Öffentliche Bekanntmachung: Bodenrichtwertliste für den Bereich des Landkreises Freising Stand: 01.01.2022

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Hallbergmoos-amtlicheMitteilungen

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Freising hat die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Freising zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.
Die Richtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 25.08. bis 24.09.2022 auf der Homepage
https://www.hallbergmoos.de/buerger/rathaus-and-verwaltung/bekanntmachungen/unterseite-bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Richtwerte können auch im Rathaus Hallbergmoos, Rathausplatz 1, Zimmer 2.09, 2. Etage, zu den üblichen Öffnungszeiten bis 23.09.2022 eingesehen werden.
Das Urheberrecht des Gutachterausschusses ist zu beachten!

Nach Ende der vorgeschriebenen Veröffentlichungsdauer (ein Monat) kann jedermann gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Bei Auskünften über Bodenrichtwerte handelt es sich um kostenpflichtige Amtshandlungen.

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Anträge auf Bodenrichtwertauskünfte (gebührenpflichtig) können online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN gestellt werden unter www. boris-bayern. de
oder über die Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Landshuter Str. 31, 85350 Freising
Tel.: 08161 600-716, -717, -718 Fax: 08161 600-171
E-Mail: gutachterausschuss@kreis-fs.de

Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes.

Pressemitteilung Gemeinde Hallbergmoos, 29.08.2022

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