es ist daher beabsichtigt, die Bedarfsplanung einmalig von einer externen Firma durchführen zu lassen. Diese soll eine belastbare zukünftige Basis aufzeigen, mit welchem Bedarf im Kindertagesstättenbereich und auch mit welchen Schülerzahlen zukünftig gerechnet werden muss, um den Grundschulneubau zielgerichtet zu planen. Ein bereits in 2019 eingeholtes Angebot wurde nun aktualisiert und die Kosten werden sich demnach auf ca. 20.000 Euro belaufen.
BESCHLÜSSE
Durchführung einer kommunalen Solarmesse
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellten den Antrag: „Der Gemeinderat möge beschließen, dass in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Nachhaltigkeit die Gemeinde eine Solarmesse durchführt. Die Solarmesse soll einen Impuls geben, dass sich vor allem der Anteil von Photovoltaik-Anlagen sowie von Balkon-Solaranlagen auf Bestandsgebäuden erhöht“. Bei dieser Informationsveranstaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, sich mit dem Thema näher auseinanderzusetzen. Hierbei ist beabsichtigt regionale Firmen ins Boot zu holen, aber auch steuerliche Aspekte zu erfahren. Die Messe soll im Gemeindesaal stattfinden.
Wie bekannt ist, soll ein Klimaschutzbeauftrage oder -beauftragter in Kürze seine Tätigkeit beginnen. Dies wäre eine der ersten Aufgaben für den neuen Rathausmitarbeiter. Um den Vorgang zu beschleunigen soll der Arbeitskreis Nachhaltigkeit diesbezüglich vorarbeiten. Die Beschlussvorlage, dass die Gemeinde eine Solarmesse in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Nachhaltigkeit durchführt wurde einstimmig beschlossen.
Erstellung einer Spielplatzsatzung
Die Spielplatzpflicht ist in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt. Zusammengefasst beschreibt diese, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen ist. Mit der Erstellung der Spielplatzsatzung regelt die Kommune die Vorgehensweise falls die Anlegung nicht machbar ist. Mit einem Geldbetrag kann dann die Ablösung von Kinderspielplätzen für dieses Bauvorhaben erfolgen.
Als Rechenbeispiel diente ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten und einer Bruttowohnfläche von 250 m2. Nach einer Formel, die die Quadratmeter und die durchschnittlichen Herstellungskosten eines Spielplatzes mal der Mindestgröße des Spielplatzes berücksichtigt, sind in diesem Falle eine Ablöse von 10.200 Euro fällig.
In der Sitzung sollte beschlossen werden, dass die Gemeinde eine solche Satzung will. Vorschläge zum Inhalt können dann erbracht werden und nach Ausarbeitung durch die Verwaltung wird der Entwurf wieder dem Gemeinderat vorgelegt. Mehrheitlich mit einer Gegenstimme wurde der Beschluss gefasst.
Antrag eines Grundstückseigentümers auf Änderung des Flächennutzungsplans
Der Eigentümer des Grundstücks „Birkenecker Straße 49“ beantragt die Änderung des Flächennutzungsplans für die Realisierung einer Nutzungsänderung der bestehenden Tennishalle zu einer Lagerhalle. Der Antrag wurde von der Gemeinde an das Landratsamt Freising weitergeleitet. Das Landratsamt teilte mit, dass eine Nutzungsänderung möglich ist, jedoch ist hierfür eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Grünfläche mit Sportplatz dar. Aus der Sportplatzdarstellung wurde im Jahr 1987 die Baugenehmigung der Tennishalle abgeleitet.
Die anschließende Diskussion machte deutlich, eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erwünscht, weil ein weiteres Gewerbegebiet dadurch entstünde. Aber auch für die Belange des Antragsstellers hatte der Rat Verständnis und deshalb sollte über den ursprünglichen Antrag nicht entschieden werden.
Optimal wäre eine weitere Nutzung auf sportlicher Basis. Wenn dies nicht machbar ist, dann kann auch eine zeitlich begrenzte Duldung einer anderen Verwendung in die Überlegenen miteinfließen.
Als Fazit der Aussprache stand ein Beschlussvorschlag, dass der 1. Bürgermeister mit dem Antragsteller über eine sportliche Lösung spricht und sollte dabei kein positives Ergebnis erlangt werden, eine Duldung eines anderen Geschäftsmodells erörtert werden. Einstimmige wurde dem zugestimmt.
Kiesabbau „Brandstadl“ – Fristverlängerung um zehn Jahre
Die KFE GmbH & Co. KG ist Betreiber des Kiesabbau-Unternehmens beim „Brandstadtl“. Mit Bescheid vom 29.10.2015 wurde der Kiesabbau einschließlich Rekultivierung bis zum 31.12.2022 befristet. Das Kieswerk muss innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Kiesabbaus, also bis zum 31.12.2024 beseitigt werden. Nun stellt der Kiesabbauer einen weiteren Antrag zur Firstverlängerung um 10 Jahre. Einen weiteren Antrag deshalb, weil mit den Beschlüssen vom 06.09.2011, 22.12.2014 und 08.09.2015 schon Verlängerungen zugestimmt wurde. Ursprünglich hätte der Kiesabbau bereits am 31.12.2012 beendet sein müssen. Derzeit können noch zirka 7 Hektar auf der genehmigten Fläche abgebaut werden. Pro Jahr wird zirka ein Hektar, je nach Auftragslage, abgebaut, sodass für den Restabbau ungefähr sieben Jahre veranschlagt sind. Nach Beendigung des Kiesabbaus müssen noch die Restverfüllung und die abschließenden Rekultivierungsarbeiten durchgeführt werden, wofür dann noch etwa drei Jahre zur Verfügung stehen.
Christiane Oldenburg-Balden (SPD) stellt zu dem Antrag die Frage: „Wie viele Verlängerungen soll es noch geben?“. Und Robert Wäger (Bündnis 90/Die Grünen) stört „…, dass der Antrag so kurz vor der Ablauffrist gestellt wird“. „Irgendwann ist mal Schluss“ meint Stefan Kronner (SPD) „ich stimme jetzt schon zum dritten Mal für eine Verlängerung. Man könnte diese Flächen sehr gut für ein Erholungsgebiet mit zum Beispiel einen Isarradweg nutzen“. Unter dem Eindruck dieser Meinungen wurde der geplante Beschluss zu einer zehnjährigen Verlängerung mit dem Zusatz erweitert, dass nach fünf Jahren eine Sachstandsmeldung abgegeben werden muss. Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen beschlossen.
Zuschussantrag SV Siegfried – Austragung der Deutschen Meisterschaft im Beach-Wrestling
Der SV Siegfried richtet im Rahmen seiner 100-Jahr-Feierlichkeiten am 23. Juli 2022 die Deutsche Meisterschaft der Frauen und Männer im Beach Wrestling im Sportpark aus. Da in der Hallberghalle kein Sandplatz zur Verfügung steht, sollen die Beachvolleyplätze genutzt werden. Um die Veranstaltung durchzuführen, muss aber die Infrastruktur (Tribünen usw.) vorübergehend aufgebaut werden. Bei der Veranstaltung werden keine Eintrittsgelder erhoben, da dazu eine Umzäunung notwendig wäre, deren Errichtung unverhältnismäßig ist. Somit können alle Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde an der Veranstaltung kostenfrei teilhaben. Neben der personellen Unterstützung durch den Bauhof beantragt der Verein einen Zuschuss im Rahmen einer Kostenübernahme in Höhe von maximal 9.000,00 Euro.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte keine Bezuschussung der Gastronomie erfolgen, da hier Einnahmen erzielt werden können. Der Zuschuss sollte sich zudem nach Abzug der Einnahmen beispielsweise aus Getränkeverkauf und sonstigen Einnahmen (Sponsoring usw.) berechnen. Der Zuschuss sollte daher als Defizitausgleich gewährt werden.
Für den Beschluss, dass der SV Siegfried einen maximalen Zuschuss in Höhe von 8.500 Euro für die Austragung der Deutschen Beach-Wrestling-Meisterschaft bekommt, und die Auszahlung nach Vorlage einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung der Veranstaltung erfolgt, gab es eine einstimmige Zustimmung.
Für Sie berichtete Heinz Geiger.